Die Kleinunternehmerregelung in Österreich

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Bestimmung im Umsatzsteuergesetz, die es kleinen Unternehmen ermöglicht, auf die Anwendung der Umsatzsteuer zu verzichten. Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung

  • Das Unternehmen darf im Vorjahr nicht mehr als 35.000 Euro Umsatz erzielt haben
  • Das Unternehmen darf im laufenden Jahr nicht erwarten, mehr als 35000 Euro Umsatz zu erzielen
  • Einmalige Abweichungen von 15% sind gestattet.
  • Das Unternehmen darf kein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sein

Welche Vorteile bietet die Kleinunternehmerregelung?

  • Verzicht auf die Anwendung der Umsatzsteuer
  • Keine Pflicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen und -jahreserklärungen
  • Keine Pflicht zur Aufbewahrung von Belegen
  • Keine Pflicht zur Erstellung von Rechnungen mit Umsatzsteuerbetrag

Welche Nachteile hat die Kleinunternehmerregelung?

  • Keine Möglichkeit der Vorsteuerabzug
  • Keine Möglichkeit der Steuerfreiheit bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen

Wann sollte man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen?

Wenn das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt und keine Möglichkeiten zum Vorsteuerabzug oder zur Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen bestehen, kann die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung eine sinnvolle Option sein. Es ist jedoch zu empfehlen, sich vor der Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Die Kleinunternehmerregelung bietet kleinen Unternehmen eine Möglichkeit, auf die Anwendung der Umsatzsteuer zu verzichten. Dies kann jedoch auch Nachteile mit sich bringen, wie den Verlust der Möglichkeiten zum Vorsteuerabzug oder zur Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen.