Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine Methode der Erfolgsrechnung, die insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) sowie von Freiberuflern und Selbstständigen verwendet wird. Sie dient dazu, den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens zu ermitteln. Im Gegensatz zur doppischen Buchführung, die eine aufwendige und detaillierte Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens erfordert, ist die EÜR eine einfachere Methode, die lediglich die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens betrachtet.
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip
Anders als bei der doppelten Buchführung gibt es bei der EÜR keine Bilanz und keine Erfassung von Aktiva und Passiva. Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 3 EStG allein das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen zählen erst, wenn das Geld tatsächlich am Konto eingeht, Ausgaben erst, wenn sie tatsächlich bezahlt werden - das Rechnungsdatum selbst spielt keine Rolle. Der Gewinn ergibt sich schlicht aus der Differenz der tatsächlichen Geldflüsse. Eine Ausnahme gilt für bestimmte Wirtschaftsgüter wie Grundstücke oder Edelmetalle: Sie werden erst beim Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen als Betriebsausgabe wirksam.
Vorteile und Nachteile der EÜR
Die EÜR hat den Vorteil, dass sie eine einfache und übersichtliche Darstellung des Erfolgs eines Unternehmens ermöglicht. Sie eignet sich daher insbesondere für KMUs und Freiberufler, die keine aufwendige Buchführung betreiben müssen.
Allerdings hat die EÜR auch einige Nachteile. So ermöglicht sie keine detaillierte Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Auch die Planung und Steuerung des Unternehmens ist mit der EÜR eingeschränkt, da sie keine ausreichenden Informationen über die Zusammensetzung des Umlaufvermögens und des Anlagevermögens liefert.
Ein weiterer Nachteil ist, dass die EÜR keine Aussage darüber zulässt, ob das Unternehmen über ausreichende Liquidität verfügt, um seine Verbindlichkeiten zu begleichen. Dies kann insbesondere für kleinere Unternehmen, die auf externe Finanzierung angewiesen sind, problematisch sein.
Wer die EÜR nutzen darf
Für die Steuererklärung ist die EÜR ausdrücklich als eigenständige, gesetzlich anerkannte Gewinnermittlungsart vorgesehen - nicht als Notlösung. Sie steht offen, solange kein handelsrechtlicher Rechnungslegungspflicht besteht: Einzelunternehmer und Personengesellschaften bis 700.000 Euro Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (bzw. 1.000.000 Euro in einem Jahr) können die EÜR nutzen, GmbHs sind dagegen unabhängig vom Umsatz stets zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Wer trotz EÜR den Überblick über die eigene Liquidität behalten will, führt am besten ergänzend eine einfache Cashflow-Übersicht - die EÜR allein zeigt zwar Gewinn oder Verlust, aber nicht, ob im Ernstfall genug Geld für offene Rechnungen am Konto liegt.