SVS & Co.: Ein Leitfaden zur Sozialversicherung für Selbstständige in Österreich

  • Pflichtversicherung: Die SVS ist die gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherung für die meisten Selbstständigen in Österreich und deckt Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung ab.
  • Beitragsberechnung: Ihre Beiträge richten sich nach Ihren Einkünften. Sie leisten Vorauszahlungen, die nach Vorliegen Ihres Einkommensteuerbescheids endgültig abgerechnet werden, was zu Nachzahlungen oder Gutschriften führen kann.
  • Leistungsumfang: Sie erhalten umfassenden Schutz, der ärztliche Behandlungen, Spitalsaufenthalte, Medikamente, aber auch Krankengeld, Wochengeld und den Aufbau Ihrer Alterspension umfasst.
  • Erleichterungen: Besonders für Gründer und Selbstständige mit geringem Einkommen gibt es Ausnahmen und vergünstigte Tarife, um den Start in die Selbstständigkeit finanziell zu erleichtern.
  • Aktive Gestaltung: Sie können die Höhe Ihrer Vorauszahlungen anpassen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, und durch Präventionsprogramme aktiv Ihre Gesundheit fördern.

Was ist die SVS und wer ist pflichtversichert?

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ist die zentrale Anlaufstelle für den sozialen Schutz von Unternehmern in Österreich. Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, treten Sie nicht in ein soziales Vakuum, sondern werden Teil eines solidarischen Systems, das Sie in wesentlichen Lebensbereichen absichert. Die SVS ist dabei mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung; sie ist Ihr Sicherheitsnetz bei Krankheit, nach einem Unfall und für Ihre finanzielle Zukunft im Alter.

Im Kern ist die SVS das Pendant zur Allgemeinen Sozialversicherung (ASVG), die für Angestellte zuständig ist. Während Angestellte ihre Beiträge direkt vom Gehalt abgezogen bekommen, sind Sie als Selbstständiger selbst für die Meldung und Abfuhr Ihrer Beiträge verantwortlich. Dieses System bietet Flexibilität, erfordert aber auch ein grundlegendes Verständnis der eigenen Pflichten und Rechte.

Wer fällt unter die SVS-Pflicht?

Die Pflicht zur Versicherung bei der SVS betrifft eine breite Gruppe von Erwerbstätigen. Sobald Sie eine unternehmerische Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausüben, sind Sie in der Regel versicherungspflichtig. Dazu gehören insbesondere:

  • Gewerbetreibende: Alle Inhaber einer Gewerbeberechtigung (z. B. Handwerker, Händler, Gastronomen).
  • Freiberufler: Personen in freien Berufen wie Ärzte, Architekten oder Steuerberater, sofern sie nicht in einer eigenen Kammer versichert sind.
  • Neue Selbstständige: Eine vielfältige Gruppe, die Tätigkeiten ausübt, für die keine Gewerbeberechtigung nötig ist (z. B. Vortragende, Künstler, Aufsichtsräte, Journalisten), sobald ihre Einkünfte eine bestimmte Versicherungsgrenze überschreiten.
  • Gesellschafter: Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, falls sie aufgrund ihrer Position nicht als Angestellte nach dem ASVG versichert sind.

Abgrenzung zum ASVG

Der wesentliche Unterschied zum ASVG liegt in der Beitragsberechnung und der Eigenverantwortung. Während beim Angestellten der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge übernimmt und alles abwickelt, basiert bei der SVS alles auf Ihrem unternehmerischen Einkommen. Dies bedeutet, dass Ihre Beiträge mit Ihrem Erfolg wachsen, aber auch in schwächeren Jahren niedriger ausfallen können. Dieses System erfordert vorausschauende Planung, um auf spätere Beitragsnachforderungen vorbereitet zu sein.

Die drei Säulen der SVS: Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

Das Schutzpaket der SVS ruht auf drei stabilen Säulen, die Sie in unterschiedlichen Lebensphasen und Situationen absichern. Jede dieser Säulen – die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung – hat eine spezifische Funktion und bietet Ihnen als selbstständig erwerbstätige Person essenzielle Leistungen. Das Verständnis dieser drei Bereiche ist fundamental, um den Wert Ihrer Beiträge zu erkennen und die verfügbaren Leistungen im Bedarfsfall voll auszuschöpfen.

