GmbH, OG oder Einzelunternehmen? Die optimale Rechtsform für Ihr Vorhaben in Österreich

  • Einzelunternehmen: Ideal für Solo-Gründer mit geringem Risiko. Geringe Gründungskosten und einfache Buchführung, aber Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
  • Offene Gesellschaft (OG): Geeignet für Teams von mindestens zwei Personen. Die Gründung ist relativ unkompliziert und ohne Mindestkapital möglich, jedoch haften alle Gesellschafter unbeschränkt, persönlich und solidarisch.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die beste Wahl für risikoreichere Vorhaben oder wenn Investoren an Bord geholt werden sollen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was Ihr Privatvermögen schützt. Dafür sind Gründung und Verwaltung aufwendiger und teurer.
  • Die Entscheidung hängt ab von: Ihrer Risikobereitschaft (Haftung), der Anzahl der Gründer, dem benötigten Kapital und Ihren steuerlichen sowie strategischen Zielen.

Die Weichenstellung: Warum die Wahl der Rechtsform so entscheidend ist

Die Gründung eines Unternehmens ist ein aufregender Schritt. Mitten in der Euphorie der Ideenfindung und Businesspläne rückt eine Frage in den Fokus, die oft als trocken empfunden wird, aber von fundamentaler Bedeutung ist: Welche Rechtsform ist die richtige? Ob Einzelunternehmen, Offene Gesellschaft (OG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – diese Entscheidung ist weit mehr als eine Formalität. Sie ist das Fundament Ihres gesamten unternehmerischen Handelns in Österreich.

Ihre Wahl beeinflusst direkt und langfristig vier zentrale Bereiche: Ihre persönliche Haftung, die steuerliche Belastung, die anfallenden Gründungs- und Verwaltungskosten sowie Ihre Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung und Ihr Ansehen im Geschäftsverkehr. Stellen Sie sich die Rechtsform wie das Betriebssystem Ihres Unternehmens vor. Ein falsches System kann Prozesse verlangsamen, zu unnötigen Kosten führen und Sie im schlimmsten Fall existenziellen Risiken aussetzen. Zwar ist eine spätere Änderung der Rechtsform, beispielsweise die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, grundsätzlich möglich. Dieser Prozess ist jedoch komplex, kostspielig und mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden. Eine sorgfältige und vorausschauende Entscheidung zu Beginn erspart Ihnen daher nicht nur Geld und Nerven, sondern stellt die Weichen für ein gesundes und nachhaltiges Wachstum.

Das Einzelunternehmen: Der schnelle und unkomplizierte Start

Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand beliebteste und häufigste Rechtsform für Gründer in Österreich. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Es ist die schnellste, einfachste und kostengünstigste Art, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Wenn Sie alleine gründen und Ihre Geschäftsidee kein hohes finanzielles Risiko birgt, ist dies oft der ideale Einstieg.

Gründung und Verwaltung

Die Gründung ist denkbar unkompliziert. Sie benötigen kein Mindestkapital und in den meisten Fällen genügt eine einfache Gewerbeanmeldung beim zuständigen Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft. Ein aufwendiger Gesellschaftsvertrag oder ein Notariatsakt sind nicht erforderlich. Auch die laufende Verwaltung ist überschaubar. Solange Ihre Umsatzerlöse bestimmte Grenzen nicht überschreiten, genügt eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für die Gewinnermittlung. Erst bei höheren Umsätzen wird die doppelte Buchführung verpflichtend. Die Gewinne werden direkt über Ihre persönliche Einkommensteuererklärung versteuert.

Der kritische Punkt: Die unbeschränkte Haftung

Der entscheidende Nachteil, der sorgfältig abgewogen werden muss, ist die unbeschränkte persönliche Haftung. Als Einzelunternehmer gibt es keine rechtliche Trennung zwischen Ihrem Unternehmen und Ihnen als Privatperson. Das bedeutet: Für sämtliche Schulden und Verbindlichkeiten Ihres Betriebs haften Sie nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern vollumfänglich und direkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Geht das Geschäft schief, können Gläubiger auf Ihr privates Bankkonto, Ihr Auto oder sogar Ihr Eigenheim zugreifen. Dieses Risiko macht das Einzelunternehmen für risikoreiche Geschäftsmodelle ungeeignet.

