Gebührenbefreiungen beantragen: Behördenkosten sparen in Österreich

  • Kosten sparen: Gebührenbefreiungen helfen dir, bei Behördenwegen und Gerichtsverfahren erhebliche Kosten zu sparen.
  • Soziale Bedürftigkeit: Die wichtigste Voraussetzung ist meist ein geringes Einkommen, das unter den gesetzlich festgelegten Richtsätzen liegt.
  • Breite Anwendbarkeit: Befreiungen sind für viele Gebühren möglich, von Gerichtsgebühren über Verwaltungsabgaben bis hin zu den Kosten für Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis.
  • Nachweispflicht: Du musst deine finanzielle Situation mit Dokumenten wie Einkommensnachweisen, Mietverträgen und Kontoauszügen belegen.
  • Aktives Handeln erforderlich: Eine Befreiung geschieht nicht automatisch. Du musst immer einen Antrag bei der zuständigen Behörde oder dem Gericht stellen.

Was sind Gebührenbefreiungen und wer kann sie nutzen?

Bei fast jedem Kontakt mit einer Behörde oder einem Gericht in Österreich fallen Kosten an: Gebühren für Anträge, Abgaben für Bescheide oder Kosten für amtliche Dokumente. Diese Beträge können sich schnell summieren und für Menschen mit geringem Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Genau hier setzt das Konzept der Gebührenbefreiung an. Es ist ein wichtiges soziales Instrument des Staates, um sicherzustellen, dass jeder Mensch, unabhängig von seiner finanziellen Lage, Zugang zum Recht und zu staatlichen Leistungen hat.

Eine Gebührenbefreiung bedeutet, dass dir bestimmte staatliche Gebühren unter gewissen Voraussetzungen erlassen werden. Der Grundgedanke dahinter ist die Waffengleichheit vor dem Gesetz und der Verwaltung. Niemand soll darauf verzichten müssen, sein Recht durchzusetzen oder eine notwendige behördliche Handlung in Anspruch zu nehmen, nur weil er sich die Gebühren nicht leisten kann. Die Zielgruppe ist daher klar definiert: Personen, deren Einkommen und Vermögen so gering sind, dass die Bezahlung der Gebühren eine unzumutbare Härte darstellen würde. Das betrifft Studierende, Pensionistinnen und Pensionisten mit Mindestpension, Arbeitslose, Bezieher von Sozialhilfe oder Notstandshilfe, aber auch Geringverdiener und Familien in prekären finanziellen Situationen.

Die rechtlichen Grundlagen: Wo ist das alles geregelt?

Das Recht auf Gebührenbefreiung ist keine willkürliche Entscheidung der Behörden, sondern fest in österreichischen Gesetzen verankert. Die wichtigste rechtliche Basis für viele Befreiungen im Verwaltungsbereich ist das Gebührengesetz 1957 (GebG). Dieses Gesetz regelt, welche Gebühren für welche Amtshandlungen anfallen und enthält gleichzeitig die Bestimmungen, unter denen eine Befreiung gewährt werden kann. Insbesondere der § 8 GebG ist hier zentral, der die Befreiung von festen Gebühren aus sozialen Gründen behandelt.

Verfahrenshilfe im Gerichtsverfahren

Im gerichtlichen Bereich spricht man nicht direkt von einer Gebührenbefreiung, sondern von der Verfahrenshilfe. Diese ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) für Zivilverfahren und in der Strafprozessordnung (StPO) für Strafverfahren geregelt. Die Verfahrenshilfe ist noch umfassender als eine reine Gebührenbefreiung. Sie kann nicht nur die Gerichtsgebühren umfassen, sondern auch die Kosten für Sachverständige, Dolmetscher und sogar die Beigabe eines kostenlosen Rechtsanwalts. Das Ziel ist es, auch vermögenslosen Personen einen effektiven Zugang zum Gericht zu ermöglichen und sicherzustellen, dass sie ihre Rechte angemessen vertreten können.

Zusätzlich gibt es in vielen Materiengesetzen, also Gesetzen, die spezielle Lebensbereiche regeln (z.B. im Asylrecht oder im Sozialrecht), eigene Bestimmungen zu Gebühren und möglichen Befreiungen. Es ist also ein Zusammenspiel aus allgemeinen Gesetzen und speziellen Regelungen, das den Rahmen für die Kostenersparnis bei Behörden und Gerichten bildet.

