Privatinsolvenz und Schuldenregulierungsverfahren in Österreich

Was ist eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz, auch als Schuldenregulierungsverfahren bekannt, ist ein rechtliches Instrument zur Entschuldung von Privatpersonen in Österreich. Ziel ist es, zahlungsunfähigen Personen eine geordnete Regulierung ihrer Schulden zu ermöglichen und ihnen eine zweite wirtschaftliche Chance zu geben.

Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz

  • Der Schuldner muss zahlungsunfähig sein.
  • Es darf keine Möglichkeit bestehen, die Schulden in einem angemessenen Zeitraum ohne Verfahren zu begleichen.
  • Der Schuldner muss seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen.

Verfahrensarten

In Österreich gibt es mehrere Wege zur Schuldenregulierung:

  • Zahlungsplan: Der Schuldner schlägt den Gläubigern eine Rückzahlungsquote vor, ohne gesetzliche Mindestquote. Eine Mehrheit der Gläubiger muss zustimmen, die Zahlungsfrist beträgt in der Regel bis zu 5 Jahre.
  • Abschöpfungsverfahren mit Abschöpfungsplan: Scheitert der Zahlungsplan oder kommt er nicht zustande, greift dieses Verfahren über 5 Jahre, in dem das pfändbare Einkommen treuhänderisch an die Gläubiger verteilt wird. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Restschuldbefreiung für die verbleibenden Forderungen.

Bis 16. Juli 2026 gab es zusätzlich den befristeten Tilgungsplan mit einer verkürzten Frist von 3 Jahren. Diese von Anfang an mit Verfallsdatum versehene Regelung aus der Insolvenzrechtsnovelle 2021 ist für neue Anträge seither ausgelaufen - seit 17. Juli 2026 steht für neue Verfahren nur mehr der 5-jährige Abschöpfungsplan zur Verfügung. Nur wer den Antrag noch bis 16. Juli 2026 bei Gericht eingebracht hat, kann den 3-jährigen Tilgungsplan weiterhin nutzen; bereits laufende Tilgungsplan-Verfahren laufen zu den ursprünglichen Bedingungen weiter.

Welche Schulden sind nicht von der Privatinsolvenz umfasst?

Bestimmte Schulden bleiben auch nach der Entschuldung bestehen, darunter:

  • Geldstrafen
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Schadensersatzforderungen

Die Restschuldbefreiung wirkt zudem nicht gegenüber Bürgen: Wer für einen Schuldner gebürgt hat, bleibt auch nach dessen Entschuldung in vollem Umfang haftbar.

Wirtschaftliche Rehabilitation statt Endpunkt

Die Privatinsolvenz bietet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit einer geordneten wirtschaftlichen Rehabilitation - sie erfordert aber eine realistische Planung, die Zustimmung der Gläubiger beim Zahlungsplan und, seit dem Auslaufen des Tilgungsplans, in aller Regel einen fünfjährigen Abschöpfungszeitraum.