Die Offene Gesellschaft (OG): Gemeinsam gründen, gemeinsam haften

Wenn Sie nicht alleine, sondern im Team gründen möchten, rückt die Offene Gesellschaft (OG) in den Fokus. Sie ist für mindestens zwei Gesellschafter konzipiert, die ein Unternehmen gemeinsam betreiben wollen. Die OG verbindet die relative Einfachheit der Gründung mit der Kraft eines partnerschaftlichen Zusammenschlusses, birgt aber wie das Einzelunternehmen ein erhebliches Haftungsrisiko.

Gründung und Partnerschaft

Für die Gründung einer OG ist kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben. Die Gesellschafter können Sacheinlagen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge) oder ihre persönliche Arbeitskraft einbringen. Ein zentrales Element ist der Gesellschaftsvertrag. Obwohl dieser formfrei möglich ist, wird dringend ein schriftlicher Vertrag empfohlen, der von einem Anwalt oder Notar aufgesetzt wird. Er regelt die entscheidenden Punkte der Zusammenarbeit: Gewinn- und Verlustverteilung, Geschäftsführungsbefugnisse, Regelungen bei Krankheit oder Ausscheiden eines Partners und die Auflösung der Gesellschaft. Die OG muss zwingend ins Firmenbuch eingetragen werden, was ihr einen offiziellen Charakter verleiht.

Solidarische und unbeschränkte Haftung

Der wichtigste Aspekt der OG ist die Haftung. Alle Gesellschafter haften unmittelbar, unbeschränkt und solidarisch. Unbeschränkt bedeutet, wie beim Einzelunternehmen, die Haftung mit dem gesamten Privatvermögen. Solidarisch bedeutet, dass ein Gläubiger sich aussuchen kann, von welchem Gesellschafter er die gesamte Schuld einfordert – unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Dieser kann sich den Anteil dann intern von den anderen Partnern zurückholen. Diese weitreichende Haftung erfordert ein absolutes Vertrauensverhältnis zwischen den Partnern und macht die OG zu einer Rechtsform für eng zusammenarbeitende Teams, die sich der Konsequenzen bewusst sind.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Der Schutzschild für Ihr Privatvermögen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gilt als die „erwachsene“ Rechtsform für viele Unternehmensgründer in Österreich. Sie ist die erste Wahl, wenn es darum geht, das unternehmerische Risiko klar vom privaten Bereich zu trennen. Sie strahlt Professionalität aus und ist oft eine Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit größeren Partnern oder für die Aufnahme von Investoren.

Gründung und Stammkapital

Die Gründung einer GmbH ist ein formalisierter Prozess, der einen Notariatsakt für den Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Firmenbuch erfordert. Das Herzstück der GmbH ist das sogenannte Stammkapital. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro, wovon mindestens die Hälfte (17.500 Euro) bei der Gründung bar eingezahlt werden muss. Um Gründern den Einstieg zu erleichtern, hat der österreichische Gesetzgeber die „gründungsprivilegierte GmbH“ geschaffen. Hierbei beträgt das Stammkapital für die ersten zehn Jahre nur 10.000 Euro, wovon mindestens 5.000 Euro sofort eingezahlt werden müssen. Dies senkt die finanzielle Hürde für den Start erheblich.

Der Hauptvorteil: Die beschränkte Haftung

Der Name ist Programm: Der entscheidende Vorteil der GmbH ist die beschränkte Haftung. Für die Schulden der Gesellschaft haftet grundsätzlich nur das Vermögen der GmbH selbst. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt geschützt. Dieses „Trennungsprinzip“ ist ein unschätzbarer Vorteil bei Geschäftsmodellen mit finanziellem Risiko, bei denen hohe Investitionen getätigt werden oder bei denen Produkthaftungsfragen eine Rolle spielen. Die GmbH ist eine eigene juristische Person, die selbstständig Verträge abschließen, klagen und verklagt werden kann. Die laufenden Kosten sind durch die Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses jedoch höher als bei Personengesellschaften.