Voraussetzungen im Detail: Wann besteht ein Anspruch?

Der Anspruch auf eine Gebührenbefreiung oder Verfahrenshilfe hängt primär von deiner wirtschaftlichen Situation ab. Die Behörde oder das Gericht prüft, ob bei dir eine „soziale Bedürftigkeit“ vorliegt. Doch was bedeutet das konkret? Es gibt keine starre Einkommensgrenze, die für alle Fälle gilt, aber es gibt klare Kriterien und Richtwerte, an denen sich die Prüfung orientiert.

Das Einkommen und Vermögen

Im Zentrum der Prüfung steht dein Nettoeinkommen. Dazu zählen alle Einkünfte, wie Lohn, Gehalt, Pension, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Unterhaltszahlungen. Von diesem Einkommen werden deine wesentlichen Ausgaben abgezogen. Dazu gehören insbesondere die Miete (inkl. Betriebskosten), regelmäßige Kreditraten für die Wohnung oder andere unaufschiebbare Belastungen. Auch gesetzliche Unterhaltspflichten, zum Beispiel für Kinder, werden berücksichtigt.

Der Betrag, der nach Abzug dieser Ausgaben übrig bleibt, wird mit den sogenannten Ausgleichszulagenrichtsätzen verglichen. Diese Richtsätze sind ein Maß für das Existenzminimum in Österreich. Liegt dein „verfügbares“ Einkommen unter diesem Wert, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dir eine Befreiung gewährt wird. Neben dem Einkommen wird auch dein Vermögen geprüft. Besitzt du nennenswerte Ersparnisse, ein Auto, das nicht zwingend für den Beruf benötigt wird, oder eine lastenfreie Immobilie, kann der Antrag abgelehnt werden. Ein kleines Sparbuch oder ein bescheidenes, für den Alltag notwendiges Auto sind in der Regel aber kein Hindernis.

Welche Gebühren können erlassen werden? Ein Überblick

Die Möglichkeit, Kosten zu sparen, erstreckt sich über viele Bereiche des täglichen Lebens und der Verwaltung. Es ist wichtig zu wissen, für welche Arten von Gebühren du eine Befreiung beantragen kannst. Die Bandbreite ist größer, als viele annehmen. Man unterscheidet grob zwischen Gerichtsgebühren und Verwaltungsabgaben.

Bei den Verwaltungsabgaben handelt es sich um Kosten, die für Handlungen von Behörden wie der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Gebühren für:

  • Die Ausstellung von Personalausweis oder Reisepass
  • Anträge auf diverse Genehmigungen (z.B. im Baurecht)
  • Die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen oder Strafregisterbescheinigungen
  • An- und Abmeldungen des Wohnsitzes (Meldebestätigungen)

Im Bereich der Gerichtsgebühren, wo die Befreiung über die Verfahrenshilfe läuft, können folgende Kosten erfasst sein:

  • Pauschalgebühren für Klagen oder Anträge bei Gericht
  • Kosten für Zeugen und Sachverständige
  • Gebühren für Dolmetscherinnen und Dolmetscher
  • Kosten für einen von Gericht bestellten Rechtsanwalt

Die folgende Tabelle gibt dir einen strukturierten Überblick über gängige Gebühren und die zuständigen Stellen.

Art der Gebühr Zuständige Stelle Art des Antrags Wichtige Hinweise
Gerichtsgebühren (Klage, Scheidung etc.) Das zuständige Gericht (Bezirksgericht, Landesgericht) Antrag auf Verfahrenshilfe (mittels Formular) Umfasst oft auch Anwaltskosten. Muss vor oder gleichzeitig mit der ersten Handlung (z.B. Klage) gestellt werden.
Verwaltungsabgaben des Bundes (z.B. Strafregisterauszug) Die jeweilige Bundesbehörde (z.B. Landespolizeidirektion) Formloser Antrag auf Gebührenbefreiung Begründung der sozialen Bedürftigkeit muss beigelegt werden.
Reisepass / Personalausweis Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) Formloser Antrag auf Gebührenbefreiung Wird nur in Härtefällen gewährt, z.B. bei nachgewiesener Mittellosigkeit.
Studienbeitrag Universität / Fachhochschule Antrag auf Erlass des Studienbeitrags Eigene Regelungen und Fristen, oft an Berufstätigkeit oder soziale Gründe geknüpft.

