- Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die gemeinsame wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen.
- Im Zentrum steht nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Förderung der eigenen Mitglieder durch gemeinsame Geschäftsaktivitäten.
- Die Haftung ist in der Regel auf den Geschäftsanteil beschränkt, was das persönliche Risiko für Mitglieder minimiert.
- Die Mitgliedschaft in einem gesetzlichen Revisionsverband ist in Österreich verpflichtend und sichert Qualität und wirtschaftliche Stabilität.
- Dank des demokratischen Prinzips („ein Mitglied, eine Stimme“) bleibt die Kontrolle bei den Mitgliedern, unabhängig von der Höhe ihrer Kapitaleinlage.
Was ist eine Genossenschaft und für wen ist sie geeignet?
Eine Genossenschaft ist eine einzigartige Unternehmensform, die auf dem Prinzip der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung basiert. Der berühmte Leitsatz von Friedrich Wilhelm Raiffeisen, einem der Gründerväter der Genossenschaftsidee, fasst den Kerngedanken perfekt zusammen: „Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele.“ In Österreich wird die Genossenschaft durch das Genossenschaftsgesetz (GenG) geregelt. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH, deren Hauptzweck die Erzielung von Gewinn für ihre Gesellschafter ist, verfolgt eine Genossenschaft primär den Zweck der Förderung ihrer Mitglieder. Dies kann durch gemeinsame Beschaffung, Produktion, Vermarktung oder die Nutzung gemeinsamer Infrastruktur geschehen.
Diese Rechtsform ist unglaublich vielseitig und eignet sich für eine breite Palette von Vorhaben. Klassische Beispiele finden sich in der Landwirtschaft, wo sich Bauern zu Einkaufs- oder Verwertungsgenossenschaften zusammenschliessen. Aber auch im urbanen Raum gewinnt das Modell an Popularität:
- Handwerker und Freiberufler: Sie können gemeinsam teure Maschinen anschaffen, Büroräume mieten oder Marketingaktivitäten bündeln.
- Kreativwirtschaft: Designer, Programmierer oder Künstler können sich zusammenschliessen, um Projekte zu akquirieren und gemeinsam umzusetzen.
- Soziale und ökologische Projekte: Dorfläden, Energiegemeinschaften zur gemeinsamen Erzeugung von Solarstrom oder gemeinschaftliche Wohnprojekte werden oft als Genossenschaft organisiert.
- Verbraucher: Food-Coops, bei denen Mitglieder gemeinsam biologische Lebensmittel direkt vom Erzeuger beziehen, sind ein wachsender Trend.
Grundsätzlich ist die Genossenschaft immer dann die richtige Wahl, wenn eine Gruppe von Menschen ein gemeinsames Ziel hat, das sie durch Kooperation besser, günstiger oder überhaupt erst erreichen kann, und dabei Wert auf demokratische Mitbestimmung und langfristige Stabilität legt.
Die unschlagbaren Vorteile: Warum eine Genossenschaft gründen?
Die Entscheidung für die Gründung einer Genossenschaft bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich, die sie von anderen Rechtsformen deutlich abhebt. Diese Stärken liegen sowohl in der wirtschaftlichen Ausrichtung als auch in der inneren Struktur.
Demokratische und faire Struktur
Das wohl markanteste Merkmal ist das demokratische Stimmrecht. In der Generalversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es gezeichnet hat. Dieses „Kopfstimmrecht“ stellt sicher, dass die Entscheidungsgewalt breit verteilt bleibt und nicht von einzelnen Kapitalgebern dominiert werden kann. Eine feindliche Übernahme durch externe Investoren ist damit praktisch ausgeschlossen. Die Genossenschaft gehört immer den Menschen, die in ihr und für sie arbeiten.
Wirtschaftliche Synergien und Risikominimierung
Durch den Zusammenschluss können Mitglieder erhebliche wirtschaftliche Vorteile erzielen. Gemeinsamer Einkauf führt zu besseren Preisen, gebündeltes Marketing erhöht die Sichtbarkeit am Markt und geteilte Infrastruktur senkt die Fixkosten für jeden Einzelnen. Gleichzeitig wird das unternehmerische Risiko auf viele Schultern verteilt. Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Haftungsbeschränkung. Üblicherweise haften die Mitglieder nur mit ihrem gezeichneten Geschäftsanteil. Das Privatvermögen bleibt unangetastet, was eine sichere Beteiligung ermöglicht.
