Die Personengesellschaft in Österreich

Eine Personengesellschaft ist eine Form der Unternehmensgründung, bei der mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen und betreiben. In Österreich gibt es verschiedene Arten von Personengesellschaften, die jedoch alle eines gemeinsam haben: die persönliche Haftung der Gesellschafter.

Arten von Personengesellschaften in Österreich

In Österreich gibt es im Kern drei Formen: die Offene Gesellschaft (OG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR).

Die Offene Gesellschaft (OG)

Die Offene Gesellschaft (OG) ist eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt haftbar sind - jeder Gesellschafter haftet für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit seinem gesamten Vermögen. Die OG wird häufig gewählt, wenn mehrere Personen ein gemeinsames Unternehmen aufbauen und betreiben wollen. Die frühere Bezeichnung „OHG“ (offene Handelsgesellschaft) ist seit der Handelsrechtsreform 2007 nicht mehr die aktuelle Rechtsform - nur vor dem 1.1.2007 gegründete Gesellschaften dürfen die Bezeichnung OHG weiterführen, alle Neugründungen firmieren als OG.

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der es sowohl unbeschränkt haftende Gesellschafter (Komplementäre) als auch beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten) gibt. Die Komplementäre haben die gleiche Haftung wie bei einer OG, die Kommanditisten haften jedoch nur beschränkt auf ihre Einlage. Eine KG wird häufig gewählt, wenn ein Unternehmen von mehreren Personen betrieben wird, jedoch nicht alle Gesellschafter unbeschränkt haftbar sein sollen.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) ist die älteste noch geltende Gesellschaftsform in Österreich, geregelt im ABGB und 2015 umfassend reformiert. Anders als OG und KG ist sie keine Handelsgesellschaft und keine eigene juristische Person - Träger von Rechten und Pflichten sind allein die Gesellschafter, die GesbR selbst kann weder klagen noch geklagt werden und wird nicht ins Firmenbuch eingetragen. Sie eignet sich vor allem für einfache, oft projektbezogene Zusammenschlüsse wie Arbeitsgemeinschaften (ARGE) im Baubereich oder Bietergemeinschaften.

Gründung einer Personengesellschaft in Österreich

Die Gründung einer Personengesellschaft in Österreich erfolgt in der Regel durch die Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrags. Dieser Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um rechtsgültig zu sein - dazu gehören die Namen und Anschriften der Gesellschafter, der Gegenstand des Unternehmens und die Höhe der Einlagen.

Eine Eintragung in das Firmenbuch ist für die OG und die KG zwingend erforderlich. Die GesbR wird dagegen grundsätzlich nicht eingetragen, da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.

Nach der Gründung müssen Personengesellschaften laufende Pflichten erfüllen, etwa die Führung von Büchern und die Abgabe von Steuererklärungen. Welche Rechtsform am besten passt, hängt von Haftungsbereitschaft, Vorhaben und geplanter Zusammenarbeit der Gesellschafter ab - im Zweifel lohnt sich vor der Gründung eine Rücksprache mit der Steuerberatung.