Doppelte Buchführung ist eine kaufmännische Buchführung, die in Österreich für bestimmte Unternehmen verpflichtend ist. Maßgeblich ist nicht - wie oft fälschlich zitiert - eine deutsche Abgabenordnung, sondern § 189 UGB (Unternehmensgesetzbuch): Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG sind unabhängig vom Umsatz immer rechnungslegungspflichtig. Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie die OG werden erst ab bestimmten Umsatzgrenzen buchführungspflichtig.
Die doppelte Buchführung erfasst laufend alle Einnahmen und Ausgaben auf Konten und mündet am Ende des Geschäftsjahres in einer Bilanz sowie einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung, die gemeinsam den Jahresabschluss bilden.
Ab wann wird die doppelte Buchführung Pflicht?
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften greift die Buchführungspflicht nach § 189 UGB, sobald der Umsatz 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet - dann beginnt die Pflicht ab dem übernächsten Jahr. Wird der Umsatz einmalig um mehr als 1.000.000 Euro überschritten, tritt die Pflicht bereits ab dem unmittelbar folgenden Jahr ein. Bis zum Erreichen dieser Grenzen genügt in der Regel die einfachere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Wer mehr über doppelte Buchführung in Österreich wissen möchte, erhält bei einem Steuerberater eine auf das eigene Unternehmen zugeschnittene Einschätzung, insbesondere zum genauen Zeitpunkt des Wechsels und zu den Anforderungen an den Kontenplan.
Quellen:
WKO: Betriebliches Rechnungswesen
IONOS: Doppelte Buchführung einfach erklärt
finanz.at: Doppelte Buchführung