Flexibilität und Stabilität
Genossenschaften sind auf Dauerhaftigkeit und nachhaltiges Wirtschaften ausgelegt. Mitglieder können vergleichsweise einfach beitreten oder austreten, ohne dass die Existenz der Genossenschaft gefährdet wird. Anders als bei einer GmbH, wo der Verkauf von Anteilen einen Notariatsakt erfordert, ist der Mitgliederwechsel hier unbürokratisch in der Satzung geregelt. Diese hohe Flexibilität bei der Mitgliederstruktur, kombiniert mit der langfristigen Orientierung, macht die Genossenschaft zu einer äusserst stabilen und krisenresistenten Unternehmensform, die oft stark in der regionalen Wirtschaft verankert ist.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen: Das müssen Sie wissen
Die Gründung und der Betrieb einer Genossenschaft in Österreich unterliegen klaren gesetzlichen Regelungen, die im Genossenschaftsgesetz (GenG) verankert sind. Diese Strukturen schaffen einen verlässlichen Rahmen für die Zusammenarbeit und schützen die Interessen der Mitglieder.
Die Satzung (das Statut) als Herzstück
Jede Genossenschaft benötigt eine Satzung, die oft auch als Statut bezeichnet wird. Sie ist quasi die Verfassung des Unternehmens und muss schriftlich von den Gründern beschlossen werden. Die Satzung regelt die fundamentalen Aspekte der Zusammenarbeit und muss laut Gesetz mindestens folgende Punkte enthalten:
- Firma und Sitz: Der Name der Genossenschaft (mit dem Zusatz „eingetragene Genossenschaft“ oder „e.G.“) und ihr offizieller Standort in Österreich.
- Zweck des Unternehmens: Eine genaue Beschreibung des Förderzwecks, also des Ziels der Genossenschaft.
- Höhe des Geschäftsanteils: Der Betrag, den jedes Mitglied als Kapitaleinlage leisten muss.
- Regeln für den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft: Wie können neue Mitglieder beitreten und unter welchen Bedingungen können sie wieder austreten (Kündigungsfristen etc.)?
- Form der Kundmachungen: Wie werden offizielle Mitteilungen an die Mitglieder veröffentlicht (z. B. im Amtsblatt zur Wiener Zeitung)?
Es ist äusserst ratsam, die Satzung gemeinsam mit einem Experten des zuständigen Revisionsverbandes zu erstellen, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die Organe der Genossenschaft
Eine Genossenschaft hat eine klare Organstruktur, um die Geschäftsführung und Kontrolle sicherzustellen:
- Generalversammlung: Sie ist das oberste Organ und besteht aus allen Mitgliedern. Sie fasst die wichtigsten Beschlüsse, wie z. B. die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Wahl des Vorstands und die Änderung der Satzung.
- Vorstand: Er leitet die Genossenschaft und führt die laufenden Geschäfte. Er vertritt die Genossenschaft nach aussen und wird von der Generalversammlung gewählt. Er muss aus mindestens zwei Personen bestehen, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht.
- Aufsichtsrat: Dieses Kontrollorgan ist erst ab einer bestimmten Grösse (z. B. bei dauerhaft mehr als 40 Arbeitnehmern) gesetzlich verpflichtend. Er überwacht die Tätigkeit des Vorstands.
Der Gründungsprozess Schritt für Schritt erklärt
Die Gründung einer Genossenschaft ist ein strukturierter Prozess. Wer die einzelnen Schritte kennt und sorgfältig plant, kann sein Vorhaben erfolgreich auf den Weg bringen. Eine gute Vorbereitung ist hier der Schlüssel zum Erfolg.
Schritt 1: Geschäftsidee und Businessplan entwickeln
Am Anfang steht immer die Idee. Welches gemeinsame Problem soll gelöst oder welches Ziel erreicht werden? Formulieren Sie den Förderzweck klar und erstellen Sie einen soliden Businessplan. Dieser sollte eine Marktanalyse, eine Finanzplanung (Investitionen, laufende Kosten, Umsatzprognose) und eine Strategie zur Mitgliedergewinnung enthalten. Der Businessplan ist nicht nur für Sie wichtig, sondern auch für die Prüfung durch den Revisionsverband.
Schritt 2: Gründungsmitglieder finden und Satzung entwerfen
Für die Gründung benötigen Sie in Österreich mindestens zwei Personen (natürliche oder juristische). Suchen Sie nach Mitstreitern, die Ihre Vision teilen. Sobald das Kernteam steht, entwerfen Sie gemeinsam die Satzung. Holen Sie sich hierfür unbedingt Unterstützung von einem Revisionsverband. Dieser stellt oft Mustersatzungen zur Verfügung und berät Sie bei der individuellen Anpassung.
