Gewerbearten in Österreich: Die häufigsten Fragen und Antworten für Gründer

  • In Österreich wird grundsätzlich zwischen freien und reglementierten Gewerben unterschieden.
  • Für die Ausübung eines freien Gewerbes müssen nur allgemeine Voraussetzungen erfüllt werden, ein spezieller Qualifikationsnachweis ist nicht nötig.
  • Reglementierte Gewerbe erfordern einen gesetzlich vorgeschriebenen Befähigungsnachweis, wie zum Beispiel eine Meisterprüfung, ein Studium oder eine Befähigungsprüfung.
  • Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat).
  • Neben der Gewerbeart ist auch die Wahl der passenden Rechtsform (z.B. Einzelunternehmen, GmbH) eine entscheidende Weichenstellung für Gründer.

Was genau ist ein Gewerbe? Eine grundlegende Definition für Gründer

Wenn Sie in Österreich den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, ist der Begriff „Gewerbe“ einer der ersten, dem Sie begegnen. Doch was bedeutet er genau? Laut der österreichischen Gewerbeordnung (GewO) ist eine gewerbsmäßige Tätigkeit jede Tätigkeit, die selbstständig, regelmäßig und in der Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, ausgeübt wird. Diese drei Merkmale sind entscheidend.

Selbstständig bedeutet, Sie handeln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko, sind also nicht weisungsgebunden wie ein Angestellter. Regelmäßig heißt, die Tätigkeit ist auf Dauer angelegt und keine einmalige Angelegenheit. Die Ertragsabsicht ist das Ziel, mit Ihrer Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen Formen der Selbstständigkeit, die nicht unter die Gewerbeordnung fallen. Dazu gehören vor allem die Freien Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare oder Künstler) und die Tätigkeiten als „Neuer Selbständiger“ (z.B. bestimmte Vortragende, Aufsichtsräte, Journalisten), die über eigene gesetzliche Regelungen und Kammerzugehörigkeiten verfügen. Die Land- und Forstwirtschaft ist ebenfalls ausgenommen. Für Sie als Gründer ist es essenziell zu klären, ob Ihre geplante Tätigkeit in den Geltungsbereich der Gewerbeordnung fällt, da dies den gesamten Anmelde- und Genehmigungsprozess bestimmt.

Die zentrale Unterscheidung: Freies vs. Reglementiertes Gewerbe

Das österreichische Gewerberecht baut auf einer fundamentalen Unterscheidung auf: der zwischen freien und reglementierten Gewerben. Diese Weichenstellung entscheidet darüber, wie einfach und schnell Sie Ihr Unternehmen gründen können. Der entscheidende Unterschied liegt im Erfordernis eines sogenannten Befähigungsnachweises.

Ein freies Gewerbe können Sie ohne einen formellen Nachweis Ihrer fachlichen Qualifikationen anmelden. Es genügt, die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewerbeausübung zu erfüllen. Die Liste der freien Gewerbe ist lang und wird von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) geführt. Sie umfasst viele moderne Dienstleistungsberufe und Handelsgewerbe.

Im Gegensatz dazu steht das reglementierte Gewerbe. Hier hat der Gesetzgeber zum Schutz der Kunden, der öffentlichen Sicherheit und zur Gewährleistung hoher Qualitätsstandards eine Hürde eingebaut: Sie müssen Ihre fachliche Kompetenz durch einen Befähigungsnachweis belegen. Ohne diesen Nachweis ist eine Gewerbeanmeldung nicht möglich. Diese Regelung betrifft vor allem Handwerksberufe, aber auch sensible Dienstleistungsbereiche wie die Unternehmensberatung oder die Vermögensberatung.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Unterschiede:

