Die Einkommensteuer in Österreich unterliegt im Jahr 2025 angepassten Tarifstufen, die der Inflation Rechnung tragen. Durch die Abschaffung der kalten Progression werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um rund 2 Milliarden Euro entlastet. Die neuen Tarifstufen und Steuersätze sind wie folgt festgelegt:
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Aktuelle Tarifstufen und Steuersätze
Die Einkommensteuer in Österreich ist progressiv gestaltet, was bedeutet, dass mit steigendem Einkommen höhere Steuersätze zur Anwendung kommen. Für das Jahr 2025 wurden die Tarifstufen um 3,83 % angehoben, um die Inflation auszugleichen. Die aktuellen Tarifstufen und die entsprechenden Grenzsteuersätze sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Einkommen in Euro | Grenzsteuersatz 2025 |
---|---|
bis 13.308 | 0 % |
über 13.308 bis 21.617 | 20 % |
über 21.617 bis 35.836 | 30 % |
über 35.836 bis 69.166 | 40 % |
über 69.166 bis 103.072 | 48 % |
über 103.072 bis 1.000.000 | 50 % |
über 1.000.000 | 55 %* |
*Der Steuersatz von 55 % für Einkommensteile über 1 Million Euro ist bis Ende 2025 befristet und soll danach auf 50 % reduziert werden.
Abschaffung der kalten Progression
Die kalte Progression führte bislang dazu, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerlast führten, da die Tarifstufen nicht entsprechend angepasst wurden. Mit der Abschaffung der kalten Progression werden die Tarifstufen nun jährlich an die Inflation angepasst, wodurch eine schleichende Steuererhöhung vermieden wird. Für das Jahr 2025 wurde eine Inflationsrate von 5,0 % ermittelt, basierend auf dem Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten von Juli 2023 bis Juni 2024. Die Tarifstufen wurden daraufhin um 3,83 % angehoben.
Anpassung der Absetzbeträge
Neben den Tarifstufen wurden auch die Absetzbeträge angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen. Beispielsweise beträgt der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag für ein Kind 601 Euro, für zwei Kinder 813 Euro und für jedes weitere Kind zusätzlich 268 Euro. Diese Beträge wurden entsprechend valorisiert, um die steuerliche Entlastung für Familien zu gewährleisten.
Freibeträge und Steuerfreies Existenzminimum
Das steuerfreie Existenzminimum wurde ebenfalls angepasst. Für ausschließlich Selbständige liegt es im Jahr 2025 bei 13.308 Euro, während es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei 14.517 Euro liegt. Einkommen bis zu diesen Beträgen bleiben steuerfrei. Bei Überschreiten dieser Grenzen besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Weitere Entlastungsmaßnahmen
Zusätzlich zu den Anpassungen der Tarifstufen und Absetzbeträge wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten. So wurden beispielsweise die Tagesgelder für Inlandsdienstreisen auf bis zu 30 Euro erhöht, das Nächtigungsgeld von 15 auf 17 Euro angehoben und das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder einheitlich auf 50 Cent pro Kilometer festgesetzt. Diese Maßnahmen sollen die steuerliche Belastung weiter reduzieren und die Attraktivität von Dienstreisen erhöhen.
Durch diese umfassenden Anpassungen und Entlastungsmaßnahmen wird sichergestellt, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Österreich im Jahr 2025 von einer fairen und inflationsangepassten Besteuerung profitieren.
Weiterführende Informationen:
- Bundesministerium für Finanzen: Steuertarif und Steuerabsetzbeträge
- Arbeiterkammer: Einkommensteuer
- Wirtschaftskammer Österreich: Werte: Einkommen-/Körperschaftsteuer 2025