Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand häufigste Rechtsform für Gründer in Österreich: kein Mindestkapital, keine Gesellschafter, kein Notariatsakt - dafür haftet der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen. Wer diesen Weg wählt, sollte die konkreten Schritte kennen, nicht nur die Grundidee.
Gewerbeanmeldung als rechtlicher Startpunkt
Rechtlich entsteht das Einzelunternehmen mit der Gewerbeanmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat - für die meisten freien und reglementierten Gewerbe reicht das ohne weitere Formalitäten. Bei reglementierten Gewerben ist zusätzlich ein Befähigungsnachweis erforderlich. Ergänzend braucht es eine UID-Nummer, sobald umsatzsteuerpflichtige Umsätze anfallen.
Businessplan und Finanzierung
Ein Businessplan mit realistischem Finanzplan lohnt sich auch für ein Einzelunternehmen ohne Investorensuche - er zeigt, ob die Idee finanziell trägt. Das Gründerservice der Wirtschaftskammer bietet dazu kostenlose Erstberatung und Informationen zu Förderungen. Finanziert wird meist aus Eigenkapital, ergänzt durch Fremdkapital wie einen Bankkredit oder Förderprogramme von aws und FFG.
Sozialversicherung nicht vergessen
Mit der Gewerbeanmeldung entsteht automatisch die Pflichtversicherung bei der SVS - Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sind unabhängig vom tatsächlichen Gewinn ab dem ersten Tag zu zahlen, zunächst auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage.
Buchhaltung: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt zunächst
Solange der Jahresumsatz unter 700.000 Euro (bzw. einmalig unter 1.000.000 Euro) bleibt, reicht die einfachere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Erst darüber wird die doppelte Buchführung und die Eintragung ins Firmenbuch als „eingetragener Unternehmer“ (e.U.) Pflicht.
Markt, Produkt und Vertrieb
Vor dem Start lohnt sich eine Marktanalyse, um Zielgruppe und Wettbewerb realistisch einzuschätzen und das Angebot entsprechend zu schärfen. Erst danach folgen Marketing und der Aufbau einer Vertriebsstruktur, die zur Zielgruppe passt.