Schritt 3: Gründungsversammlung und Beitritt zum Revisionsverband
In der formellen Gründungsversammlung wird die Satzung von allen Gründungsmitgliedern unterzeichnet. Ausserdem werden der erste Vorstand und (falls erforderlich) der erste Aufsichtsrat gewählt. Ein Protokoll dieser Versammlung ist unerlässlich. Noch vor der Anmeldung beim Firmenbuch muss die Genossenschaft einem gesetzlichen Revisionsverband beitreten. Der Verband prüft Ihr Gründungsvorhaben und stellt eine Gründungsbescheinigung aus.
Schritt 4: Anmeldung zum Firmenbuch und weitere Schritte
Mit der Gründungsbescheinigung des Verbands können Sie die Genossenschaft beim zuständigen Landesgericht als Handelsgericht zur Eintragung ins Firmenbuch anmelden. Die Unterschriften der Vorstandsmitglieder auf dem Antrag müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. Erst mit der Eintragung ins Firmenbuch entsteht die Genossenschaft als juristische Person. Danach folgen weitere administrative Schritte wie die Anmeldung beim Finanzamt zur Zuteilung einer Steuernummer, die Anmeldung bei der Sozialversicherung (z. B. SVS für Vorstände) und gegebenenfalls die Anmeldung eines Gewerbes bei der zuständigen Behörde.
Die Rolle des Revisionsverbands: Mehr als nur eine Pflicht
Die verpflichtende Mitgliedschaft in einem Revisionsverband ist eine der wichtigsten Besonderheiten der Genossenschaft in Österreich. Viele Gründer sehen dies zunächst als bürokratische Hürde, doch in der Praxis erweist sich der Verband als wertvoller Partner und Garant für Stabilität. Seine Rolle geht weit über die reine Kontrolle hinaus.
Gesetzlicher Auftrag: Prüfung und Schutz
Der Hauptzweck der Revision ist der Schutz der Mitglieder und Gläubiger. Der Verband prüft in regelmässigen Abständen (in der Regel alle zwei Jahre) die wirtschaftliche Gebarung, die Ordnungsmässigkeit der Geschäftsführung und die Einhaltung der Satzung. Diese externe Kontrolle sichert die finanzielle Gesundheit der Genossenschaft und beugt Fehlentwicklungen frühzeitig vor. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Revisionsbericht zusammengefasst und der Generalversammlung vorgelegt. Dieses „Vier-Augen-Prinzip“ schafft Vertrauen – sowohl intern bei den Mitgliedern als auch extern bei Banken und Geschäftspartnern.
Beratung von Anfang an
Der Revisionsverband ist nicht nur Prüfer, sondern vor allem auch Berater. Bereits in der Gründungsphase ist er ein unverzichtbarer Ansprechpartner. Er unterstützt bei:
- Der Ausarbeitung eines tragfähigen Geschäftskonzepts.
- Der Erstellung einer rechtssicheren und praxisnahen Satzung.
- Der Vorbereitung der Unterlagen für die Anmeldung zum Firmenbuch.
Diese Gründungsprüfung stellt sicher, dass das Vorhaben auf einem soliden Fundament steht. Auch im laufenden Betrieb steht der Verband den Organen der Genossenschaft bei betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen zur Seite. Er bietet Schulungen für Vorstände und Aufsichtsräte an und hilft bei der Lösung von Konflikten. Diese umfassende Betreuung ist ein unschätzbarer Vorteil, den andere Rechtsformen in dieser Form nicht bieten.
Kosten und Finanzierung einer Genossenschaftsgründung
Die Gründung einer Genossenschaft ist mit Kosten verbunden, die jedoch im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen oft überschaubar sind. Eine solide Finanzplanung ist entscheidend für einen erfolgreichen Start und den laufenden Betrieb.
Typische Gründungskosten
Die direkten Kosten für den Gründungsakt setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Dazu gehören die Gebühren für die Eintragung ins Firmenbuch, die je nach Komplexität variieren können, aber meist im unteren bis mittleren dreistelligen Euro-Bereich liegen. Hinzu kommen die Kosten für die beglaubigte Unterzeichnung des Firmenbuchantrags. Ein grosser Vorteil: Im Gegensatz zur GmbH-Gründung ist für die Beschlussfassung der Satzung selbst kein teurer Notariatsakt erforderlich. Der wichtigste externe Kostenpunkt ist die Beitritts- und Prüfungsgebühr des Revisionsverbands. Diese deckt die wichtige Gründungsprüfung und die erste Beratung ab und stellt eine Investition in die Stabilität des Projekts dar. Planen Sie für den gesamten Gründungsprozess, inklusive aller Gebühren und Beratung, mit einem Budget von rund 1.500 bis 3.000 Euro.