Krankenversicherung: Mehr als nur der Arztbesuch

Die Krankenversicherung (KV) ist die wohl bekannteste Säule. Sie sichert Ihre medizinische Versorgung. Mit Ihrer e-card haben Sie Zugang zu Vertragsärzten, Spitälern und vielen weiteren Gesundheitsdienstleistungen. Der Schutz umfasst ärztliche Behandlungen, Medikamente auf Rezept, Krankenhausaufenthalte in der allgemeinen Gebührenklasse und therapeutische Maßnahmen wie Physiotherapie. Doch die KV leistet mehr: Sie inkludiert auch Krankengeld, eine finanzielle Unterstützung, wenn Sie aufgrund einer länger andauernden Krankheit nicht arbeiten können. Dies ist ein entscheidender Puffer, um Einkommensausfälle abzufedern. Zudem fördert die SVS aktiv die Prävention, beispielsweise durch Vorsorgeuntersuchungen.

Unfallversicherung: Schutz bei der Arbeit

Die Unfallversicherung (UV) tritt ein, wenn Ihnen bei Ihrer beruflichen Tätigkeit etwas zustößt. Sie deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Die Leistungen sind umfassend und reichen von der Heilbehandlung über Rehabilitation bis hin zu finanziellen Entschädigungen wie einer Unfallrente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit. Im schlimmsten Fall sichert sie auch die Hinterbliebenen ab. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die UV unabhängig von einem Verschulden leistet. Sie schützt Sie also auch dann, wenn der Unfall durch eine kleine Unachtsamkeit passiert ist. Die Beiträge hierfür sind vergleichsweise gering, der potenzielle Nutzen im Ernstfall jedoch enorm.

Pensionsversicherung: Vorsorge für die Zukunft

Die Pensionsversicherung (PV) ist Ihre gesetzliche Altersvorsorge. Mit jedem Beitrag, den Sie leisten, erwerben Sie Pensionsansprüche auf Ihrem persönlichen Pensionskonto. Die Höhe Ihrer zukünftigen Pension hängt von der Summe Ihrer eingezahlten Beiträge und der Gesamtdauer Ihrer Versicherungszeiten ab – dazu zählen auch Zeiten aus einer früheren Anstellung. Die PV sichert nicht nur Ihre eigene Alterspension, sondern bietet auch Schutz bei Invalidität (Berufsunfähigkeitspension) und für Ihre Familie im Todesfall (Witwen- und Waisenpension). Diese Säule ist ein Grundpfeiler Ihrer langfristigen finanziellen Sicherheit und sollte durch private Vorsorge ergänzt, aber keinesfalls unterschätzt werden.

Die Beitragsgrundlage: Wie Ihre SVS-Beiträge berechnet werden

Eines der zentralsten und oft am meisten gefürchteten Themen im Zusammenhang mit der SVS ist die Berechnung der Beiträge. Das System ist logisch aufgebaut, erfordert aber eine genaue Auseinandersetzung, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Dreh- und Angelpunkt ist die sogenannte Beitragsgrundlage. Vereinfacht gesagt: Je mehr Sie verdienen, desto höher sind Ihre Beiträge – und damit auch Ihre zukünftigen Leistungsansprüche, etwa bei der Pension.

Ihre endgültige Beitragsgrundlage leitet sich von den Einkünften aus selbstständiger Arbeit ab, die in Ihrem rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Jahres ausgewiesen sind. Zu diesen Einkünften werden die im selben Jahr vorgeschriebenen Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge wieder hinzugerechnet. Das Ergebnis bildet die Basis für die Berechnung Ihrer finalen SVS-Beiträge.

Von der vorläufigen zur endgültigen Berechnung

Da Ihr Einkommensteuerbescheid erst im Nachhinein erstellt wird, arbeitet die SVS mit einem System aus Vorauszahlungen. Zunächst wird eine vorläufige Beitragsgrundlage festgesetzt. Bei Neugründern basiert diese anfangs auf den Mindestbeiträgen. In den Folgejahren orientiert sie sich am Einkommen des drittvorangegangenen Jahres. Sie leisten also quartalsweise Vorauszahlungen auf dieser vorläufigen Basis.

Sobald der Einkommensteuerbescheid für das betreffende Jahr vorliegt, erfolgt die „Stunde der Wahrheit“: die endgültige Berechnung. Die SVS ermittelt Ihre finale Beitragsgrundlage und vergleicht die darauf basierenden Beiträge mit den bereits geleisteten Vorauszahlungen. Ergibt sich eine Differenz, kommt es zu einer Nachzahlung. Haben Sie zu viel vorausbezahlt, erhalten Sie eine Gutschrift. Genau diese potenzielle Nachzahlung ist es, die eine vorausschauende Budgetierung erfordert. Legen Sie daher immer einen Teil Ihres Gewinns für die SVS zur Seite!

Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage verstehen

Das System kennt Grenzen nach unten und oben. Die Mindestbeitragsgrundlage stellt sicher, dass auch bei sehr geringen Einkünften oder Verlusten ein Minimum an Versicherungsschutz aufgebaut wird. Wer also versicherungspflichtig ist, muss zumindest die Beiträge auf Basis dieser Mindestgrundlage entrichten. Die Höchstbeitragsgrundlage wiederum deckelt die Beiträge nach oben. Einkünfte, die über dieser Grenze liegen, sind beitragsfrei. Dies begrenzt die maximale Beitragslast, aber auch die Höhe der maximal erwerbbaren Leistungsansprüche, insbesondere bei der Pension.

Beitragssätze und Kosten: Was kommt finanziell auf Sie zu?

Um Ihre finanzielle Belastung durch die SVS konkret planen zu können, müssen Sie die aktuellen Beitragssätze kennen. Diese prozentualen Werte werden auf Ihre Beitragsgrundlage angewendet und ergeben so die Höhe Ihrer Versicherungsbeiträge. Die Sätze sind gesetzlich festgelegt und gelten für alle Pflichtversicherten bei der SVS gleichermaßen. Eine solide Kalkulation dieser Kosten ist ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Businessplans.

Die Gesamtbelastung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Krankenversicherung (KV): Der Beitragssatz beträgt 6,80 %. Dieser Anteil finanziert Ihre medizinische Versorgung und das Krankengeld.
  • Pensionsversicherung (PV): Hierfür werden 18,50 % Ihrer Beitragsgrundlage fällig. Dies ist der größte Posten und dient dem Aufbau Ihrer Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge.
  • Unfallversicherung (UV): Im Gegensatz zu KV und PV wird hier ein fixer Pauschalbetrag eingehoben, der unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens ist. Dieser liegt aktuell bei ca. 11,35 Euro pro Monat.
  • Selbstständigenvorsorge: Zusätzlich fließen 1,53 % in eine betriebliche Vorsorgekasse („Abfertigung Neu“). Dieses Kapital steht Ihnen bei Beendigung der Selbstständigkeit oder bei Pensionierung zur Verfügung.

Zusammengerechnet ergibt sich eine laufende Belastung von rund 27 % Ihrer Einkünfte (plus dem Fixbetrag für die Unfallversicherung), bis die Höchstbeitragsgrundlage erreicht ist.

Beispielrechnung für SVS-Beiträge

Zur Veranschaulichung dient die folgende Tabelle. Angenommen, eine selbstständige Grafikerin hat eine monatliche Beitragsgrundlage von 3.000 Euro. Ihre monatlichen Beiträge würden sich wie folgt zusammensetzen:

Versicherungsart Beitragssatz Beispiel-Beitragsgrundlage (monatlich) Monatlicher Beitrag (ca.)
Krankenversicherung (KV) 6,80 % 3.000 € 204,00 €
Pensionsversicherung (PV) 18,50 % 3.000 € 555,00 €
Selbstständigenvorsorge 1,53 % 3.000 € 45,90 €
Unfallversicherung (UV) Fixbetrag 11,35 €
Gesamtbelastung 816,25 €

Hinweis: Diese Berechnung ist ein vereinfachtes Beispiel. Die tatsächlichen Werte können geringfügig abweichen.

Erleichterungen für Gründer und Geringverdiener

Der Start in die Selbstständigkeit ist oft mit finanziellen Unsicherheiten verbunden. Um den Druck in der Anfangsphase zu reduzieren, hat der Gesetzgeber verschiedene Erleichterungen bei der Sozialversicherung geschaffen. Diese Regelungen richten sich gezielt an Unternehmensgründer und Selbstständige mit niedrigen Einkünften. Sie sollen helfen, die Fixkostenbelastung zu senken und den unternehmerischen Einstieg zu fördern.

