Website selbst erstellen oder erstellen lassen - der Kostenvergleich für Österreich

Ein Website-Baukasten kostet bei Wix im mittleren Tarif 25 Euro netto im Monat, bei Jimdo 20,17 Euro brutto. Das sind 300 beziehungsweise 242 Euro pro Jahr - für eine Website, die Sie selbst aufgebaut, selbst getextet und selbst gepflegt haben. Eine fertig erstellte Firmenwebsite gibt es dagegen ab 150 Euro Fixpreis, einmalig. Die Frage „selbst machen oder machen lassen“ galt lange als Rechnung Geld gegen Zeit. Am unteren Ende des Marktes geht diese Rechnung nicht mehr auf.

Vier Wege zur Firmenwebsite und was sie tatsächlich kosten

Die Preise unterscheiden sich weniger durch das Ergebnis als durch die Frage, wer die Arbeit macht und wann bezahlt wird. Ein Baukasten verlangt jeden Monat Geld und trotzdem Ihre Arbeitszeit. Ein Fixpreisanbieter verlangt einmal Geld und fast keine Zeit. Eine Agentur verlangt beides in größerem Maßstab, liefert dafür aber Konzept, Strategie und Funktionen, die im Fixpreis nicht vorkommen.

Weg Kosten Jahr 1 Kosten ab Jahr 2 Ihr Zeitaufwand
Baukasten (Wix, Jimdo) 242 bis 300 € 242 bis 300 € hoch
WordPress in Eigenregie ca. 84 € Hosting ca. 84 € Hosting sehr hoch
Fixpreisanbieter 150 € plus Hosting ca. 84 € Hosting gering
Agentur 800 bis 18.000 € 200 bis 600 € Wartung mittel

Die Baukastenpreise stammen von den Anbietern selbst, Stand August 2026: Wix nennt für den Tarif Core 25 Euro pro Monat bei Jahreslaufzeit, exklusive Steuern, Jimdo für das Paket Grow 20,17 Euro pro Monat inklusive Mehrwertsteuer. Beide Tarife enthalten Hosting und im ersten Jahr eine Domain. Wer selbst auf WordPress setzt, zahlt Hosting getrennt: World4You verlangt für das Paket Grow regulär 7 Euro pro Monat inklusive Umsatzsteuer, Domain im ersten Jahr inklusive, Mindestlaufzeit zwölf Monate.

Die Stunden, die in keinem Preisvergleich stehen

Der Baukastenpreis ist nur die Miete für das Werkzeug. Die Arbeit bleibt bei Ihnen, und sie besteht nicht aus dem Zusammenschieben von Blöcken. Sie besteht aus Entscheidungen: Welche Seiten braucht das Unternehmen wirklich, was steht auf der Startseite in den ersten drei Zeilen, welche Leistung bekommt eine eigene Seite und welche nur einen Absatz.

Rechnen Sie es einmal grob durch. Struktur und Seitenplanung: zwei bis drei Stunden. Texte für fünf Seiten, wenn sie nicht nach Textbaustein klingen sollen: eine bis zwei Stunden pro Seite. Bilder auswählen, zuschneiden, in vertretbarer Dateigröße hochladen: drei Stunden. Rechtstexte, Kontaktformular, E-Mail-Adressen, mobile Ansicht kontrollieren: weitere fünf. Zusammen sind Sie schnell bei 20 bis 30 Stunden, und das ist die Rechnung für jemanden, der weiß, was er tut. Wer 60 Euro pro Stunde verrechnet, hat damit Arbeitszeit im Gegenwert von 1.200 bis 1.800 Euro investiert - in der Phase, in der die ersten Kunden gewonnen werden müssen.

Dazu kommt der Teil, den niemand einplant: die zweite Runde. Nach drei Monaten kommt eine neue Leistung dazu, ein Preis ändert sich, ein Text stimmt nicht mehr. Bei einem Baukasten machen Sie das selbst, was gut ist, solange Sie die Übung noch haben. Nach einem halben Jahr ohne Kontakt mit dem Editor ist der Wiedereinstieg jedes Mal eine kleine Hürde.