Der Antragsprozess Schritt für Schritt erklärt

Ein Antrag auf Gebührenbefreiung ist ein formeller Akt, der sorgfältig vorbereitet sein sollte. Obwohl das Verfahren darauf ausgelegt ist, zugänglich zu sein, musst du aktiv werden und die Initiative ergreifen. Die Befreiung wird dir niemals automatisch gewährt.

1. Zuständige Stelle ermitteln

Zuerst musst du herausfinden, wo der Antrag zu stellen ist. Die Regel lautet: Der Antrag wird immer bei der Behörde oder dem Gericht gestellt, bei der die Gebühr anfällt. Beantragst du einen neuen Reisepass, stellst du den Antrag auf Befreiung bei der Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat). Benötigst du Verfahrenshilfe für eine Klage, stellst du den Antrag beim zuständigen Gericht.

2. Den richtigen Zeitpunkt wählen

Der Zeitpunkt ist entscheidend. Der Antrag muss grundsätzlich vor oder gleichzeitig mit der gebührenpflichtigen Handlung gestellt werden. Es ist meist nicht möglich, eine bereits bezahlte Gebühr im Nachhinein zurückzufordern. Wenn du also eine Klage einbringen willst, reichst du den Antrag auf Verfahrenshilfe gemeinsam mit der Klage ein.

3. Das Antragsformular oder einen formlosen Antrag vorbereiten

Für die Verfahrenshilfe bei Gericht gibt es standardisierte Formulare (ZPForm 1). Diese Formulare leiten dich durch alle notwendigen Angaben und fragen systematisch Einkommen, Vermögen und Ausgaben ab. Du erhältst sie direkt beim Gericht oder online. Für viele Verwaltungsgebühren gibt es kein eigenes Formular. Hier genügt ein formloser schriftlicher Antrag. In diesem Schreiben erklärst du kurz, dass du aufgrund deiner finanziellen Situation um die Befreiung von der anfallenden Gebühr bittest und legst die entsprechenden Nachweise bei.

Erforderliche Nachweise und Dokumente: Was musst du vorlegen?

Die Behörde oder das Gericht glaubt dir deine finanzielle Notlage nicht einfach so – du musst sie lückenlos belegen. Eine sorgfältige und vollständige Dokumentation ist der Schlüssel zum Erfolg deines Antrags. Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen. Bereite daher alle Nachweise vor, bevor du den Antrag einreichst.

Die wichtigsten Dokumente sind in der Regel:

  • Einkommensnachweise: Die letzten drei Lohn- oder Gehaltszettel, Pensionsbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, Bestätigungen über den Bezug von Sozialhilfe oder Alimentationszahlungen.
  • Nachweise über Ausgaben: Ein aktueller Mietvertrag (inkl. Betriebskostenabrechnung), Nachweise über Kreditraten (Kreditvertrag, Kontoauszüge), Belege über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen.
  • Vermögensübersicht: Aktuelle Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen Konten, Sparbücher, Bausparverträge. Auch wenn du kein Vermögen hast, musst du dies durch die Kontoauszüge belegen.
  • Amtliche Dokumente: Ein aktueller Meldezettel, um deinen Wohnsitz nachzuweisen.

Es ist entscheidend, dass du vollständige und ehrliche Angaben machst. Das Verschweigen von Einkommen oder Vermögen kann nicht nur zur Ablehnung des Antrags führen, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Behörde hat das Recht, deine Angaben zu überprüfen, beispielsweise durch Abfragen bei Sozialversicherungsträgern. Sei also transparent und lege alle Karten auf den Tisch. Das schafft Vertrauen und beschleunigt das Verfahren erheblich.

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

Der Weg zur Gebührenbefreiung ist zwar geradlinig, aber es gibt einige Stolpersteine, die zu einer Ablehnung oder unnötigen Verzögerungen führen können. Wenn du diese typischen Fehler kennst, kannst du sie von vornherein vermeiden und deine Erfolgschancen deutlich erhöhen.