Die Vorteile für Jungunternehmer

Für Gründer gibt es eine besonders attraktive Regelung in der Krankenversicherung. In den ersten beiden Kalenderjahren der Selbstständigkeit werden die Beiträge zur Krankenversicherung von einer reduzierten, fixen Beitragsgrundlage berechnet, unabhängig vom tatsächlichen Gewinn. Diese Maßnahme sorgt für eine planbare und geringe Belastung in der kritischen Startphase. Es fallen keine Nachzahlungen für die Krankenversicherung an, selbst wenn der Gewinn deutlich höher ausfällt. Für die Pensions- und Selbstständigenvorsorge gilt diese Ausnahme jedoch nicht – hier wird nach den tatsächlichen Einkünften abgerechnet, um von Anfang an vollwertige Pensionsansprüche zu erwerben.

Zusätzlich können Gründer vom Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) profitieren. Dies betrifft zwar nicht direkt die SVS-Beiträge, befreit aber von bestimmten Gebühren wie der Eintragung ins Firmenbuch oder Teilen der Grunderwerbsteuer, was die Startinvestitionen weiter senkt.

Die Versicherungsgrenze für Kleinunternehmer

Eine weitere wichtige Regelung betrifft die sogenannten „Neuen Selbstständigen“ und Kleinunternehmer in der Land- und Forstwirtschaft. Wenn deren Einkünfte unter einer bestimmten jährlichen Versicherungsgrenze liegen (für 2024: 6.221,28 Euro), sind sie von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ausgenommen. Es fällt lediglich die pauschale Unfallversicherung an. Dies ist eine enorme Erleichterung für all jene, die ihre Selbstständigkeit nur im Nebenerwerb oder mit sehr geringem Umfang betreiben.

Es ist jedoch wichtig zu wissen: Keine Beiträge bedeuten auch keine Leistungen. Wer unter dieser Grenze bleibt, erwirbt keine Pensionszeiten und hat keinen Anspruch auf Krankengeld. Es besteht aber die Möglichkeit des „Opting-In“: Man kann freiwillig in die volle Pflichtversicherung eintreten, um Versicherungsschutz zu genießen und für die Pension vorzusorgen. Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein und hängt stark von der individuellen Lebenssituation ab.

Mehrfachversicherung: Wenn Sie angestellt und selbstständig sind

In der modernen Arbeitswelt ist es längst keine Seltenheit mehr, mehrere Einkommensquellen zu haben. Viele Menschen kombinieren eine Anstellung mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit. Dieses Szenario führt zu einer sogenannten Mehrfachversicherung, da Sie sowohl nach dem ASVG (als Angestellter) als auch nach dem GSVG/FSVG (als Selbstständiger) versicherungspflichtig sein können. Das österreichische Sozialversicherungsrecht hat für diese Fälle klare Regelungen, um eine übermäßige Belastung zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Sie sind für jede Erwerbstätigkeit separat versichert. Die Beiträge aus Ihrem Angestelltenverhältnis werden von Ihrem Arbeitgeber abgeführt, während Sie Ihre SVS-Beiträge für die selbstständige Tätigkeit selbst entrichten. Die gute Nachricht ist, dass Sie nicht für alles doppelt zahlen müssen. Insbesondere in der Kranken- und Unfallversicherung greifen Schutzmechanismen.

Das Prinzip der Differenzvorschreibung

Der Schlüssel zum Verständnis der Mehrfachversicherung ist die Höchstbeitragsgrundlage. Diese ist ein gesetzlich definierter Deckel, über den hinaus keine Beiträge zu entrichten sind. Wenn Sie durch Ihr Gehalt aus der Anstellung bereits Beiträge bis zu dieser Höchstgrenze leisten, entfällt die Beitragspflicht in der Kranken- und Pensionsversicherung bei der SVS für Ihre selbstständigen Einkünfte. Liegt Ihr Gehalt unter der Höchstgrenze, müssen Sie für Ihre selbstständigen Einkünfte nur so lange SVS-Beiträge zahlen, bis die Summe aus Gehalt und selbstständigen Einkünften die Höchstbeitragsgrundlage erreicht. Dieses Verfahren wird Differenzvorschreibung genannt. Die Unfallversicherung ist davon ausgenommen und muss pauschal bezahlt werden.

Vorteile und Pflichten der Mehrfachversicherung

Der größte Vorteil ist die Vermeidung einer Doppelbelastung. Sie zahlen maximal bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Ein weiterer Pluspunkt: Alle Ihre Beitragsgrundlagen – sowohl aus der Anstellung als auch aus der Selbstständigkeit – werden auf Ihrem Pensionskonto zusammengeführt. Dies kann zu einer höheren Alterspension führen. Sollten Sie in Summe über beide Tätigkeiten hinweg mehr als die Höchstbeitragsgrundlage eingezahlt haben, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge. Dieser Antrag muss im Folgejahr gestellt werden.

Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre selbstständige Tätigkeit der SVS melden, auch wenn Sie erwarten, unter der relevanten Grenze zu bleiben. Eine korrekte und transparente Kommunikation mit den Versicherungsträgern ist essenziell, um den Prozess reibungslos zu gestalten und unerwartete Forderungen zu verhindern.

Leistungen der SVS im Detail: Von Krankengeld bis Wochengeld

Viele Selbstständige sehen die SVS primär als Kostenfaktor. Doch hinter den Beiträgen verbirgt sich ein breites Spektrum an wertvollen Leistungen, die weit über den einfachen Arztbesuch hinausgehen. Diese Absicherungen sind speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmern zugeschnitten und bieten finanzielle Sicherheit in kritischen Lebensphasen. Ein genauerer Blick auf diese Leistungen zeigt den wahren Wert des solidarischen Versicherungssystems.

Unterstützung im Krankheitsfall: Das Krankengeld

Ein entscheidender Unterschied zum Angestelltenverhältnis ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Als Selbstständiger haben Sie keinen Arbeitgeber, der Ihr Gehalt weiterzahlt. Hier springt die SVS mit dem Krankengeld ein. Anspruch auf diese Leistung besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das mag lang erscheinen, doch die ersten sechs Wochen werden als unternehmerisches Risiko betrachtet. Das Krankengeld dient als Einkommensersatz bei längeren, schweren Erkrankungen und schützt so vor dem finanziellen Ruin. Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich an der Beitragsgrundlage des Vorjahres. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung abzuschließen, um den Anspruch auf Krankengeld bereits ab dem 4. Tag der Krankheit zu sichern.

Familienfreundliche Leistungen: Das Wochengeld

Die SVS unterstützt auch die Familiengründung. Selbstständig erwerbstätige Frauen haben Anspruch auf Wochengeld für den Zeitraum des gesetzlichen Mutterschutzes, also in der Regel acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Diese Leistung ist ein täglicher Geldbetrag, der den Verdienstentgang in dieser wichtigen Phase ausgleichen soll. Das Wochengeld ist eine essenzielle Unterstützung, um sich voll und ganz auf die Familie konzentrieren zu können, ohne sich um die laufenden Kosten sorgen zu müssen. Die Höhe ist pauschaliert, kann aber bei höheren Einkünften auch einkommensabhängig berechnet werden.

Vorsorge ist besser als Nachsorge: Präventionsangebote

Die SVS agiert nicht nur reaktiv im Krankheitsfall, sondern investiert auch stark in die Gesundheitsförderung. Unter dem Motto „Selbständig Gesund“ werden zahlreiche Präventionsprogramme angeboten. Ein bekanntes Beispiel ist der „Gesundheitshunderter“: Wenn Sie in qualitätsgesicherte Gesundheitsmaßnahmen wie Bewegungsprogramme, Ernährungsberatung oder Raucherentwöhnung investieren, erstattet Ihnen die SVS einen Teil der Kosten. Darüber hinaus gibt es spezielle Vorsorge-Camps und Gesundheitsprogramme, die auf die typischen Belastungen von Selbstständigen (z.B. Stress, Rückenprobleme) zugeschnitten sind. Diese Angebote helfen Ihnen, gesund und leistungsfähig zu bleiben – die beste Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg.

Die SVS-Meldung: Fristen und Formalitäten richtig erledigen

Eine korrekte und fristgerechte Kommunikation mit der SVS ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Versicherung. Wer die Formalitäten von Anfang an richtig handhabt, erspart sich späteren Verwaltungsaufwand und vermeidet unangenehme Überraschungen wie verspätete Anmeldungen oder unerwartet hohe Nachzahlungen. Die Prozesse sind heute weitgehend standardisiert und digitalisiert, was die Abwicklung erheblich erleichtert.

Der Weg zur SVS-Anmeldung

In den meisten Fällen erfolgt die Anmeldung bei der SVS automatisch. Wenn Sie ein Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden, leitet diese Ihre Daten direkt an die SVS weiter. Sie erhalten daraufhin von der SVS ein Begrüßungsschreiben mit allen notwendigen Informationen und Ihrer Versicherungsnummer. Sie müssen also nicht selbst aktiv werden.

