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Schritte, Fristen, Gründergeschichten

Gründen in Österreich

Mehr als drei Viertel der Neugründungen sind Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag, nur jedes achte ist eine GmbH. Die Entscheidungen auf dem Weg dorthin sind aber für alle dieselben.

43.494Unternehmen 2025 neu gegründet, so viele wie nie seit Beginn der Zählung 1993
77,5 %als Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag
12 %als GmbH, nur jedes achte Unternehmen
Schritt für Schritt

Die Schritte zur Gründung

  1. Die Idee durchrechnen

    Ein Businessplan zwingt dazu, die Geschäftsidee in Zahlen zu fassen: Was kostet sie, was bringt sie, wie lange reicht das Geld? Banken und Förderstellen wollen ihn sehen.

    Der perfekte Businessplan für Österreich: Struktur, Inhalte und Experten-Tipps
  2. Förderung beantragen, bevor es losgeht

    Bei der Austria Wirtschaftsservice gilt in der Regel: Der Antrag muss gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Als Beginn zählt schon die erste verbindliche Bestellung oder Anzahlung.

    Förderungen in Österreich: Der große Überblick über Förderstellen und Beratungsangebote
  3. Die Rechtsform wählen

    Sie entscheidet über Haftung, Gründungskosten und Steuer. 2025 gründeten 77,5 Prozent als Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag, 12 Prozent als GmbH.

    GmbH, OG oder Einzelunternehmen? Die optimale Rechtsform für Ihr Vorhaben in Österreich
  4. Das Gewerbe anmelden

    Für ein freies Gewerbe genügt die Anmeldung, ein reglementiertes verlangt einen Befähigungsnachweis. Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat.

    Gewerbeanmeldung in Österreich: Die ultimative Schritt-für-Schritt-Anleitung
  5. Bei der Sozialversicherung ankommen

    Mit der Gewerbeanmeldung meldet die Behörde Sie in der Regel automatisch bei der SVS an. Die Beiträge richten sich nach dem Gewinn, es gibt aber Mindestbeiträge.

    SVS & Co.: Ein Leitfaden zur Sozialversicherung für Selbstständige in Österreich
  6. Die Steuerfristen kennen

    Die Einkommensteuererklärung ist elektronisch bis 30. Juni des Folgejahres fällig. Wer zu spät abgibt und das nicht entschuldigen kann, riskiert einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 Prozent.

    Steuererklärungspflichten und Fristen für Unternehmer
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