Die Pflichtversicherung verstehen
Die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) ist für die meisten Selbstständigen in Österreich eine Pflichtversicherung. Zur Orientierung: Die SVS-Mindestbeitragsgrundlage liegt 2026 bei 551,10 Euro monatlich. Darauf entfallen 18,5 % Pensionsversicherung, 6,8 % Krankenversicherung und 1,53 % Selbstständigenvorsorge, dazu die Unfallversicherung als fixer Betrag von 12,95 Euro monatlich - macht rund 161 Euro pro Monat als Mindestbeitrag. Die tatsächliche Beitragsgrundlage richtet sich später am erzielten Gewinn und kann diesen Mindestwert übersteigen.
Beitragspflicht und Beitragsberechnung
Die Beitragspflicht zur SVS gilt für alle selbstständig erwerbstätigen Personen in Österreich, sofern sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind. In den ersten Jahren erfolgt die Beitragsberechnung vorläufig auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage, danach richtet sie sich nach dem im Einkommensteuerbescheid festgestellten Gewinn - mit entsprechender Nachbemessung, sobald der Bescheid vorliegt. Die Beiträge werden vierteljährlich vorgeschrieben; eine Ratenzahlung ist bei der SVS möglich. Über gesetzliche Änderungen im Beitragsrecht informiert die SVS laufend auf ihrer Website.
Leistungen im Krankheitsfall
Die Krankenversicherung der SVS übernimmt Kosten für Arztbesuche, Spitalsaufenthalte, Medikamente und Rehabilitationsmaßnahmen nach den gesetzlichen Vorgaben des GSVG. Bei geplanten Behandlungen empfiehlt sich vorab eine Rückfrage bei der SVS zur Kostenerstattung; ergänzend kann eine private Zusatzversicherung den Versicherungsschutz erweitern.
Altersvorsorge und Pension
Die gesetzliche Pensionsversicherung der SVS sichert im Alter ein Einkommen, dessen Höhe von Beitragsdauer und Höhe der beitragspflichtigen Einkünfte über die Erwerbsjahre abhängt. Wer den Lebensstandard im Ruhestand zusätzlich absichern will, kann die gesetzliche Pension um private Vorsorgemodelle ergänzen. Eine Pensionskontoabfrage bei der SVS gibt frühzeitig Auskunft über die voraussichtliche Pensionshöhe.
Mutter-Kind-Pass und Familienleistungen
Die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen während Schwangerschaft und nach der Geburt werden von der SVS übernommen. Selbstständige haben zudem Anspruch auf Betriebshilfe bzw. Wochengeld rund um die Geburt sowie auf Kinderbetreuungsgeld. Anträge dazu sind rechtzeitig bei der SVS zu stellen.
SVS-Beitragssätze 2026
| Versicherungszweig | Beitragssatz |
|---|---|
| Pensionsversicherung | 18,5 % |
| Krankenversicherung | 6,8 % |
| Selbstständigenvorsorge | 1,53 % |
| Unfallversicherung | 12,95 Euro/Monat (Fixbetrag) |
Eine eigene Pflegeversicherung wie im deutschen Sozialversicherungssystem gibt es in Österreich nicht - Pflegeleistungen werden über das steuerfinanzierte Pflegegeld abgedeckt, nicht über einen SVS-Beitragssatz. Quelle: WKO, Beitragswesen Selbständige 2026.
Online-Dienste und Kundenbetreuung
Über das SVS-Kundenportal lassen sich Beiträge einsehen, Anträge stellen und persönliche Daten verwalten. Ergänzend steht die telefonische Kundenberatung der SVS zur Verfügung, deren Kontaktdaten auf svs.at zu finden sind.