Haftung im Detail: Was unbeschränkt und beschränkt wirklich bedeutet

Der Begriff „Haftung“ ist der Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl der Rechtsform. Doch die abstrakten Begriffe „unbeschränkt“ und „beschränkt“ müssen mit konkreten Beispielen gefüllt werden, um ihre volle Tragweite zu verstehen. Es ist der Unterschied zwischen einer geschäftlichen Krise und einer privaten Existenzbedrohung.

Szenario: Unbeschränkte Haftung (Einzelunternehmen/OG)

Stellen Sie sich einen IT-Berater vor, der als Einzelunternehmer tätig ist. Er macht bei einem wichtigen Kundenprojekt einen Fehler, der zu einem Datenverlust und einem Produktionsausfall führt. Der Kunde fordert Schadenersatz in Höhe von 80.000 Euro. Das Geschäftsvermögen des Beraters (Laptop, Büromöbel) deckt diese Summe bei weitem nicht. Aufgrund der unbeschränkten Haftung können die Gläubiger des Kunden nun auf das Privatvermögen des Beraters zugreifen: sein Erspartes, sein Auto und im schlimmsten Fall sein Haus. Wäre er Teil einer OG, würde sein Partner ebenfalls mit seinem gesamten Privatvermögen für diesen Fehler haften, selbst wenn er am Projekt nicht direkt beteiligt war.

Szenario: Beschränkte Haftung (GmbH)

Nehmen wir das gleiche Szenario für eine IT-Beratungs-GmbH an. Auch hier entsteht der Schaden von 80.000 Euro. Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen, also beispielsweise dem Bankguthaben und dem Stammkapital. Reicht dieses Vermögen nicht aus, um die Forderung zu begleichen, hat der Gläubiger in der Regel Pech. Er kann nicht auf das Privatvermögen des Gesellschafter-Geschäftsführers zugreifen. Dessen privates Haus und Erspartes sind geschützt. Eine wichtige Ausnahme ist die „Geschäftsführerhaftung“: Wenn der Geschäftsführer grob fahrlässig handelt oder seine gesetzlichen Pflichten verletzt (z.B. Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt), kann er unter Umständen doch persönlich zur Verantwortung gezogen werden.

Kosten und Kapital: Ein realistischer Vergleich der Gründungs- und laufenden Kosten

Neben der Haftung sind die Kosten ein entscheidender Faktor. Hier gibt es erhebliche Unterschiede, die sowohl die einmaligen Gründungskosten als auch die laufenden administrativen Ausgaben betreffen. Eine günstige Gründung kann durch hohe laufende Kosten schnell relativiert werden.

Gründungskosten im Überblick

Das Einzelunternehmen ist der klare Kostensieger. Hier fallen oft nur die geringe Gebühr für die Gewerbeanmeldung an. Bei einer OG sind die Kosten bereits höher. Sie benötigen einen Gesellschaftsvertrag (dessen Erstellung Kosten verursacht) und müssen die Eintragung ins Firmenbuch sowie die damit verbundenen Notargebühren bezahlen. Die GmbH hat die höchsten Gründungshürden. Hier schlagen der zwingende Notariatsakt für den Gesellschaftsvertrag, die Firmenbucheintragung und die Bankgebühren für das Geschäftskonto zu Buche. Hinzu kommt die Aufbringung des Stammkapitals, auch wenn es sich „nur“ um die 5.000 Euro bei der Gründungsprivilegierung handelt. Ein Tipp: Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) kann bestimmte Gebühren (z.B. für Firmenbuch und Gewerbeanmeldung) bei allen Rechtsformen erlassen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Laufende Kosten nicht unterschätzen

Die laufenden Kosten sind ein ebenso wichtiger Aspekt. Ein Einzelunternehmer oder eine OG kommt oft lange mit einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus, die man mit etwas Einarbeitung selbst führen kann. Die GmbH ist hingegen von Beginn an zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dies erfordert meist die Beauftragung eines Steuerberaters. Zudem muss die GmbH jährlich einen Jahresabschluss erstellen und im Firmenbuch veröffentlichen, was weitere Kosten verursacht. Auch die Pflichtbeiträge zur Wirtschaftskammer (WKO) können für Kapitalgesellschaften höher ausfallen. Diese höheren laufenden Kosten sind der Preis für den unschätzbaren Vorteil der Haftungsbeschränkung.

