Was ist eine Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz, auch als Schuldenregulierungsverfahren bekannt, ist ein rechtliches Instrument zur Entschuldung von Privatpersonen in Österreich. Ziel ist es, zahlungsunfähigen Personen eine geordnete Regulierung ihrer Schulden zu ermöglichen und ihnen eine zweite wirtschaftliche Chance zu geben.
Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz
- Der Schuldner muss zahlungsunfähig sein.
- Es darf keine Möglichkeit bestehen, die Schulden in einem angemessenen Zeitraum ohne Verfahren zu begleichen.
- Der Schuldner muss seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen.
Verfahrensarten
In Österreich gibt es zwei Arten der Schuldenregulierung:
- Zahlungsplan: Der Schuldner schlägt den Gläubigern eine Rückzahlungsquote vor, die innerhalb von 5 Jahren abbezahlt werden muss.
- Abschöpfungsverfahren: Falls der Zahlungsplan scheitert, erfolgt eine 5-jährige Phase, in der pfändbares Einkommen an die Gläubiger abgeführt wird. Danach kann eine Restschuldbefreiung erfolgen.
Welche Schulden sind nicht von der Privatinsolvenz umfasst?
Bestimmte Schulden bleiben auch nach der Entschuldung bestehen, darunter:
- Geldstrafen
- Unterhaltsverpflichtungen
- Schadensersatzforderungen
Fazit
Die Privatinsolvenz ist ein wichtiger rechtlicher Mechanismus für überschuldete Privatpersonen. Sie bietet die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Rehabilitation, erfordert jedoch eine realistische Planung und die Zustimmung der Gläubiger.