Kapitalaufbringung und Finanzierung
Das Eigenkapital einer Genossenschaft wird primär durch die Geschäftsanteile der Mitglieder gebildet. Die Höhe eines Anteils wird in der Satzung festgelegt und sollte so gewählt sein, dass sie für die Zielgruppe leistbar ist, aber dennoch eine ausreichende Kapitalbasis schafft. Der Vorteil: Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital wie bei der GmbH (€ 35.000 bzw. € 10.000 bei Gründungsprivilegierung). Zusätzlich kann die Satzung ein einmaliges, nicht rückzahlbares Eintrittsgeld (Apergeld) vorsehen, das zur Deckung der Verwaltungskosten dient. Für grössere Investitionen kann die Genossenschaft selbstverständlich auch Fremdkapital wie Bankkredite aufnehmen. Durch die solide Struktur und die verpflichtende Revision werden Genossenschaften von Banken oft als sehr kreditwürdige Partner angesehen.
Rechtsformen im Vergleich: Genossenschaft vs. GmbH und Verein
Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine strategische Entscheidung. Die Genossenschaft positioniert sich dabei als kooperative Alternative zwischen der rein gewinnorientierten GmbH und dem ideellen Verein. Ein direkter Vergleich verdeutlicht die jeweiligen Stärken und Schwächen.
Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale übersichtlich dar:
Merkmal | Eingetragene Genossenschaft (e.G.) | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | Verein |
---|---|---|---|
Hauptzweck | Wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Förderung der Mitglieder (Förderzweck) | Gewinnerzielung für die Gesellschafter (Gewinnzweck) | Verfolgung eines ideellen, nicht auf Gewinn ausgerichteten Zwecks |
Gründeranzahl | Mindestens 2 Personen (natürlich oder juristisch) | Mindestens 1 Person | Mindestens 2 Personen |
Mindestkapital | Kein gesetzliches Mindestkapital, Höhe der Geschäftsanteile in Satzung festgelegt | € 35.000 (davon € 17.500 eingezahlt) oder gründungsprivilegiert € 10.000 | Kein Stammkapital erforderlich |
Stimmrecht | Pro Kopf (1 Mitglied = 1 Stimme), unabhängig von Kapitaleinlage | Nach Höhe des Kapitalanteils | In der Regel pro Kopf (kann in Statuten anders geregelt werden) |
Haftung | In der Regel beschränkt auf den Geschäftsanteil, Privatvermögen geschützt | Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen, Gesellschafter nicht privat | Verein haftet mit Vereinsvermögen, persönliche Haftung der Organe bei Pflichtverletzung |
Mitgliederwechsel | Einfacher Beitritt/Austritt durch Erklärung, keine notarielle Form nötig | Verkauf von Anteilen erfordert einen Notariatsakt, sehr formell | Einfacher Beitritt/Austritt gemäss Statuten |
Prüfungspflicht | Verpflichtende, regelmässige Prüfung durch einen externen Revisionsverband | Prüfung durch Wirtschaftsprüfer erst ab bestimmter Grösse verpflichtend | Einfache Rechnungsprüfer (intern), Abschlussprüfer erst bei grossen Vereinen |
Die Genossenschaft ist ideal, wenn der Fokus auf Kooperation und Mitgliederförderung liegt und demokratische Kontrolle gewünscht ist. Die GmbH eignet sich für rein gewinnorientierte Unternehmen mit wenigen Gründern. Der Verein ist die richtige Wahl für ideelle Zwecke ohne primär wirtschaftliche Ausrichtung.
Risiken und Herausforderungen: Was Gründer bedenken müssen
Trotz der vielen Vorteile ist die Gründung einer Genossenschaft kein Selbstläufer. Gründer sollten sich auch der potenziellen Herausforderungen bewusst sein, um diese proaktiv zu managen.
Langsame Entscheidungsfindung
Die demokratische Struktur ist eine grosse Stärke, kann aber auch zu einem Nachteil werden. Das Prinzip „ein Mitglied, eine Stimme“ bedeutet, dass wichtige Entscheidungen in der Generalversammlung getroffen werden müssen. Das Finden eines Konsenses kann, besonders in grossen oder heterogenen Gruppen, zeitaufwendig und mühsam sein. Schnelle, agile Reaktionen auf Marktveränderungen sind unter Umständen schwieriger umzusetzen als in einem Unternehmen mit einer zentralen Führung. Klare Kommunikationsstrukturen und eine gute Moderation der Versammlungen sind hier essenziell.