Steuerliche Aspekte: Einkommensteuer vs. Körperschaftsteuer

Die steuerliche Behandlung von Gewinnen ist ein komplexes, aber entscheidendes Kriterium. Die grundlegende Unterscheidung liegt darin, ob die Gewinne direkt der Einkommensteuer oder zuerst der Körperschaftsteuer unterliegen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Nettobelastung und die Möglichkeiten zur Reinvestition.

Einzelunternehmen und OG: Die progressive Einkommensteuer

Bei einem Einzelunternehmen oder einer OG werden die Gewinne nicht im Unternehmen selbst besteuert. Sie werden den Inhabern bzw. Gesellschaftern direkt zugerechnet und als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Dieser ist in Österreich progressiv gestaltet. Das bedeutet: Je höher der Gewinn, desto höher der Steuersatz, der bis zu 55 % betragen kann. Bei niedrigen bis mittleren Gewinnen kann dies vorteilhaft sein. Ein weiterer Punkt ist die Sozialversicherung (SVS), deren Beiträge vom Gewinn berechnet werden und die Steuerbemessungsgrundlage mindern.

Die GmbH: Körperschaft- und Kapitalertragsteuer

Eine GmbH als juristische Person unterliegt der Körperschaftsteuer (KÖSt). Diese beträgt aktuell pauschal 23 % (Stand 2024) auf den Unternehmensgewinn. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Gewinne im Unternehmen belassen (thesauriert) werden sollen, um sie zu reinvestieren. Der niedrige, flache Steuersatz fördert das Wachstum aus eigener Kraft. Werden die Gewinne jedoch an die Gesellschafter ausgeschüttet, fällt eine zweite Steuer an: die Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % auf die Ausschüttungssumme. Diese „Doppelbelastung“ von KÖSt und KESt führt dazu, dass ausgeschüttete Gewinne oft höher besteuert werden als Gewinne aus einem Einzelunternehmen, besonders bei niedrigeren Gewinnsummen.

Vergleichstabelle der Rechtsformen

Merkmal Einzelunternehmen Offene Gesellschaft (OG) GmbH
Gründung Einfache Gewerbeanmeldung Gesellschaftsvertrag, Firmenbucheintrag Notariatsakt, Firmenbucheintrag
Mindestkapital Keines Keines 35.000 € (davon 17.500 € einzuzahlen) oder Gründungsprivilegierung (10.000 € / 5.000 €)
Haftung Unbeschränkt mit Privatvermögen Unbeschränkt und solidarisch mit Privatvermögen aller Gesellschafter Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Besteuerung Einkommensteuer (progressiv) Einkommensteuer (progressiv) für jeden Gesellschafter Körperschaftsteuer (23%) auf Gewinn + Kapitalertragsteuer (27,5%) auf Ausschüttungen
Buchführung Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (bis Umsatzgrenze) Doppelte Buchführung (ab Umsatzgrenze) Doppelte Buchführung (immer)
Geeignet für Solo-Gründer, Freiberufler, geringes Risiko Teams mit hohem Vertrauen, geringes bis mittleres Risiko Hohes Risiko, Investorensuche, mehrere Gründer, Image

Die strategische Entscheidung: Welche Rechtsform passt zu welchem Vorhaben?

Nachdem wir die Fakten zu Haftung, Kosten und Steuern beleuchtet haben, folgt die wichtigste Frage: Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Die optimale Rechtsform ist keine pauschale Wahrheit, sondern das Ergebnis einer individuellen Analyse Ihrer Situation und Ihrer Ziele. Betrachten wir einige typische Gründungsszenarien.

