Digitalsteuergesetz in Österreich - das sollten sie wissen

Das österreichische Digitalsteuergesetz (DiStG) gilt seit 1. Jänner 2020 und betrifft entgegen einer verbreiteten Annahme nicht Online-Unternehmen im Allgemeinen, sondern ausschließlich eine eng abgegrenzte Gruppe großer Anbieter von Onlinewerbung.

Was ist das Digitalsteuergesetz?

Das Gesetz trifft ausschließlich Anbieter von Online-Werbedienstleistungen, die zwei Umsatzschwellen gleichzeitig überschreiten: mindestens 750 Millionen Euro weltweiten Konzernumsatz und mindestens 25 Millionen Euro Umsatz aus Onlinewerbung in Österreich (an Nutzer mit österreichischer IP-Adresse). Für die typische österreichische Kleinunternehmerin oder den typischen Freiberufler, der digitale Werbung schaltet oder Marketingdienstleistungen wie Suchmaschinenoptimierung (SEO) anbietet, hat das Gesetz keine unmittelbare steuerliche Wirkung - betroffen sind faktisch nur wenige globale Digitalkonzerne.

Wer ist von der Digitalsteuer betroffen?

Steuerpflichtig sind ausschließlich die großen Online-Werbeanbieter selbst, die die beiden genannten Umsatzschwellen überschreiten - nicht die Unternehmen, die bei ihnen Werbung schalten. Diese Anbieter müssen sich beim österreichischen Finanzamt für die Digitalsteuer registrieren lassen und die Abgabe selbst abführen.

Wie wird die Digitalsteuer berechnet und eingezogen?

Die Steuer beträgt 5 % der Bemessungsgrundlage. Diese besteht aus dem vom Anbieter erhaltenen Entgelt für die Onlinewerbeleistung, gekürzt um Aufwendungen für Vorleistungen anderer Online-Werbeanbieter außerhalb der eigenen Unternehmensgruppe. Die Steuer entsteht monatlich und ist jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats zu entrichten; zusätzlich ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eine Jahreserklärung abzugeben, in der die Art der erbrachten Onlinewerbeleistungen (z. B. Suchmaschinen- oder Bannerwerbung) samt zugehörigen Umsätzen sowie der weltweite Jahresumsatz anzugeben sind. Die Meldung erfolgt elektronisch über FinanzOnline oder das eigene Onlineverfahren-Digitalsteuer.