Herausforderungen bei der Kapitalbeschaffung
Während die Finanzierung über Geschäftsanteile für den Start oft ausreicht, kann die Beschaffung von grossem Wachstumskapital eine Hürde darstellen. Da externe Investoren keine Stimmrechtsmehrheit erwerben können, ist die Genossenschaft für klassische Risikokapitalgeber unattraktiv. Das Wachstum muss also primär aus eigener Kraft – durch die Aufnahme neuer Mitglieder oder die Einbehaltung von Gewinnen – oder über klassische Bankkredite finanziert werden. Dies führt oft zu einem organischeren, aber langsameren Wachstum.
Management und Engagement
Der Vorstand wird in der Regel aus den Reihen der Mitglieder gewählt. Diese bringen zwar viel Leidenschaft und Fachwissen für den Zweck der Genossenschaft mit, aber nicht immer umfassende betriebswirtschaftliche Managementerfahrung. Es ist eine ständige Herausforderung, Engagement und Professionalität in Einklang zu bringen. Ab einer gewissen Grösse kann die Anstellung eines professionellen, externen Geschäftsführers notwendig werden. Zudem besteht das „Trittbrettfahrerproblem“: Einige Mitglieder könnten die Vorteile der Genossenschaft nutzen, ohne sich selbst aktiv einzubringen. Klare Regelungen in der Satzung über die Rechte und Pflichten der Mitglieder können hier entgegenwirken.
Wichtige Fragen und Antworten
Wie viele Personen braucht man zur Gründung einer Genossenschaft in Österreich?
Für die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (e.G.) in Österreich sind mindestens zwei Gründungsmitglieder erforderlich. Dies können sowohl natürliche Personen (Privatpersonen) als auch juristische Personen (z.B. eine GmbH oder ein Verein) sein.
Kann eine Genossenschaft auch Gewinn machen?
Ja, eine Genossenschaft kann und soll in der Regel wirtschaftlich erfolgreich sein und Gewinne (Jahresüberschüsse) erzielen. Der entscheidende Unterschied zu einer GmbH ist jedoch der Umgang mit diesem Gewinn. Er dient nicht primär der Kapitalverzinsung, sondern soll dem Förderzweck zugutekommen. Überschüsse werden oft reinvestiert, zur Stärkung des Eigenkapitals verwendet oder in Form einer Rückvergütung an die Mitglieder ausgeschüttet, basierend auf deren Nutzung der genossenschaftlichen Leistungen.
Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsanteil und Haftung?
Der Geschäftsanteil ist die Kapitaleinlage, die jedes Mitglied leisten muss, um sich an der Genossenschaft zu beteiligen. Die Höhe wird in der Satzung festgelegt. Die Haftung regelt das maximale finanzielle Risiko eines Mitglieds im Falle einer Insolvenz. In den meisten modernen Genossenschaften wird die „beschränkte Haftung“ gewählt. Das bedeutet, die Mitglieder haften nur mit ihrem gezeichneten Geschäftsanteil, ihr privates Vermögen ist geschützt.
Benötige ich für die Gründung einen Notar?
Nicht zwingend für den gesamten Prozess. Anders als bei der Gründung einer GmbH, wo der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss, ist die Beschlussfassung der Satzung einer Genossenschaft formfrei – eine schriftliche Vereinbarung mit den Unterschriften der Gründer genügt. Allerdings muss der Antrag zur Eintragung ins Firmenbuch von den Vorstandsmitgliedern in beglaubigter Form unterzeichnet werden. Diese Beglaubigung kann bei einem Notar oder direkt beim Gericht erfolgen.
Was genau macht ein Revisionsverband?
Ein Revisionsverband ist eine gesetzlich vorgeschriebene, unabhängige Institution, der jede Genossenschaft in Österreich angehören muss. Er hat zwei Kernaufgaben: Prüfung und Beratung. Er prüft die wirtschaftliche Gebarung und die Ordnungsmässigkeit der Geschäftsführung, was die Sicherheit für Mitglieder und Gläubiger erhöht. Gleichzeitig ist er ein zentraler Ansprechpartner und Berater in allen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen – von der Gründung bis zum laufenden Betrieb.
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Weiterführende Quellen:
- Gemeinsam stark – Genossenschaft der Augenoptiker und … – May 6, 2024 … In Österreich gehört das Vergeben von Spitznamen ja fast zum guten Ton. Und als Geschäftsführer der FirstOptiker und FirstAkustiker …… (optikum.at)
- Die Genossenschaft | BÄKO Österreich – Die Genossenschaft – gemeinsam sind wir stark! „Wir helfen unseren … Ein besonderer Vorteil für unsere Mitglieder ist der BÄKO Miteigentümer Bonus …… (baeko.at)
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