Szenario 1: Die freiberufliche Grafikerin

Eine Grafikerin startet alleine in die Selbstständigkeit. Ihr Startkapital ist gering, ihre Risiken überschaubar. Sie hat keine Angestellten und arbeitet von zu Hause. In diesem Fall ist das Einzelunternehmen die logische und beste Wahl. Die Gründung ist unkompliziert und kostengünstig. Die Haftung ist zwar unbeschränkt, aber das finanzielle Risiko aus ihrer Tätigkeit ist gering. Die einfache Buchführung und die Besteuerung über die Einkommensteuer passen perfekt zu diesem Geschäftsmodell.

Szenario 2: Das Handwerker-Duo

Zwei Installateure, die sich seit Jahren kennen und vertrauen, wollen gemeinsam einen Betrieb gründen. Sie benötigen kein hohes Startkapital, aber die Arbeit birgt gewisse Haftungsrisiken (z.B. Wasserschäden). Hier ist die Offene Gesellschaft (OG) eine sehr gute Option. Sie erlaubt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Ein detaillierter Gesellschaftsvertrag ist hier unerlässlich, um Verantwortlichkeiten klar zu regeln. Die unbeschränkte und solidarische Haftung ist ein Risiko, das durch eine gute Betriebshaftpflichtversicherung minimiert werden sollte.

Szenario 3: Das innovative Tech-Startup

Ein Team entwickelt eine neue Software, die hohe Entwicklungskosten verursacht. Sie planen, in Zukunft Risikokapital von Investoren aufzunehmen, um zu wachsen. Für dieses Vorhaben ist die GmbH alternativlos. Die beschränkte Haftung ist zwingend notwendig, um die Gründer vor dem hohen finanziellen Risiko zu schützen. Investoren steigen fast ausschließlich in Kapitalgesellschaften ein, da diese klare, übertragbare Anteile und eine professionelle Struktur bieten. Die Gründungsprivilegierung erleichtert hier den Start.

Wichtige Fragen und Antworten

Kann ich die Rechtsform später noch ändern?

Ja, eine Änderung der Rechtsform ist möglich, aber oft aufwendig und kostspielig. Ein gängiger Weg ist die „Einbringung“ eines Einzelunternehmens oder einer OG in eine neu gegründete oder bestehende GmbH. Dieser Vorgang erfordert eine genaue Bewertung des Unternehmens und ist steuerlich komplex. Daher sollte die erste Wahl wohlüberlegt sein, um diese Kosten und den Aufwand zu vermeiden.

Was genau ist die „gründungsprivilegierte“ GmbH?

Die gründungsprivilegierte GmbH ist eine Erleichterung für Gründer in Österreich. Statt des regulären Stammkapitals von 35.000 Euro, muss hier nur ein Stammkapital von 10.000 Euro im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Davon müssen bei der Gründung nur 5.000 Euro bar eingezahlt werden. Dieses Privileg gilt für maximal zehn Jahre. Die Haftung ist aber von Anfang an auf die vollen 10.000 Euro des Stammkapitals bezogen.

Muss ich mich als Einzelunternehmer ins Firmenbuch eintragen lassen?

Nein, in der Regel nicht. Eine Eintragungspflicht ins Firmenbuch besteht für Einzelunternehmer erst dann, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mehr als 700.000 Euro Umsatz erzielen oder in einem Jahr die Umsatzgrenze von 1.000.000 Euro überschreiten. Dann wird das Unternehmen zu einem „eingetragenen Unternehmer“ (e.U.) und ist zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Welche Rolle spielt die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)?

Sowohl Einzelunternehmer als auch geschäftsführende Gesellschafter einer OG oder GmbH sind in der Regel bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert. Die Beiträge für die Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung werden auf Basis der Gewinne bzw. des Geschäftsführergehalts berechnet. Die Pflicht zur Versicherung besteht unabhängig von der gewählten Rechtsform.

Image by: Mikhail Nilov
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