Eine Ausnahme bilden die Neuen Selbstständigen. Da sie keine Gewerbeberechtigung benötigen, müssen sie sich selbst bei der SVS melden. Dies geschieht mittels einer Versicherungserklärung, die innerhalb eines Monats nach Überschreiten der Versicherungsgrenze eingereicht werden muss. Es ist ratsam, dies proaktiv zu tun, sobald absehbar ist, dass die Einkünfte die Grenze übersteigen werden, um Rückstände zu vermeiden.

Laufende Meldepflichten und das SVS-Online-Portal

Ihre wichtigste laufende Pflicht ist die Information der SVS über wesentliche Änderungen. Dies betrifft vor allem Ihre Einkommenssituation. Wenn Sie erwarten, dass Ihr Gewinn deutlich höher oder niedriger ausfällt als die vorläufige Beitragsgrundlage, können Sie einen Antrag auf Herabsetzung oder Heraufsetzung stellen. Eine Heraufsetzung der Vorauszahlungen ist sinnvoll, um eine hohe Nachzahlung am Jahresende zu vermeiden. Eine Herabsetzung kann Ihre Liquidität schonen, birgt aber das Risiko einer späteren Nachforderung, wenn der Gewinn doch höher ausfällt.

Für all diese Prozesse ist das Online-Portal svsGO das zentrale Werkzeug. Hier können Sie rund um die Uhr Ihre Versicherungsdaten einsehen, Anträge stellen, Ihre Beitragsgrundlage anpassen, Arztrechnungen einreichen oder Nachrichten an Ihren Betreuer senden. Die Nutzung von svsGO ist dringend zu empfehlen, da es die Verwaltung Ihrer Sozialversicherung erheblich vereinfacht und beschleunigt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich SVS zahlen, auch wenn ich keinen Gewinn mache?

Ja, sofern Sie eine SVS-pflichtige Tätigkeit ausüben (z. B. mit Gewerbeschein), müssen Sie in der Regel zumindest die Mindestbeiträge entrichten. Diese fallen auch bei einem Verlust an, um einen grundlegenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine Ausnahme besteht für Neue Selbstständige, deren Einkünfte unter der jährlichen Geringfügigkeitsgrenze liegen; sie sind von der Pflichtversicherung befreit.

Was passiert, wenn ich meine SVS-Beiträge nicht pünktlich zahle?

Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Verzugszinsen fällig, die Ihre Schuld erhöhen. Die SVS ist gesetzlich verpflichtet, ausstehende Beiträge einzufordern. Dies kann bis zu exekutiven Maßnahmen wie einer Lohn- oder Kontopfändung führen. Bei Zahlungsschwierigkeiten ist es daher essenziell, frühzeitig den Kontakt zur SVS zu suchen und nach Lösungen wie einer Ratenzahlung zu fragen.

Kann ich mich von der SVS-Pflicht befreien lassen?

Eine Befreiung von der gesetzlichen Pflichtversicherung ist nur in sehr eng definierten Ausnahmefällen möglich. Dies betrifft beispielsweise bestimmte freie Berufe, die über eine eigene gesetzliche Interessenvertretung (Kammer) eine gleichwertige Vorsorge haben. Für die große Mehrheit der Gewerbetreibenden und Neuen Selbstständigen ist die Versicherung bei der SVS verpflichtend und nicht abwählbar.

Bekomme ich als Selbstständiger auch eine e-card?

Ja, selbstverständlich. Nach Ihrer Anmeldung bei der SVS erhalten Sie automatisch Ihre persönliche e-card. Sie ist Ihr Schlüssel zum österreichischen Gesundheitssystem und ermöglicht Ihnen den Zugang zu Vertragsärzten, Krankenhäusern und Apotheken zu denselben Bedingungen wie für Angestellte. Die e-card dient als Nachweis Ihres aufrechten Krankenversicherungsschutzes.

Wie kann ich meine voraussichtlichen SVS-Beiträge senken?

Wenn Sie absehen können, dass Ihr Einkommen im laufenden Jahr deutlich niedriger sein wird als jenes, das für die Berechnung Ihrer Vorauszahlungen herangezogen wurde, können Sie einen Antrag auf Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage stellen. Die SVS passt dann Ihre Quartalsvorschreibungen an. Seien Sie sich aber bewusst, dass bei einem unerwartet höheren Gewinn eine entsprechende Nachzahlung im Folgejahr anfällt.

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