Fehler 1: Unvollständige oder fehlende Unterlagen

Der mit Abstand häufigste Fehler. Du reichst den Antrag ein, aber vergisst den Mietvertrag oder die letzten Lohnzettel. Die Behörde kann deinen Antrag so nicht bearbeiten und muss die Unterlagen nachfordern. Das kostet wertvolle Zeit. Lösung: Erstelle eine Checkliste mit allen Dokumenten, die im vorherigen Kapitel genannt wurden. Gehe die Liste Punkt für Punkt durch und lege erst dann den Antrag samt allen Kopien vor.

Fehler 2: Fristen versäumen

Besonders bei der Verfahrenshilfe vor Gericht ist der Zeitpunkt kritisch. Der Antrag muss mit der ersten Handlung (z.B. der Klage) eingebracht werden. Stellst du den Antrag zu spät, kann es sein, dass du die Gebühren vorerst selbst bezahlen musst. Lösung: Informiere dich exakt über die Fristen. Im Zweifel gilt: lieber zu früh als zu spät. Kontaktiere die Servicecenter der Gerichte, wenn du unsicher bist.

Fehler 3: Vage oder unglaubwürdige Angaben

Angaben wie „Ich habe sehr hohe Ausgaben“ ohne Belege sind wertlos. Die Behörde benötigt konkrete Zahlen und Nachweise. Unklare oder widersprüchliche Angaben im Vermögensverzeichnis wecken Misstrauen. Lösung: Sei präzise und ehrlich. Fülle das Vermögensverzeichnis sorgfältig aus und lege für jede größere Ausgabe einen Beleg bei. Ehrlichkeit währt am längsten und ist die Basis für eine positive Entscheidung.

Was tun bei einer Ablehnung? Dein Recht auf Beschwerde

Es kann vorkommen, dass dein Antrag auf Gebührenbefreiung oder Verfahrenshilfe abgelehnt wird. Das ist zunächst enttäuschend, aber es bedeutet nicht das Ende deiner Möglichkeiten. Du hast das Recht, gegen eine negative Entscheidung vorzugehen. Wichtig ist, dass du schnell und korrekt handelst.

Eine Ablehnung muss immer schriftlich und mit einer Begründung erfolgen. Lies dir diese Begründung genau durch. Oft liegt die Ablehnung an fehlenden Unterlagen, die du nachreichen kannst. In diesem Fall ist es am einfachsten, die Behörde zu kontaktieren und zu fragen, ob du den Antrag mit den vollständigen Dokumenten erneut stellen kannst. Manchmal basiert die Ablehnung aber auch auf einer rechtlichen Fehleinschätzung der Behörde oder des Gerichts.

Das Rechtsmittel der Beschwerde

Gegen einen ablehnenden Bescheid einer Verwaltungsbehörde kannst du in der Regel eine Beschwerde beim zuständigen Landesverwaltungsgericht erheben. Gegen eine Ablehnung der Verfahrenshilfe durch ein Gericht kannst du einen Rekurs einlegen. Die Fristen dafür sind kurz, meist nur zwei bis vier Wochen. In der Rechtsmittelbelehrung, die jedem Bescheid oder Beschluss beigefügt sein muss, findest du genaue Informationen, wo und innerhalb welcher Frist du dein Rechtsmittel einbringen musst.

Für eine Beschwerde oder einen Rekurs ist es oft ratsam, sich Unterstützung zu suchen. Rechtsberatungsstellen, die Arbeiterkammer oder soziale Einrichtungen können dir helfen, das Rechtsmittel korrekt zu formulieren und deine Chancen auf Erfolg zu bewerten. Manchmal reicht schon eine gut formulierte Beschwerde, um die Behörde zu einer erneuten, positiven Prüfung deines Falles zu bewegen.

Sonderfälle und Ausnahmen: Was du sonst noch wissen solltest

Neben den allgemeinen Regeln gibt es einige besondere Lebenssituationen und spezielle Gebührenarten, für die gesonderte Bestimmungen gelten. Es lohnt sich, diese zu kennen, da sie dir weitere Möglichkeiten zum Sparen eröffnen können.