Merkmal Freies Gewerbe Reglementiertes Gewerbe
Voraussetzung Allgemeine Voraussetzungen (z.B. Volljährigkeit, keine Ausschlussgründe) Allgemeine Voraussetzungen plus besonderer Befähigungsnachweis
Befähigungsnachweis Nein, nicht erforderlich Ja, zwingend vorgeschrieben
Beispiele Werbeagentur, IT-Dienstleistungen, uneingeschränktes Handelsgewerbe Tischler, Elektrotechnik, Unternehmensberatung, Baumeister
Anmeldung Einfache und schnelle Anmeldung bei der Behörde Der Befähigungsnachweis muss bei der Anmeldung vorgelegt und geprüft werden
Gründungsdauer In der Regel sehr schnell, oft innerhalb weniger Tage Kann durch die Prüfung der Nachweise länger dauern

Das Freie Gewerbe: Der unkomplizierte Start in die Selbstständigkeit

Für viele Gründer in Österreich ist das freie Gewerbe der ideale und schnellste Weg, um die eigene Geschäftsidee zu verwirklichen. Der größte Vorteil liegt auf der Hand: Sie benötigen keinen formalen Ausbildungs- oder Praxisnachweis, um loslegen zu können. Das senkt die Eintrittsbarriere erheblich und ermöglicht eine flexible und rasche Gründung.

Die Bandbreite an freien Gewerben ist enorm und wächst stetig. Zu den bekanntesten Beispielen zählen:

  • Das allgemeine Handelsgewerbe (Kauf und Verkauf von Waren)
  • Werbeagenturen und Dienstleistungen im Marketingbereich
  • IT-Dienstleistungen (z.B. Softwareentwicklung, Webdesign, Systemadministration)
  • Unternehmensorganisation (z.B. Büroservice, administrative Unterstützung)
  • Fotografen
  • Personenbetreuung

Die allgemeinen Gründungsvoraussetzungen

Auch wenn kein Fachkundenachweis nötig ist, müssen Sie für die Anmeldung eines freien Gewerbes bestimmte allgemeine Bedingungen erfüllen. Dazu gehören:

  • Eigenberechtigung: Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Staatsangehörigkeit: Sie müssen österreichischer Staatsbürger sein oder die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzen. Drittstaatsangehörige benötigen einen entsprechenden Aufenthaltstitel, der zur selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
  • Fehlen von Gewerbeausschlussgründen: Bestimmte gerichtliche Verurteilungen (z.B. wegen Betrugs) oder Finanzvergehen können einer Gewerbeanmeldung im Weg stehen.

Auch wenn die Gründung unkompliziert ist, bedeutet „frei“ nicht, dass keine Regeln gelten. Sobald Ihr Gewerbe angemeldet ist, unterliegen Sie allen unternehmerischen Pflichten, wie der Sozialversicherung bei der SVS und den steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt.

Das Reglementierte Gewerbe: Wenn Fachwissen nachgewiesen werden muss

Während bei freien Gewerben die Tür zur Selbstständigkeit weit offensteht, gibt es bei reglementierten Gewerben einen „Türsteher“: den Befähigungsnachweis. Diese Regelung dient dem Schutz der Allgemeinheit. Niemand möchte, dass an der Elektrik seines Hauses oder an den Bremsen seines Autos jemand ohne ausgewiesene Fachkenntnis arbeitet. Die Reglementierung sichert Qualitätsstandards, schützt Konsumenten vor Schaden und gewährleistet die öffentliche Sicherheit.

Was genau ist ein Befähigungsnachweis?

Der Befähigungsnachweis ist der formelle Beleg dafür, dass Sie über die notwendigen fachlichen und kaufmännisch-rechtlichen Kenntnisse zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes verfügen. Dieser Nachweis kann auf verschiedene Weisen erbracht werden, je nach den Vorschriften für das jeweilige Gewerbe. Typische Formen sind:

  • Meisterprüfung: Der klassische Weg in vielen Handwerksberufen (z.B. Tischler, Installateur, KFZ-Techniker).
  • Befähigungsprüfung: Eine spezielle Prüfung für Gewerbe, für die es keine Meisterordnung gibt (z.B. Immobilienmakler, Versicherungsvermittlung).
  • Hochschulabschluss: Ein abgeschlossenes Studium in einer relevanten Fachrichtung kann als Befähigungsnachweis dienen (z.B. für Unternehmensberatung oder Ingenieurbüros).
  • Schulabschlüsse und Praxiszeiten: Auch der Abschluss einer bestimmten Fachschule (z.B. HTL) in Kombination mit mehrjähriger facheinschlägiger Praxis kann als Nachweis anerkannt werden.

