KFZ-Leasing ist eine beliebte Finanzierungsmöglichkeit für Unternehmer, die ein Auto für geschäftliche Zwecke benötigen, aber nicht das Geld haben, es auf einmal zu kaufen. Leasing ermöglicht es Unternehmern, ein Auto zu nutzen, ohne es zu besitzen, indem sie monatliche Raten für die Nutzung des Fahrzeugs zahlen. Im Folgenden finden Sie eine Anleitung, wie Sie das KFZ-Leasing für Ihr Unternehmen berechnen können:
- Wählen Sie das Fahrzeug: Wählen Sie das Fahrzeug, das Sie leasen möchten, inklusive Modell, Ausstattung und Laufleistung.
- Leasingrate berechnen: Die Leasingrate wird auf Basis des Anschaffungspreises des Fahrzeugs, der Höhe der Anzahlung, der Laufzeit des Leasings und des Restwerts des Fahrzeugs berechnet. Es gibt Online-Leasingrechner, die Ihnen bei der Berechnung helfen können.
- Anzahlung berechnen: Die Anzahlung wird normalerweise als Prozentsatz des Anschaffungspreises des Fahrzeugs berechnet und kann zwischen 10% und 30% liegen.
- Laufzeit bestimmen: Bestimmen Sie die Dauer des Leasings. Üblich sind Laufzeiten von 24-60 Monaten.
- Restwert berechnen: Der Restwert des Fahrzeugs wird am Ende der Laufzeit bestimmt. Dieser Wert wird in den Leasingraten berücksichtigt.
- Zusätzliche Kosten: Versicherung, Wartung und Reparaturen kommen zur reinen Leasingrate hinzu und sollten in die Kalkulation einfließen.
- Vergleich mit anderen Finanzierungsoptionen: Vergleichen Sie die Leasingrate mit anderen Finanzierungsoptionen wie einer Autofinanzierung oder einem Autokauf, um sicherzustellen, dass die Leasingrate die beste Option für Ihr Unternehmen ist.
Steuerliche Behandlung: Vorsteuerabzug nur bei Elektroautos
Bei einem herkömmlichen Verbrenner-PKW oder Kombi ist grundsätzlich kein Vorsteuerabzug möglich - weder beim Kauf noch bei Leasingraten, Treibstoff oder Wartung, unabhängig vom Fahrzeugpreis. Bei reinen Elektrofahrzeugen (0 g CO2) steht der Vorsteuerabzug dagegen offen, begrenzt durch die Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro: Bis zu diesem Betrag ist der Vorsteuerabzug voll möglich, zwischen 40.000 und 80.000 Euro nur anteilig, darüber gar nicht mehr. Dieselbe 40.000-Euro-Grenze bestimmt auch einkommensteuerlich, bis zu welcher Höhe Anschaffungskosten bzw. Leasingraten in vollem Umfang als Betriebsausgabe absetzbar sind - bei allen Fahrzeugtypen, nicht nur bei E-Autos.
Vorteile und Nachteile von KFZ-Leasing für Unternehmer
Leasing von Firmenfahrzeugen hat neben Vorteilen auch Nachteile:
Vorteile:
- Flexibilität: KFZ-Leasing ermöglicht es Unternehmern, ein Auto zu nutzen, ohne es zu besitzen. Sie können nach Ablauf der Laufzeit auf ein neueres Modell wechseln, indem Sie einen neuen Leasingvertrag abschließen.
- Liquiditätsschonung: Anders als beim Kauf muss nicht der volle Kaufpreis auf einmal aufgebracht werden - das Kapital bleibt für andere Investitionen verfügbar.
- Kalkulierbare Kosten: Die monatliche Leasingrate ist über die Laufzeit fix und erleichtert die Budgetplanung.
- Geringeres Risiko: Da das Fahrzeug am Ende der Leasingzeit zurückgegeben wird, trägt der Leasinggeber das Risiko des Wertverlusts.
Nachteile:
- Keine Besitzrechte: Da Sie das Fahrzeug nicht besitzen, müssen Sie sich an die Bedingungen des Leasingvertrags halten, etwa bei Umbauten oder vorzeitiger Rückgabe.
- Bindung über die Laufzeit: Eine vorzeitige Kündigung ist meist nur gegen eine Ablösesumme möglich.
- Kilometerbegrenzung: In vielen Fällen gibt es eine Kilometerbegrenzung für das Fahrzeug, die Sie während der Leasingzeit nicht überschreiten dürfen. Wenn Sie dies tun, müssen Sie zusätzliche Gebühren bezahlen.
- Kein Vorsteuerabzug bei Verbrennern: Bei klassischen PKW und Kombi entfällt dieser steuerliche Vorteil komplett, unabhängig vom Leasingmodell.
Monatliche Kosten, Laufzeit, Kilometerbegrenzung und die steuerliche Behandlung sollten gemeinsam mit anderen Finanzierungsoptionen wie Autokauf oder Autofinanzierung verglichen werden, um die für das Unternehmen passende Lösung zu finden.