Studierende

Für Studierende an öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen gibt es die Möglichkeit, sich vom Studienbeitrag befreien zu lassen. Die Gründe sind vielfältig: Sie reichen von sozialer Bedürftigkeit über überdurchschnittliche Studienleistungen bis hin zu Betreuungspflichten für Kinder oder einer Behinderung. Die Anträge müssen innerhalb bestimmter Fristen direkt bei der jeweiligen Hochschule gestellt werden. Hier gelten oft eigene Einkommensgrenzen und Regelungen, die du auf der Website deiner Universität oder FH findest.

Pensionistinnen und Pensionisten

Personen, die nur eine geringe Pension beziehen und möglicherweise eine Ausgleichszulage erhalten, erfüllen sehr oft die Voraussetzungen für Gebührenbefreiungen. Ein wichtiger Bereich ist die Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS). Diese kann bei der GIS beantragt werden, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgelegten Grenzen liegt. Oft ist diese Befreiung auch mit einer teilweisen Befreiung von den Strom- und Gaskosten (Ökostrompauschale) gekoppelt.

Asylwerbende und anerkannte Flüchtlinge

Im Asylverfahren sind viele Verfahrensschritte von Gesetzes wegen gebührenfrei, um den Zugang zum Schutzverfahren zu gewährleisten. Anerkannte Flüchtlinge, die oft mit sehr geringen Mitteln ein neues Leben beginnen, haben ebenfalls Anspruch auf die allgemeinen Gebührenbefreiungen, wenn sie die sozialen Voraussetzungen erfüllen. Dies ist besonders wichtig bei der Ausstellung von Dokumenten wie dem Konventionsreisepass.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Gebührenbefreiung auch rückwirkend beantragen?

In den allermeisten Fällen lautet die Antwort leider nein. Der Grundsatz lautet, dass der Antrag vor oder gleichzeitig mit der gebührenpflichtigen Handlung gestellt werden muss. Eine bereits bezahlte Gebühr wird in der Regel nicht zurückerstattet. Eine Ausnahme kann in seltenen Fällen bestehen, wenn du nachweisen kannst, dass du unverschuldet von der Möglichkeit der Antragstellung keine Kenntnis hattest.

Beeinflusst ein Antrag auf Gebührenbefreiung meine Kreditwürdigkeit?

Nein. Ein Antrag auf Gebührenbefreiung oder Verfahrenshilfe ist eine rein behördliche oder gerichtliche Angelegenheit. Diese Daten werden nicht an Kreditauskunfteien wie den KSV1870 weitergegeben und haben daher keinen Einfluss auf deinen „Bonitätsscore“ oder deine Chancen, einen Kredit zu bekommen.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Die Dauer hängt stark von der zuständigen Stelle und der Auslastung ab. Ein einfacher Antrag bei einer Verwaltungsbehörde mit vollständigen Unterlagen kann oft innerhalb von ein bis zwei Wochen erledigt sein. Anträge auf Verfahrenshilfe bei Gericht können, insbesondere wenn sie komplexer sind, auch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Es ist ratsam, frühzeitig anzufragen und nachzufragen, wenn du länger nichts hörst.

Muss ich für jeden Behördengang einen neuen Antrag stellen?

Ja, grundsätzlich musst du für jede gebührenpflichtige Amtshandlung einen gesonderten Antrag stellen. Eine einmal gewährte Befreiung für den Personalausweis gilt nicht automatisch auch für eine andere Gebühr. Eine Ausnahme ist die Verfahrenshilfe: Wird sie für ein komplettes Gerichtsverfahren bewilligt, gilt sie für das gesamte Verfahren in dieser Instanz.

Was zählt alles zum Einkommen bei der Prüfung der sozialen Bedürftigkeit?

Zum Einkommen zählt im Prinzip alles, was dir an Geldmitteln zufließt. Das sind nicht nur Lohn, Gehalt oder Pension, sondern auch Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltszahlungen (Alimente), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinserträge. Die Familienbeihilfe wird in der Regel nicht als Einkommen der Eltern gewertet.

Image by: maitree rimthong
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