Doppelte Buchführung ist eine kaufmännische Buchführung, die in Österreich für Unternehmen verpflichtend ist. Laut § 141 der Abgabenordnung (AO) sind alle Unternehmen, deren Umsätze mehr als 600.000 Euro pro Kalenderjahr betragen, zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Die doppelte Buchführung beginnt mit der Erstellung einer Bilanz am Anfang des Geschäftsjahres. Im Laufe des Jahres werden alle Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet und dann in einer Bilanz zusammengefasst. Diese Bilanz wird dann als Grundlage für den Periodenerfolg verwendet, um den Gewinn oder Verlust des Unternehmens zu ermitteln.
Doppelte Buchführung ab 700.000 Euro Umsatz Pflicht!
Es gibt verschiedene Arten der Gewinnermittlung, die für Unternehmer in Österreich verwendet werden können: Basispauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder freiwillige doppelte Buchführung nach § 4 Abs 1 EStG. Wenn die Umsatzgrenze von 700.000 Euro pro Jahr überschritten wird, muss die doppelte Buchführung angewandt werden.
Die doppelte Buchführung ist ein sehr umfangreiches Thema und es gibt viele Details zu beachten, aber es lohnt sich auf jeden Fall, sie richtig anzuwenden! Es hilft Ihnen nicht nur bei der Ermittlung Ihres Gewinns oder Verlustes, sondern auch bei der Steuererklärung und anderen finanziellen Entscheidungen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen.
Wenn Sie mehr über Doppelte Buchführung in Österreich erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an einen Steuerberater in Ihrer Nähe zu wenden!
Quellen:
https://www.ionos.at/startupguide/unternehmensfuehrung/doppelte-buchfuehrung-einfach-und-kompakt-erklaert/
https://www.finanz.at/business/doppelte-buchfuehrung/