Was das Finanzamt anerkennt und was nicht

Hier gibt es eine Asymmetrie, die selten jemand erwähnt: Die eigene Arbeitszeit ist steuerlich wertlos. Für selbst erstellte unkörperliche Wirtschaftsgüter gilt ein Aktivierungsverbot. Nur eine entgeltlich erworbene Website ist zu aktivieren und abzuschreiben, und zwar als immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens über drei Jahre. Wer selbst baut, kann Hosting und Baukastenabo als laufende Betriebsausgabe absetzen, die investierten Stunden aber nicht.

Für die Praxis heißt das: Domain-Registrierungskosten sind nicht abnutzbar und werden nicht planmäßig abgeschrieben, die laufenden Domaingebühren dagegen sofort abzugsfähig. Wartung und kleinere Änderungen sind Erhaltungsaufwand und gehen ins laufende Jahr, eine wesentliche Erweiterung wandert wieder in die Dreijahresabschreibung. Bei Anschaffungskosten bis 1.000 Euro kommt die Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 13 EStG in Betracht - ob sie bei einer Website greift, klärt Ihre Steuerberatung im Einzelfall. Bei 150 Euro Anschaffungspreis geht es dabei um 50 Euro Unterschied pro Jahr, bei einem Agenturprojekt um mehrere tausend. Die Grundlagen dazu stehen im Beitrag über Betriebsausgaben.

Die Förderung, mit der viele rechnen, ist gerade zu

„30 Prozent Zuschuss zur Website“ steht auf vielen Agenturseiten, und der Satz stimmte auch lange: Die Umsetzungsförderung von KMU.DIGITAL brachte 30 Prozent Zuschuss bis maximal 6.000 Euro, die Strategieberatung 50 Prozent bis 1.000 Euro pro Tool. Aktuell steht auf den Programmseiten allerdings ein anderer Satz: Das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 sei vollständig ausgeschöpft, eine Antragstellung für Beratungs- und Umsetzungsförderung somit nicht mehr möglich.

Selbst wenn wieder Geld da ist, hilft es bei einer normalen Firmenwebsite wenig. Die Umsetzungsförderung setzt eine vorher in Anspruch genommene geförderte Beratung voraus, greift erst ab 2.000 Euro förderbarer Projektkosten - und Aktualisierungen, die lediglich Inhalt oder Design einer Website betreffen, sind ausdrücklich nicht förderbar. Gefördert wird die Digitalisierung von Prozessen, nicht der neue Internetauftritt. Wer trotzdem sucht, findet im Überblick über Förderstellen in Österreich die Programme, bei denen sich die Prüfung noch lohnt.

Rechtlich schulden Sie dasselbe, egal wer die Seite baut

Die Pflichten hängen am Unternehmen, nicht am Werkzeug. Nach § 5 ECG braucht jede geschäftliche Website Firmenwortlaut, Anschrift, Kontaktdaten, Firmenbuchnummer und -gericht, Aufsichtsbehörde, Kammerzugehörigkeit und UID. Die WKO formuliert die Rechtsfolge unmissverständlich: Verstöße gegen Informationspflichten nach dem ECG sind mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro bedroht. Dazu kommen Impressum und Offenlegung nach §§ 24 und 25 Mediengesetz, deren Verletzung nach § 27 MedienG mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden kann, sowie die Datenschutzerklärung nach DSGVO.

Neu und in vielen Betrieben noch nicht angekommen ist das Barrierefreiheitsgesetz. Es ist seit 28. Juni 2025 anwendbar und erfasst bei den Dienstleistungen unter anderem den elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen eines Verbrauchervertrages, also B2C-Webshops und Buchungsplattformen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind davon ausgenommen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Die Ausnahme hängt also an der Betriebsgröße und fällt weg, sobald der zehnte Mitarbeiter kommt. Verstöße können laut USP mit Geldstrafen bis zu 80.000 Euro geahndet werden, zuständig ist das Sozialministeriumservice. Für vor dem Stichtag geschlossene Dienstleistungsverträge läuft eine Übergangsfrist längstens bis 27. Juni 2030.

