Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz sind für österreichische Arbeitgeber nicht nur eine Frage der Fürsorge, sondern gesetzlich verankerte Pflicht mit konkreten Förderprogrammen dahinter.
Der rechtliche Rahmen
Rechtlich verankert ist der Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), das Arbeitgeber zu konkreten Maßnahmen verpflichtet - etwa zur Gefahrenevaluierung und zu ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung. Gesundheitsförderung im engeren Sinn ist gesetzlich nicht abschließend definiert, gilt aber als Teil dieser Schutzpflicht.
BGF-Gütesiegel und Förderung durch die ÖGK
Wer betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) systematisch statt punktuell angehen will, kann sich am BGF-Gütesiegel orientieren: Es wird seit 2004 vom Österreichischen Netzwerk BGF - einem Zusammenschluss von Sozialversicherungsträgern und Sozialpartnern - für jeweils drei Jahre an Betriebe vergeben, die dauerhaft Maßnahmen für ein gesünderes Arbeitsumfeld umsetzen. Mittlerweile erreicht das Programm rund 749.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 2.700 Betrieben aller Größen und Branchen. Je nach Betriebsgröße stellt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) dafür ein Leistungspaket im Wert von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung und begleitet Betriebe bei Umsetzung und Verankerung in der Unternehmenskultur.
Konkrete Maßnahmen für Arbeitgeber
Auf der physischen Seite zählen ergonomische Arbeitsplätze - höhenverstellbare Schreibtische, ergonomische Stühle - sowie regelmäßige Bewegungspausen zu den wirksamsten Maßnahmen gegen Rücken- und Nackenbeschwerden. Auf der psychischen Seite helfen offene Kommunikation, regelmäßige Mitarbeitergespräche und flexible Arbeitszeitmodelle, Stress abzubauen und Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren.
| Nutzen für Arbeitnehmer | Nutzen für Arbeitgeber |
|---|---|
| Weniger körperliche Beschwerden und Krankheitsfälle | Geringere Ausfallzeiten und Kosten |
| Besseres allgemeines Wohlbefinden | Höhere Produktivität und Arbeitsqualität |
| Mehr Motivation und Engagement | Positivere Unternehmenskultur, attraktiverer Arbeitgeber |
Fragen und Antworten
F: Ist betriebliche Gesundheitsförderung in Österreich gesetzlich vorgeschrieben?
A: Der Arbeitsschutz nach ASchG ist Pflicht, Gesundheitsförderung im engeren Sinn ist freiwillig - wird aber über das BGF-Gütesiegel und die ÖGK-Förderung aktiv unterstützt.
F: Was bringt das BGF-Gütesiegel einem Unternehmen?
A: Es ist die öffentliche Anerkennung für systematische, dauerhafte Gesundheitsförderung im Betrieb und wird für drei Jahre vergeben - verbunden mit Unterstützung der ÖGK bei Planung und Umsetzung.
F: Wie viel Förderung ist über die ÖGK möglich?
A: Je nach Betriebsgröße stellt die ÖGK ein Leistungspaket im Wert von bis zu 20.000 Euro für ein BGF-Projekt zur Verfügung.