- Die richtige Rechtsform ist entscheidend: Ihre Wahl beeinflusst Haftung, Steuern und Kapitalbedarf. Die gängigsten Formen in Österreich sind das Einzelunternehmen und die GmbH.
- Persönliche Haftung ist ein Risiko: Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Eine GmbH schirmt Ihr Privatvermögen grundsätzlich ab.
- Der Gesellschaftsvertrag ist Ihr Fundament: Er regelt die internen Spielregeln Ihres Unternehmens und hilft, zukünftige Konflikte zwischen den Gesellschaftern zu vermeiden.
- Geschäftsführer tragen große Verantwortung: Neben der Leitung des Unternehmens sind sie für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten wie Buchführung und rechtzeitige Insolvenzanmeldung verantwortlich.
- Das Firmenbuch schafft Vertrauen: Die Eintragung macht Ihr Unternehmen offiziell und schützt den Geschäftsverkehr, da wichtige Daten öffentlich einsehbar sind.
- Wichtige Gesetze kennen: Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) und das GmbH-Gesetz (GmbHG) sind die zentralen rechtlichen Grundlagen für die meisten Unternehmen in Österreich.
Was ist das österreichische Unternehmensrecht und warum ist es für Sie relevant?
Das Unternehmensrecht in Österreich ist das rechtliche Fundament für jede geschäftliche Tätigkeit. Es ist kein trockenes Gesetzbuch, sondern ein praxisrelevantes Regelwerk, das den fairen und sicheren Rahmen für wirtschaftliches Handeln schafft. Für Gründer und Geschäftsführer ist ein solides Grundverständnis unerlässlich, um teure Fehler zu vermeiden und das eigene Unternehmen auf stabilen Beinen aufzubauen. Es regelt, wie Unternehmen gegründet werden, welche Rechte und Pflichten sie haben und wie sie am Markt agieren.
Im Zentrum stehen dabei mehrere wichtige Gesetze. Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) ist die zentrale Kodifikation und gilt für alle Unternehmer. Es definiert, wer als Unternehmer gilt, regelt die Grundlagen der Buchführung, die Prokura und die verschiedenen Gesellschaftsformen wie die Offene Gesellschaft (OG) oder die Kommanditgesellschaft (KG). Für die in Österreich beliebteste Kapitalgesellschaft gibt es ein eigenes Gesetz: das GmbH-Gesetz (GmbHG). Es enthält alle spezifischen Vorschriften für die Gründung, Organisation und Haftung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Warum ist das für Sie so wichtig? Ohne Kenntnis der Spielregeln navigieren Sie im Blindflug. Eine falsche Rechtsformwahl kann Sie Ihr Privatvermögen kosten. Eine versäumte Pflicht als Geschäftsführer kann zu persönlicher Haftung führen. Ein lückenhafter Gesellschaftsvertrag kann bei Meinungsverschiedenheiten das gesamte Unternehmen lahmlegen. Das Unternehmensrecht ist also kein Hindernis, sondern Ihr wichtigstes Werkzeug für nachhaltigen Erfolg und rechtliche Sicherheit.
Die Wahl der richtigen Rechtsform: Eine strategische Entscheidung
Die erste und vielleicht wichtigste unternehmensrechtliche Entscheidung, die Sie als Gründer treffen, ist die Wahl der passenden Rechtsform. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Ihre persönliche Haftung, den steuerlichen Aufwand, den Kapitalbedarf und die administrativen Pflichten. Es gibt keine „perfekte“ Rechtsform für alle, sondern nur die beste Lösung für Ihr individuelles Vorhaben. Überlegen Sie sich daher genau, welche Kriterien für Sie und Ihr Geschäftsmodell am wichtigsten sind.
Die zentralen Fragen, die Sie sich stellen sollten, sind:
- Haftung: Bin ich bereit, mit meinem gesamten Privatvermögen für Schulden des Unternehmens zu haften (unbeschränkte Haftung) oder soll die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt sein (beschränkte Haftung)?
- Kapital: Wie viel Kapital kann und will ich für die Gründung aufbringen? Benötige ich für mein Vorhaben ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital?