Wenn Sie die formellen Voraussetzungen nicht selbst erfüllen, gibt es eine Alternative: Sie können einen gewerberechtlichen Geschäftsführer einstellen. Diese Person muss den Befähigungsnachweis erbringen und im Betrieb entsprechend weisungsbefugt und tätig sein. Dies ist eine häufige Lösung, insbesondere bei Gesellschaften (z.B. GmbH).

Eine praktische Sonderform: Das Teilgewerbe verstehen

Zwischen den klaren Kategorien des freien und des reglementierten Gewerbes existiert eine interessante und oft übersehene Möglichkeit: das Teilgewerbe. Ein Teilgewerbe ist im Grunde ein Ausschnitt aus einem reglementierten Gewerbe, der jedoch ohne den vollen Befähigungsnachweis ausgeübt werden darf. Diese Option wurde geschaffen, um den Zugang zu bestimmten, einfacheren Tätigkeiten zu erleichtern, ohne die hohen Anforderungen des Vollgewerbes erfüllen zu müssen.

Die Tätigkeiten, die im Rahmen eines Teilgewerbes ausgeübt werden dürfen, sind klar definierte, in sich geschlossene Aufgaben, die keine umfassenden Sicherheits- oder Fachkenntnisse des übergeordneten reglementierten Gewerbes erfordern. Die Anmeldung ist einfacher, da in der Regel eine mehrjährige fachliche Tätigkeit oder eine einfachere Prüfung als Nachweis ausreicht.

Ein klassisches Beispiel ist das Teilgewerbe „Autoservice in einfacher Form“. Während das reglementierte Gewerbe „Kraftfahrzeugtechnik“ eine Meisterprüfung erfordert und Arbeiten an sicherheitsrelevanten Teilen wie Bremsen oder Motorsteuerung umfasst, beschränkt sich das Teilgewerbe auf einfachere Tätigkeiten. Dazu gehören beispielsweise der Austausch von Glühbirnen (außer Xenon- und LED-Leuchten), der Wechsel von Öl- und Luftfiltern oder das Nachfüllen von Scheibenwaschflüssigkeit. Tätigkeiten am Motor, Getriebe oder Fahrwerk sind jedoch tabu. Ein weiteres Beispiel ist das „Zusammenbauen und Montieren von Möbelbausätzen“.

Ein Teilgewerbe kann ein idealer Einstieg sein, wenn Sie sich auf eine bestimmte Nische spezialisieren wollen und (noch) nicht über den vollen Befähigungsnachweis für das reglementierte Gewerbe verfügen.

Der Weg zur Gewerbeanmeldung: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Idee steht, der Businessplan ist geschrieben – jetzt wird es konkret. Die Gewerbeanmeldung ist der formelle Akt, der Ihre Geschäftsidee in ein offizielles Unternehmen verwandelt. Der Prozess ist in Österreich standardisiert und gut machbar, wenn Sie die richtigen Schritte kennen.

1. Die zuständige Behörde finden

Ihr erster Ansprechpartner ist die Gewerbebehörde. Diese ist bei der für Ihren Betriebsstandort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angesiedelt. In den Bundesländern ist das die jeweilige Bezirkshauptmannschaft. In Städten mit eigenem Statut (wie Wien, Graz, Innsbruck, Linz, etc.) ist das der Magistrat.

2. Die benötigten Unterlagen vorbereiten

Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Nerven. Halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass oder Personalausweis zur Identifikation.
  • Meldebestätigung (Meldezettel): Falls der Wohnsitz nicht aus dem Ausweis hervorgeht.
  • Strafregisterbescheinigung: Diese ist erforderlich, um das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen nachzuweisen. Sie darf meist nicht älter als drei Monate sein.
  • Befähigungsnachweis (nur bei reglementierten Gewerben): Zeugnisse, Diplome, Prüfungsurkunden oder Praxisbestätigungen.
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltstitel: Für Nicht-Österreicher.
  • Eventuell Firmenbuchauszug: Bei der Gründung einer Gesellschaft (z.B. GmbH).

3. Der Anmeldeprozess und die NeuföG-Förderung

Die Anmeldung selbst kann persönlich bei der Behörde, postalisch oder immer häufiger auch online über das Unternehmensserviceportal (USP) erfolgen. Sie füllen das entsprechende Formular zur Gewerbeanmeldung aus und legen die Unterlagen vor. Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei freien Gewerben erfolgt die Eintragung in das Gewerberegister (GISA) oft sehr schnell. Bei reglementierten Gewerben kann die Prüfung der Nachweise etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Tipp für Gründer: Informieren Sie sich über das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuföG). Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (z.B. erstmalige Gründung), können Sie sich von vielen Gebühren befreien lassen, etwa von den Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben.

Gewerbeart und Rechtsform: Wie hängt das zusammen?

Die Entscheidung für eine Gewerbeart (frei oder reglementiert) ist eng mit einer weiteren strategischen Entscheidung verknüpft: der Wahl der passenden Rechtsform. Die Rechtsform legt den rechtlichen Rahmen Ihres Unternehmens fest und hat weitreichende Konsequenzen für Haftung, Steuern, Kapitalbedarf und administrative Pflichten. Die Gewerbeberechtigung selbst wird entweder auf eine natürliche Person oder auf eine juristische Person (wie eine GmbH) ausgestellt.

Das Einzelunternehmen: Der direkte Weg

Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Rechtsform für Gründer in Österreich. Hier sind Sie als Person und Ihr Unternehmen quasi eins. Sie selbst sind Inhaber der Gewerbeberechtigung. Das bedeutet, Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen und – bei einem reglementierten Gewerbe – den Befähigungsnachweis persönlich erbringen. Der große Vorteil liegt in der unkomplizierten Gründung und der vollen Entscheidungsfreiheit. Der Nachteil: Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Die GmbH: Haftung beschränken, Komplexität erhöhen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person. Hier ist nicht der Gründer, sondern die GmbH selbst Inhaberin der Gewerbeberechtigung. Das hat eine wichtige Konsequenz: Wenn ein reglementiertes Gewerbe angemeldet wird, muss die GmbH einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Diese Person muss den Befähigungsnachweis besitzen, im Unternehmen angestellt sein (mindestens 20 Stunden pro Woche) und eine entsprechende Weisungsbefugnis haben. Das kann der Gründer selbst sein, wenn er die Qualifikation besitzt, oder eine externe Person. Der Hauptvorteil der GmbH ist die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Dem stehen höhere Gründungs- und laufende Kosten (Notariatsakt, doppelte Buchführung, Körperschaftsteuer) gegenüber.

Kosten und Pflichten: Was nach der Anmeldung auf Sie zukommt

Die erfolgreiche Gewerbeanmeldung ist ein Meilenstein, aber auch der Startschuss für eine Reihe von laufenden Kosten und unternehmerischen Pflichten. Ein realistischer Blick auf diese Aspekte ist entscheidend für eine nachhaltige Geschäftsplanung und vermeidet böse Überraschungen.

