Gewerbeschein beantragen in Österreich

Ein Gewerbe anzumelden ist in Österreich der rechtliche Startpunkt fast jeder selbstständigen Tätigkeit. Die gute Nachricht vorweg: Für die Anmeldung selbst fallen keine Stempelgebühren oder Verwaltungsabgaben an, und bei freien Gewerben ist man in der Regel sofort zur Ausübung berechtigt.

  1. Persönliche Voraussetzungen prüfen: Erforderlich sind Volljährigkeit (ab 18 Jahren), die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staats oder der Schweiz (bzw. eine gültige Aufenthaltsberechtigung für Drittstaatsangehörige) sowie das Fehlen von Ausschlussgründen wie einschlägigen Finanzstraf- oder gerichtlichen Verurteilungen. Wer weniger als fünf Jahre in Österreich wohnhaft ist, muss zusätzlich einen Strafregisterauszug aus dem Heimatland vorlegen (oder eine eidesstattliche Erklärung abgeben).
  2. Gewerbeart wählen: Bei freien Gewerben genügt die Anmeldung ohne weiteren Nachweis. Bei reglementierten Gewerben ist zusätzlich ein Befähigungsnachweis (Ausbildung, Prüfung oder einschlägige Praxis) erforderlich.
  3. Gewerbe anmelden: Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat - elektronisch über das Unternehmensserviceportal oder persönlich vor Ort. Benötigt werden unter anderem ein Identitätsnachweis, die Meldebestätigung und bei reglementierten Gewerben der Befähigungsnachweis.
  4. Rechtswirksamkeit: Sind bei einem freien Gewerbe alle Voraussetzungen erfüllt, darf die Tätigkeit sofort aufgenommen werden - ohne Wartezeit und ohne Gebühr. Bei reglementierten Gewerben muss die Behörde innerhalb von drei Monaten einen Bescheid erlassen, bevor die Tätigkeit beginnen darf.

Die genauen Abläufe können je nach Bundesland leicht variieren - im Zweifel gibt die zuständige Behörde vorab Auskunft über die konkreten Anforderungen.

Mit der Gewerbeanmeldung entstehen automatisch zwei weitere Meldepflichten: die Anmeldung beim Finanzamt (Steuernummer) und die Pflichtversicherung bei der SVS. Ebenso automatisch erfolgt die Mitgliedschaft bei der zuständigen Kammer - meist der Wirtschaftskammer, die auch Beratung, Prüfungen und Zertifizierungen anbietet.

Die Gewerbeanmeldung ist damit der erste, aber nicht der einzige Schritt: Als Unternehmer lohnt es sich, gesetzliche Änderungen und Anforderungen laufend im Blick zu behalten.