- Gründungsaufwand: Bevorzuge ich eine einfache, schnelle und kostengünstige Gründung oder nehme ich einen formelleren Prozess wie einen Notariatsakt in Kauf?
- Steuern: Welche steuerlichen Auswirkungen hat die jeweilige Rechtsform auf das Unternehmen und auf mich als Privatperson?
- Flexibilität und Kontrolle: Möchte ich alle Entscheidungen alleine treffen oder gründe ich mit Partnern, deren Rollen und Befugnisse klar geregelt werden müssen?
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, bietet die folgende Tabelle einen Überblick über die gängigsten Rechtsformen in Österreich und ihre wesentlichen Merkmale.
Merkmal | Einzelunternehmen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | Offene Gesellschaft (OG) |
---|---|---|---|
Haftung | Unbeschränkt und persönlich mit dem Privatvermögen | Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen | Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich |
Mindestkapital | Kein Mindestkapital erforderlich | € 35.000 (davon € 17.500 einzuzahlen) oder Gründungsprivilegierung | Kein Mindestkapital erforderlich |
Gründung | Einfache Gewerbeanmeldung | Gesellschaftsvertrag (Notariatsakt), Eintragung ins Firmenbuch | Gesellschaftsvertrag, Eintragung ins Firmenbuch |
Geeignet für | Freiberufler, Kleingewerbetreibende, risikoarme Geschäftsmodelle | Gründer, die Haftung minimieren wollen; mittlere bis große Unternehmen | Teamgründungen mit gleichberechtigten Partnern und hohem Vertrauen |
Das Einzelunternehmen: Der schnelle Weg in die Selbstständigkeit
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und am weitesten verbreitete Unternehmensform in Österreich. Die Gründung ist unkompliziert und kostengünstig, oft genügt eine simple Gewerbeanmeldung. Sie benötigen kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital und sind Ihr eigener Chef – Sie treffen alle Entscheidungen selbst und müssen sich nicht mit Partnern abstimmen. Der Gewinn des Unternehmens ist direkt Ihr Einkommen und wird über die Einkommensteuer versteuert.
Diese Einfachheit hat jedoch einen entscheidenden Preis: die unbeschränkte persönliche Haftung. Das bedeutet, dass Sie für sämtliche Schulden und Verbindlichkeiten Ihres Unternehmens nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit Ihrem gesamten privaten Vermögen geradestehen – also Ihrem Auto, Ihrem Haus und Ihren Ersparnissen. Dies ist das größte Risiko des Einzelunternehmens und sollte niemals unterschätzt werden. Ein einziger fehlerhafter Auftrag oder ein unglücklicher Schadensfall kann Ihre private Existenz gefährden.
Wann ist das Einzelunternehmen dennoch eine gute Wahl? Es eignet sich hervorragend für Freiberufler, kleine Handwerker oder Dienstleister mit einem überschaubaren Geschäftsrisiko. Wenn Sie alleine starten, wenig Kapital zur Verfügung haben und Ihre Tätigkeit keine großen Haftungsrisiken birgt, kann das Einzelunternehmen der ideale Startpunkt sein. Wichtig ist jedoch, eine gute Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, um zumindest einen Teil der Risiken abzudecken. Sobald Ihr Unternehmen wächst und die Risiken steigen, sollten Sie über einen Wechsel in eine haftungsbeschränkte Form wie die GmbH nachdenken.
Die GmbH: Die beliebteste Kapitalgesellschaft in Österreich
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die mit Abstand beliebteste Kapitalgesellschaft in Österreich. Ihr entscheidender Vorteil liegt bereits im Namen: die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Das bedeutet, dass im Normalfall Ihr Privatvermögen als Gesellschafter vor den Gläubigern des Unternehmens geschützt ist. Die GmbH ist eine eigene juristische Person, sie kann also selbst Verträge abschließen, klagen und geklagt werden. Dies schafft eine klare Trennung zwischen Unternehmen und Privatperson.
Die Gründung einer GmbH ist formeller und kostenintensiver als die eines Einzelunternehmens. Sie benötigen einen Gesellschaftsvertrag, der von einem Notar beurkundet werden muss (Notariatsakt). Anschließend wird die GmbH in das Firmenbuch eingetragen. Das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital beträgt € 35.000, wovon bei der Gründung mindestens die Hälfte, also € 17.500, bar oder als Sacheinlage eingezahlt werden muss.