Ein reines Visitenkarten-Angebot eines EPU fällt damit in der Regel nicht unter die Barrierefreiheitspflicht. Wer aber online verkauft und wächst, baut die Seite besser gleich so, dass Kontraste, Tastaturbedienung und Formularbeschriftungen stimmen. Nachrüsten kostet mehr als richtig anfangen. Was sonst noch an Vorschriften zusammenkommt, steht im Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Wem die Website gehört, entscheidet sich an drei Zugängen

Der teuerste Fehler passiert nicht beim Bauen, sondern beim Wechseln. Drei Dinge entscheiden, ob Sie später frei sind: Wer ist Inhaber der Domain, wer hat den Hosting-Zugang, wer hat den Administratorzugang zum Redaktionssystem.

Bei der Domain ist die Rechtslage eindeutig. Der Domaininhaber hat laut nic.at das alleinige Nutzungsrecht und kann über die Domain verfügen, sie also auch übertragen. Steht dort der Name der Agentur, gehört die Adresse der Agentur. Für den Wechsel des Registrars brauchen Sie zusätzlich den Authinfo-Code, den der bisherige Registrar ausstellt.

Beim Baukasten ist die Bindung technischer Natur und deshalb härter. Wix schreibt es im eigenen Hilfe-Center selbst: „Da Wix eine SaaS-Lösung ist, muss deine Website auf den Servern von Wix laufen“, und der Grund, warum kein anderer Host verwendet werden kann, liege in der SaaS-Architektur. Praktisch heißt das: Nach drei Jahren Wix nehmen Sie Ihre Texte und Bilder mit, die Website selbst nicht. Sie wird neu gebaut.

Die dritte Variante ist die Mietwebsite: monatliche Rate, dafür Erstellung, Hosting und Betreuung im Paket. Solange Sie zahlen, funktioniert das. Kündigen Sie, ist die Seite weg. Bei einer Rate von 79 Euro im Monat sind nach vier Jahren 3.792 Euro geflossen, und übrig bleibt im Zweifel nur die Domain. Drei Fragen klären das vor der Unterschrift: Läuft die Domain auf meinen Namen? Bekomme ich die Zugangsdaten zum Hosting? Kann ich die Website mitnehmen, wenn ich den Anbieter wechsle?

WordPress selbst betreiben heißt, die Updates selbst zu machen

Der Selbstbau auf WordPress löst das Eigentumsproblem und schafft ein neues. Laut dem Sicherheitsbericht von Patchstack wurden im Jahr 2024 im WordPress-Umfeld 7.966 neue Schwachstellen gefunden, 96 Prozent davon in Plugins und nur sieben im Kern. Ein Drittel war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht behoben, und 1.614 Plugins und Themes wurden aus dem offiziellen Verzeichnis entfernt, weil ihre Lücken offen blieben.

Das ist kein Argument gegen WordPress, das laut W3Techs 40,7 Prozent aller Websites und 59 Prozent aller Seiten mit bekanntem Redaktionssystem antreibt. Es ist ein Argument dafür, den Betrieb ernst zu nehmen: Updates monatlich einspielen, Backups automatisch laufen lassen, aufgegebene Plugins ersetzen. Wer das nicht selbst machen will, kauft es als Wartungspaket, marktüblich bei 200 bis 600 Euro im Jahr. Wer es gar nicht macht, merkt es meist erst, wenn Google die Seite als kompromittiert markiert.

Wann Selbermachen die bessere Entscheidung ist

Es gibt Fälle, in denen der Baukasten die richtige Wahl ist. Wenn das Geschäftsmodell noch nicht steht und Sie in den nächsten Wochen dreimal die Positionierung ändern, ist jede fremde Hand ein Umweg. Wenn Sie mehrmals pro Woche selbst Inhalte ändern wollen, Termine, Speisekarten, Kursangebote, ist der direkte Zugriff mehr wert als die schönere Startseite. Und wenn Sie an der Sache Freude haben und die Zeit übrig ist, lernen Sie dabei etwas, das später jedes Gespräch mit einer Agentur leichter macht.

Umgekehrt gilt: Sobald die Website das erste Verkaufsgespräch führt, bevor Sie selbst am Tisch sitzen, ist der Textentwurf eines Profis mehr wert als das dritte Wochenende im Editor. Was eine Website leisten soll, bevor sie gebaut wird, ist Thema der strategischen Website-Konzeption.

