Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine beliebte Rechtsform für Unternehmen in Österreich. Die Gründung einer GmbH erfordert seit 1.1.2024 ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro, davon müssen bei der Gründung mindestens 5.000 Euro bar eingezahlt werden. Im Folgenden finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine GmbH in Österreich gründen können:
- Wählen Sie einen Firmennamen: Der Firmenname muss eindeutig sein und darf nicht mit einem bestehenden Unternehmen verwechselt werden. Er darf zudem nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
- Gesellschaftsvertrag erstellen: Der Gesellschaftsvertrag (bei einem einzigen Gründer: die Errichtungserklärung) muss von allen Gründern unterzeichnet werden und enthält Firmenname, Sitz des Unternehmens und Höhe des Stammkapitals.
- Stammkapital einzahlen: Das Stammkapital muss vor der Gründung eingezahlt werden. Mindestens die Hälfte muss bar eingezahlt werden, der Rest kann als Sacheinlage erbracht werden.
- Notarielle Beurkundung - oder elektronisch ohne Notar: In der Regel muss der Gesellschaftsvertrag von einem Notar beurkundet werden. Eine Ausnahme gilt für die Einpersonen-GmbH mit standardisiertem Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll): Sie kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen komplett elektronisch über das Unternehmensserviceportal mit ID Austria gegründet werden, ganz ohne Notariatsakt.
- Eintragung ins Firmenbuch: Nach der Beurkundung (bzw. der elektronischen Erklärung) wird die GmbH ins Firmenbuch eingetragen und entsteht damit rechtlich.
- Gewerbeanmeldung: Um die GmbH betreiben zu können, ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde nötig.
- Firmenkonto eröffnen: Um Zahlungen entgegennehmen und tätigen zu können, ist ein Firmenkonto erforderlich - dorthin fließt auch die Bareinlage des Stammkapitals.
- Finanzamt und SVS melden: Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, sich beim Finanzamt und bei der SVS anzumelden.
Die Vorgaben können sich je nach Situation im Detail unterscheiden. Es empfiehlt sich, professionelle Hilfe von einem Steuerberater oder Notar in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Laufende Pflichten nach der Gründung
Nach der Gründung liegt die Verantwortung für die GmbH bei den Gesellschaftern bzw. der Geschäftsführung. Zu den zentralen laufenden Pflichten gehören die doppelte Buchführung mit jährlichem Jahresabschluss - bei mittelgroßen und großen Gesellschaften nach den Größenklassen des UGB zusätzlich mit Pflichtprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer - sowie die jährliche Generalversammlung, in der über Jahresergebnis und weitere Geschäftsführung beraten wird.
Steuern, Sozialversicherung und Arbeitgeberpflichten
Laufend einzuhalten sind außerdem die steuerlichen Pflichten (Körperschaftsteuer, ggf. Umsatzsteuer) und bei Beschäftigung von Arbeitnehmern deren Anmeldung bei der Sozialversicherung samt Abfuhr von Lohn- und Sozialversicherungsbeiträgen. Da sich gesetzliche Vorgaben regelmäßig ändern, lohnt sich eine laufende Betreuung durch die Steuerberatung.