Die Einkommensteuer in Österreich folgt 2026 einem siebenstufigen Tarif, dessen Grenzen jährlich an die Inflation angepasst werden. Für 2026 wurden die Tarifstufen um 1,7333 % erhöht - zwei Drittel der ermittelten Inflationsrate von 2,6 %. Die aktuellen Tarifstufen und Steuersätze:
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Aktuelle Tarifstufen und Steuersätze
Die Einkommensteuer in Österreich ist progressiv gestaltet: Mit steigendem Einkommen steigt der Grenzsteuersatz stufenweise an. Die Tarifstufen und die dazugehörigen Grenzsteuersätze für 2026:
| Einkommen in Euro | Grenzsteuersatz 2026 |
|---|---|
| bis 13.539 | 0 % |
| über 13.539 bis 21.992 | 20 % |
| über 21.992 bis 36.458 | 30 % |
| über 36.458 bis 70.365 | 40 % |
| über 70.365 bis 104.859 | 48 % |
| über 104.859 bis 1.000.000 | 50 % |
| über 1.000.000 | 55 %* |
*Der Steuersatz von 55 % für Einkommensteile über 1 Million Euro gilt befristet von 2016 bis 2029 und sinkt danach auf 50 %.
Abschaffung der kalten Progression
Die kalte Progression führte früher dazu, dass reine Inflationsausgleiche bei Lohnerhöhungen zu einer höheren realen Steuerlast führten, weil die Tarifstufen unverändert blieben. Seit 2023 werden die Tarifgrenzen jährlich automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angehoben, das restliche Drittel verteilt die Bundesregierung gezielt auf einzelne Entlastungsmaßnahmen. Für 2026 wurde eine Inflationsrate von 2,6 % herangezogen, die Tarifstufen stiegen dadurch um 1,7333 %.
Anpassung der Absetzbeträge
Auch die Absetzbeträge werden jährlich valorisiert. Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt 2026 für ein Kind 612 Euro, für zwei Kinder 828 Euro und für jedes weitere Kind zusätzlich 273 Euro. Der Verkehrsabsetzbetrag liegt bei 496 Euro, mit Anspruch auf das Pendlerpauschale bei niedrigerem Einkommen bei bis zu 853 Euro. Der Familienbonus Plus beträgt weiterhin bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr (166,68 Euro monatlich) bis zum 18. Geburtstag.
Freibeträge und steuerfreies Existenzminimum
Für ausschließlich Selbständige liegt das steuerfreie Existenzminimum 2026 bei 13.539 Euro. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern liegt das steuerfreie Basiseinkommen durch Verkehrsabsetzbetrag und dessen Zuschlag deutlich höher - hochgerechnet auf Basis der Tarifanpassung bei rund 19.960 Euro jährlich (das BMF weist für 2025 offiziell rund 19.618 Euro aus, der Wert für 2026 war zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht offiziell veröffentlicht). Einkommen bis zu diesen Beträgen bleiben steuerfrei, oberhalb davon besteht grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Weitere Entlastungsmaßnahmen
Seit der Reisekostenreform 2025 gelten für Dienstreisen höhere Pauschalen: bis zu 30 Euro Tagesgeld pro vollem 24-Stunden-Tag (bei kürzeren Reisen 2,50 Euro je angefangener Stunde ab der dritten Stunde) und 17 Euro Nächtigungsgeld ohne Beleg. Beim Kilometergeld gilt seit 1. Juli 2025 kein einheitlicher Satz mehr: Für Pkw sind es 0,50 Euro pro Kilometer, für Motorräder und Fahrräder 0,25 Euro, für mitbeförderte Personen zusätzlich 0,15 Euro - bis zu einer Höchstgrenze von 30.000 Kilometern pro Jahr.
Zusammen mit der jährlichen Tarifanpassung sorgen diese Regelungen dafür, dass Einkommensteuer und Reisekostenersätze in Österreich nicht durch bloße Inflation schleichend steigen.
Weiterführende Informationen:
- Bundesministerium für Finanzen: Steuertarif und Steuerabsetzbeträge
- Arbeiterkammer: Einkommensteuer
- Wirtschaftskammer Österreich: Werte: Einkommen-/Körperschaftsteuer