Die Gründungsprivilegierung als Erleichterung
Um Gründern den Einstieg zu erleichtern, gibt es die sogenannte Gründungsprivilegierung. Sie ermöglicht es, eine GmbH mit einem Stammkapital von nur € 10.000 zu gründen, von dem mindestens € 5.000 sofort eingezahlt werden müssen. Diese Privilegierung gilt für maximal zehn Jahre. Sie ist eine hervorragende Option für Start-ups, die anfangs noch nicht über das volle Kapital verfügen, aber dennoch von der Haftungsbeschränkung profitieren möchten. Die GmbH eignet sich für fast alle Geschäftsmodelle, insbesondere wenn Sie mit Partnern gründen, Investoren an Bord holen möchten oder Ihr Geschäftsmodell inhärente Haftungsrisiken birgt.
Der Gesellschaftsvertrag: Das Fundament Ihrer Zusammenarbeit
Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück jeder GmbH oder Personengesellschaft. Er ist weit mehr als nur eine rechtliche Formalität für die Gründung; er ist die Verfassung Ihres Unternehmens und das Regelwerk für die Zusammenarbeit der Gesellschafter. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertrag ist eine der besten Investitionen, die Sie tätigen können, denn er hilft, Missverständnisse und kostspielige Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.
Das Gesetz schreibt für eine GmbH bestimmte Mindestinhalte vor. Dazu gehören:
- Firma und Sitz: Der offizielle Name und der Standort des Unternehmens.
- Unternehmensgegenstand: Eine genaue Beschreibung der geschäftlichen Tätigkeiten.
- Stammkapital: Die Höhe des gesamten Stammkapitals.
- Stammeinlagen: Der Betrag, den jeder einzelne Gesellschafter auf das Stammkapital leistet.
Ein guter Gesellschaftsvertrag geht jedoch weit über diese Pflichtangaben hinaus. Erst die individuellen Regelungen machen ihn zu einem wertvollen Steuerungsinstrument. Hier sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen, um die für Sie passenden Klauseln zu formulieren. Wichtige Punkte, die Sie zusätzlich regeln sollten, sind beispielsweise die Geschäftsführung und Vertretung (Wer darf das Unternehmen nach außen vertreten?), die Gewinn- und Verlustverteilung (Wird der Gewinn nach Anteilen verteilt oder gibt es andere Regelungen?), die Beschlussfassung der Gesellschafter (Welche Mehrheiten sind für welche Entscheidungen nötig?) und Regelungen für den Fall, dass ein Gesellschafter ausscheiden möchte oder verstirbt (Aufgriffsrechte, Kündigungsregeln, Abfindungsregelungen). Ohne solche klaren Vereinbarungen können interne Konflikte das Unternehmen schnell handlungsunfähig machen.
Das Firmenbuch: Ihr offizieller Eintrag in die Geschäftswelt
Das Firmenbuch ist das zentrale, öffentliche Verzeichnis für Unternehmen in Österreich. Es wird von den Landesgerichten geführt und dient der Transparenz und Sicherheit im Geschäftsverkehr. Man kann es sich wie das „Grundbuch für Unternehmen“ vorstellen. Mit der Eintragung wird Ihr Unternehmen rechtlich existent und für jedermann sichtbar. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH ist die Eintragung verpflichtend – erst damit entsteht die Gesellschaft rechtlich. Aber auch Einzelunternehmer müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen eintragen lassen.
Die Eintragungspflicht für Einzelunternehmer greift, wenn der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mehr als € 700.000 beträgt oder in einem Jahr € 1.000.000 übersteigt. Unabhängig vom Umsatz können sich Einzelunternehmer auch freiwillig eintragen lassen, um ihre Professionalität zu unterstreichen. Jedes eingetragene Unternehmen erhält eine eindeutige Firmenbuchnummer (FN), die auf allen Geschäftspapieren angegeben werden muss.