Was ein Fixpreis abdeckt und was nicht

Am unteren Ende des Marktes gibt es fertige Firmenwebsites zum Fixpreis von 150 Euro netto, und dieser Preis ist nicht automatisch ein Lockangebot. Er funktioniert dort, wo der Aufbau standardisiert ist und trotzdem individuell getextet wird. Genau darin liegt der Unterschied zum Baukasten: Dort bekommen Sie ein leeres Layout und die Aufgabe, es zu füllen, und an dieser Aufgabe bleiben die meisten Selbstbauprojekte hängen.

Fünf Fragen klären ein solches Angebot vollständig, bevor Sie bestellen:

  • Kommen die Texte vom Anbieter? Wenn nicht, haben Sie die Arbeit nur verschoben, nicht abgegeben.
  • Wird jede Unterseite einzeln verrechnet? Sonst wird aus dem Fixpreis eine Position pro Seite.
  • Sind Domain und Hosting enthalten? Meist nicht, das sind 84 bis 150 Euro im Jahr, die ohnehin anfallen.
  • Was ist ausdrücklich ausgeschlossen? Onlineshop, Buchungssystem, Mitgliederbereich und individuelle Programmierung gehören in dieser Preisklasse nie dazu. Wer verkauft, statt zu informieren, ist bei einer Agentur richtig.
  • Auf welchem System läuft die Seite und gibt es ein Pflichtabo? WordPress ohne Abo kann jede andere Agentur später übernehmen, eine proprietäre Plattform nicht.

Die Gegenrechnung fällt dann eindeutig aus: 150 Euro einmalig stehen gegen 242 bis 300 Euro Baukastenmiete pro Jahr und gegen 20 bis 30 Stunden eigene Arbeitszeit. Selbst wenn Sie nach zwei Jahren zu einer Agentur wechseln, hatten Sie in der Zwischenzeit eine Website, die Ihnen gehört, statt keine, weil das Wochenende immer dazwischenkam.

Die Entscheidung in vier Fragen

Wie viel ist Ihre Stunde wert? Multiplizieren Sie Ihren Stundensatz mit 25 und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Angebotspreis. Liegt der Eigenaufwand deutlich darüber, ist Selbermachen die teurere Variante.

Wie oft ändern Sie Inhalte? Wöchentlich spricht für eigenen Zugriff und ein System, das Sie bedienen können. Zweimal im Jahr spricht dafür, es machen zu lassen.

Verkaufen Sie online? Dann geht es um Zahlungsabwicklung, Rechtstexte und Barrierefreiheit, und der Fixpreis ist der falsche Weg.

Wem gehört am Ende die Domain? Wenn die Antwort nicht Ihr eigener Name ist, verhandeln Sie nach oder lassen es.

Häufige Fragen

Was kostet eine Website in Österreich 2026?
Die Spanne reicht von rund 240 Euro Baukastenmiete pro Jahr über Fixpreisangebote ab 150 Euro einmalig bis zu 6.000 bis 18.000 Euro für eine individuell gestaltete Unternehmenswebsite mit 10 bis 20 Seiten. Dazu kommen in jeder Variante Domain und Hosting mit etwa 84 bis 300 Euro pro Jahr.

Kann ich eine Baukasten-Website später umziehen?
Zu einem anderen Hoster nicht. Wix hält im eigenen Hilfe-Center fest, dass die Website auf den Servern von Wix laufen muss. Texte, Bilder und Produktlisten lassen sich sichern, die Seite selbst wird beim Wechsel neu gebaut. Die Domain können Sie mitnehmen, wenn sie auf Ihren Namen registriert ist.

Ist eine Website steuerlich absetzbar?
Eine entgeltlich erworbene Website ist ein immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens und wird über drei Jahre abgeschrieben. Für eine selbst erstellte Website gilt ein Aktivierungsverbot, die eigene Arbeitszeit ist steuerlich nicht ansetzbar. Laufende Kosten für Hosting, Domain und Wartung sind sofort abzugsfähig.

Muss meine Website barrierefrei sein?
Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025 und erfasst unter anderem Webshops und Buchungsportale im Verbrauchergeschäft. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Strafen reichen bis 80.000 Euro.

Gibt es 2026 eine Förderung für die Website?
Über KMU.DIGITAL derzeit nicht: Das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 ist ausgeschöpft, Anträge sind nicht möglich. Unabhängig davon sind reine Inhalts- und Designaktualisierungen einer Website von der Umsetzungsförderung ausgenommen.