Die Kleinunternehmerregelung ist eine Bestimmung im Umsatzsteuergesetz, die es kleinen Unternehmen ermöglicht, auf die Anwendung der Umsatzsteuer zu verzichten. Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung
- Der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit muss in der EU liegen
- Das Unternehmen darf im Vorjahr seit 1.1.2025 nicht mehr als 55.000 Euro Umsatz brutto erzielt haben
- Das Unternehmen darf im laufenden Jahr nicht erwarten, mehr als 55.000 Euro Umsatz zu erzielen
- Eine einmalige Toleranzgrenze von 10 Prozent ist gestattet: Wird die Grenze im laufenden Jahr um nicht mehr als 10 Prozent (also bis maximal 60.500 Euro) überschritten, bleibt die Kleinunternehmerregelung bis Jahresende anwendbar. Erst bei einer Überschreitung über 10 Prozent werden alle weiteren Rechnungen sofort umsatzsteuerpflichtig.
In die 55.000-Euro-Grenze zählen auch innergemeinschaftliche Lieferungen und diesen gleichgestellte Verbringungen mit hinein, selbst wenn diese für sich genommen steuerbefreit wären.
Welche Vorteile bietet die Kleinunternehmerregelung?
- Verzicht auf die Anwendung der Umsatzsteuer auf Rechnungen
- Keine Pflicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen und -jahreserklärungen
- Weniger administrativer Aufwand in der laufenden Buchhaltung
Die allgemeine Pflicht zur Aufbewahrung von Belegen nach § 132 BAO (grundsätzlich 7 Jahre) bleibt davon unberührt - sie entfällt nicht durch die Kleinunternehmerregelung, sondern gilt unabhängig von der Umsatzsteuerpflicht für alle Unternehmen.
Welche Nachteile hat die Kleinunternehmerregelung?
- Kein Vorsteuerabzug für eigene Einkäufe und Investitionen möglich
- Bei Geschäftskunden mit eigenem Vorsteuerabzug kann der fehlende Umsatzsteuerausweis nachteilig wirken, da die Rechnung für sie teurer aussieht als sie tatsächlich ist
Wann sollte man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen?
Erfüllt das Unternehmen die Voraussetzungen und überwiegen Privatkunden ohne eigenen Vorsteuerabzug, ist die Kleinunternehmerregelung häufig die administrativ einfachste Option. Bei hohen Vorleistungen oder überwiegend vorsteuerabzugsberechtigten Geschäftskunden kann dagegen die freiwillige Regelbesteuerung vorteilhafter sein. Vor der Entscheidung lohnt sich eine Rücksprache mit der Steuerberatung, da die Wahl für fünf Jahre bindet.