Das Firmenbuch genießt öffentlichen Glauben (Publizitätsprinzip). Das bedeutet, dass jeder darauf vertrauen darf, dass die eingetragenen Informationen korrekt sind. Wer ist Geschäftsführer? Wer hat Prokura? Wie hoch ist das Stammkapital? All diese Fakten sind im Firmenbuch ersichtlich und rechtlich verbindlich. Wenn beispielsweise ein Geschäftsführer abberufen wird, aber die Änderung noch nicht im Firmenbuch eingetragen ist, können seine Handlungen unter Umständen immer noch die Gesellschaft binden. Daher ist es essenziell, alle relevanten Änderungen, wie einen Wechsel in der Geschäftsführung oder eine Sitzverlegung, unverzüglich dem Firmenbuch zu melden.
Die Rolle des Geschäftsführers: Mehr als nur der Chef
Der Geschäftsführer ist das zentrale Organ einer GmbH. Er leitet das Unternehmen, vertritt es nach außen und ist für den operativen Erfolg verantwortlich. Diese Position ist jedoch mit erheblichen Pflichten und einer großen Verantwortung verbunden, die weit über das Führen des Tagesgeschäfts hinausgehen. Die Nichterfüllung dieser Pflichten kann zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen, selbst bei einer GmbH.
Die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmannes
Das Gesetz verlangt von einem Geschäftsführer, dass er die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ anwendet. Dies ist ein objektiver Maßstab. Es bedeutet, dass der Geschäftsführer stets im besten Interesse der Gesellschaft handeln muss. Er muss sich ausreichend informieren, bevor er unternehmerische Entscheidungen trifft, und darf keine unvertretbaren Risiken eingehen. Handlungen, die von persönlichen Interessen geleitet sind oder die Gesellschaft bewusst schädigen, stellen eine klare Pflichtverletzung dar.
Konkrete Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Zu den Kernaufgaben eines Geschäftsführers gehören insbesondere:
- Organisation des Rechnungswesens: Er muss für eine ordnungsgemäße Buchführung sorgen.
- Aufstellung des Jahresabschlusses: Er ist für die fristgerechte Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung verantwortlich.
- Einberufung der Generalversammlung: Mindestens einmal im Jahr muss er die Versammlung der Gesellschafter einberufen.
- Vertretung der Gesellschaft: Er schließt Verträge im Namen der GmbH ab und vertritt sie vor Gericht und Behörden.
- Überwachung der Liquidität: Eine der wichtigsten Pflichten ist es, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.
Besonders kritisch ist die Pflicht, bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Eine Verletzung dieser Pflicht (Insolvenzverschleppung) führt fast immer zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers für neu entstandene Schulden.
Haftungsfallen für Gründer und Geschäftsführer: Wie Sie Risiken minimieren
Die beschränkte Haftung der GmbH ist einer ihrer größten Vorteile, aber sie ist kein Freibrief. Gerade Geschäftsführer können unter bestimmten Umständen persönlich und mit ihrem Privatvermögen zur Verantwortung gezogen werden. Das Verständnis dieser Haftungsfallen ist entscheidend, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren. Die sogenannte Geschäftsführerhaftung tritt immer dann ein, wenn der Geschäftsführer seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verletzt.
Die häufigsten Gründe für eine persönliche Haftung sind:
- Haftung für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge: Der Geschäftsführer ist dafür verantwortlich, dass die Gesellschaft ihre Abgaben (z.B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer) und die Beiträge zur Sozialversicherung für die Mitarbeiter pünktlich abführt. Versäumt er dies, kann ihn das Finanzamt oder die Krankenkasse persönlich in Haftung nehmen.
- Insolvenzverschleppung: Wie bereits erwähnt, ist dies eine der gravierendsten Pflichtverletzungen. Stellt der Geschäftsführer den Insolvenzantrag zu spät, haftet er persönlich gegenüber den Gläubigern für den Schaden, der durch die Verzögerung entstanden ist.
- Schädigung des Gesellschaftsvermögens: Wenn ein Geschäftsführer durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen das Vermögen der GmbH schädigt (z.B. durch private Entnahmen oder riskante Geschäfte ohne ausreichende Grundlage), kann ihn die Gesellschaft selbst auf Schadenersatz klagen.