Kosten der Gründung und des Betriebs

Die reinen Kosten der Gewerbeanmeldung sind oft überschaubar. Dank des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuföG) können viele Neugründer die Anmeldegebühren sogar komplett sparen. Dennoch entstehen Kosten, die Sie budgetieren müssen:

  • WKO Grundumlage: Als Gewerbetreibender sind Sie Pflichtmitglied der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Jedes Jahr wird eine Grundumlage fällig, deren Höhe von Ihrer Fachgruppe abhängt. Im Gründungsjahr und im Folgejahr gibt es oft Befreiungen oder Reduktionen.
  • Sozialversicherung (SVS): Eine der größten laufenden Kostenpositionen sind die Beiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Diese decken Ihre Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung ab. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Ihrem Gewinn. In den ersten Jahren gibt es für Jungunternehmer vergünstigte Mindestbeiträge.
  • Weitere Kosten: Je nach Branche und Rechtsform kommen weitere Kosten hinzu, z.B. für Steuerberatung, Buchhaltungssoftware, Büromiete, Versicherungen oder Wareneinkauf.

Laufende unternehmerische Pflichten

Mit der Gewerbeberechtigung übernehmen Sie auch Verantwortung. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:

  • Steuerliche Pflichten: Sie müssen Ihre Einnahmen und Ausgaben lückenlos aufzeichnen. Abhängig von Ihrem Umsatz und Gewinn sind Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. Bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze (aktuell 35.000 Euro Jahresumsatz) wird die Umsatzsteuerpflicht relevant.
  • Meldepflichten: Wesentliche Änderungen, die Ihr Gewerbe betreffen (z.B. Verlegung des Standorts, Änderung des Namens, Einstellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers), müssen Sie der Gewerbebehörde umgehend melden.
  • Betriebsanlagengenehmigung: Wenn von Ihrer Betriebsstätte potenziell Gefahren oder Belästigungen für Nachbarn oder die Umwelt ausgehen könnten (z.B. durch Lärm, Staub, Gerüche), benötigen Sie eine separate Betriebsanlagengenehmigung.

Wichtige Fragen und Antworten

Kann ich mehrere Gewerbe gleichzeitig anmelden?

Ja, das ist problemlos möglich. Sie können Inhaber mehrerer Gewerbeberechtigungen sein. Sie können sowohl mehrere freie Gewerbe als auch eine Kombination aus freien und reglementierten Gewerben anmelden. Voraussetzung ist, dass Sie für jedes einzelne Gewerbe die jeweiligen Anforderungen (allgemeine Voraussetzungen bzw. Befähigungsnachweis) erfüllen.

Was passiert, wenn ich ein reglementiertes Gewerbe ohne Befähigungsnachweis ausübe?

Die unbefugte Ausübung eines reglementierten Gewerbes, umgangssprachlich als „Pfuschen“ bezeichnet, ist eine Verwaltungsübertretung. Dies kann zu empfindlichen Geldstrafen führen. Die Behörde kann die sofortige Einstellung der Tätigkeit anordnen und bei wiederholten Verstößen kann es bis zur Gewerbeentziehung bei anderen, rechtmäßig angemeldeten Gewerben kommen.

Mein Befähigungsnachweis stammt aus dem Ausland. Wird dieser anerkannt?

Ja, grundsätzlich können im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz erworbene Qualifikationen in Österreich anerkannt werden. Hierfür gibt es ein formelles Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit („Gleichhaltung“) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. Es wird geprüft, ob Ihre ausländische Ausbildung und Praxis den österreichischen Anforderungen entspricht. Eventuell müssen Anpassungslehrgänge oder Eignungsprüfungen absolviert werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gewerbe und einem Freien Beruf?

Die Abgrenzung ist rechtlich klar definiert. Gewerbliche Tätigkeiten fallen unter die Gewerbeordnung (GewO) und führen zur Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer (WKO). Freie Berufe wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder Architekten sind durch eigene Berufsgesetze geregelt und haben ihre eigenen Kammern (z.B. Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer). Die Gründungsvoraussetzungen und Standesregeln unterscheiden sich fundamental.

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