Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine beliebte Rechtsform für Unternehmen in Österreich, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Es handelt sich hierbei um eine Personengesellschaft, bei der es mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einen beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist) gibt. So gründen Sie eine Kommanditgesellschaft in Österreich:
- Wählen Sie einen Firmennamen: Der Firmennamen muss eindeutig sein und darf nicht mit einem bestehenden Unternehmen verwechselt werden. Es ist auch wichtig, dass der Name nicht gegen geltendes Recht verstößt.
- Gesellschaftsvertrag erstellen: Der Gesellschaftsvertrag muss von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden und enthält Informationen wie den Firmennamen, den Sitz des Unternehmens sowie die Einlagen der Komplementäre und Kommanditisten. Eine Schriftform ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.
- Einlagen leisten: Anders als bei der GmbH gibt es bei der KG kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital. Die Höhe der Einlagen von Komplementären und Kommanditisten ist frei vereinbar und wird mit dem gewählten Betrag ins Firmenbuch eingetragen - eine notarielle Beurkundung ist dafür nicht erforderlich.
- Eintragung ins Firmenbuch: Die Kommanditgesellschaft entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Dazu müssen Sie eine Anmeldung beim zuständigen Firmenbuchgericht einreichen, zusammen mit dem Gesellschaftsvertrag.
- Steuern und Sozialversicherung: Die Kommanditgesellschaft muss sich beim Finanzamt und bei der SVS anmelden. Gewinne werden nicht auf Ebene der KG besteuert, sondern anteilig den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen mit der Einkommensteuer erfasst.
- Buchführung und Jahresabschlüsse: Solange der Umsatz unter 700.000 Euro (bzw. einmalig unter 1.000.000 Euro) bleibt, genügt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Darüber wird die doppelte Buchführung mit Jahresabschluss verpflichtend - eine Ausnahme gilt für die GmbH & Co KG, die unabhängig vom Umsatz immer rechnungslegungspflichtig ist. Eine Pflichtprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer kommt erst bei mittelgroßen und großen Gesellschaften nach den Größenklassen des UGB hinzu.
Die Gründung einer Kommanditgesellschaft in Österreich ist gerade durch das Fehlen einer Mindestkapitalvorgabe ein vergleichsweise einfacher Prozess, dennoch gibt es bestimmte Pflichten und Verpflichtungen, die erfüllt werden müssen, um das Unternehmen erfolgreich zu betreiben. Es empfiehlt sich daher, professionelle Hilfe von einem Steuerberater oder Anwalt in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und dass das Unternehmen auf eine erfolgreiche Zukunft vorbereitet ist.