- Verletzung von Schutzgesetzen: Auch die Missachtung anderer Gesetze, wie z.B. des Datenschutzgesetzes oder von Umweltvorschriften, kann zu einer persönlichen Haftung führen.
So schützen Sie sich wirksam
Sie können diese Risiken aktiv managen. Eine lückenlose Dokumentation Ihrer Entscheidungen ist essenziell. Halten Sie die Gründe für wichtige unternehmerische Weichenstellungen schriftlich fest. Holen Sie bei komplexen Fragen immer den Rat von Experten wie Steuerberatern oder Rechtsanwälten ein. Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) kann zudem finanzielle Schäden aus Haftungsfällen abdecken. Die strikte Trennung von Unternehmens- und Privatfinanzen ist ebenfalls ein absolutes Muss.
Wichtige Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Gewerberecht und Unternehmensrecht?
Das Unternehmensrecht (vor allem das UGB) regelt die „Spielregeln“ für Unternehmer, also die Rechtsform, die Buchführungspflichten oder die Vertretung nach außen. Es ist Teil des Zivilrechts. Das Gewerberecht hingegen ist Teil des öffentlichen Verwaltungsrechts und regelt die Voraussetzungen, unter denen man eine bestimmte gewerbliche Tätigkeit überhaupt ausüben darf (z.B. Notwendigkeit einer Gewerbeberechtigung, Befähigungsnachweise).
Brauche ich für eine GmbH immer 35.000 € Stammkapital?
Nein, nicht sofort. Durch die sogenannte „Gründungsprivilegierung“ können Sie eine GmbH mit einem Stammkapital von nur € 10.000 gründen. Davon müssen bei der Gründung mindestens € 5.000 bar eingezahlt werden. Diese Erleichterung gilt für die ersten zehn Jahre nach der Gründung und soll gerade Start-ups den Einstieg erleichtern.
Kann ich als Geschäftsführer auch Angestellter meiner eigenen GmbH sein?
Ja, das ist der Regelfall. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann einen Geschäftsführeranstellungsvertrag mit seiner eigenen GmbH abschließen. Er ist dann Organ der Gesellschaft (als Geschäftsführer) und zugleich Dienstnehmer (als Angestellter). Dies hat Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Je nach Beteiligungshöhe unterliegt er entweder der Pflichtversicherung nach dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) oder dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz).
Was passiert, wenn ich die Insolvenz zu spät anmelde?
Die verspätete Anmeldung einer Insolvenz (Insolvenzverschleppung) hat schwerwiegende Konsequenzen. Der Geschäftsführer haftet persönlich für alle Schulden, die nach dem Zeitpunkt entstanden sind, zu dem der Antrag hätte gestellt werden müssen. Zudem macht er sich strafbar. Es drohen Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Was ist das UGB und für wen gilt es?
Das UGB ist das Unternehmensgesetzbuch und bildet das Kernstück des österreichischen Unternehmensrechts. Es gilt für alle „Unternehmer“. Ein Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Das UGB regelt unter anderem die verschiedenen Gesellschaftsformen, die Rechnungslegung, unternehmensbezogene Geschäfte und die Prokura.
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Weiterführende Quellen:
- Gründen – Wirtschaftskammer Österreich (2013): Leitfaden für Gründerinnen und Gründer. … Geschäftsführer einzustellen. Nähere Informationen dazu er- halten Sie bei …… (static.uni-graz.at)
- Sommer der Vielfalt erleben – Aug 30, 2024 … SkillsAustria-Geschäftsführer Jürgen Kraft. © SkillsAustria/Wieser … Die beiden Gründer Matthias Haunholder (links) und Verena Sowa…. (wko.at)
- Kapitalerhaltungspflicht bei Stiftungen im Rechtsvergleich – stiftungen und Unternehmen in Österreich legt eine nähere Betrachtung der zugrundeliegenden. Rechtsvorschriften zum eingesetzten Kapital und dessen Erhaltung …… (ulb-dok.uibk.ac.at)
- WIKARUS 2023: Die Besten gekürt – Jul 19, 2021 … Unternehmen des Jahres: Manfred Rosenstatter, Gründer und Geschäftsführer der Alumero. Systematic Solutions GmbH, mit Laudatorin WKS …… (wko.at)
- ÖSTERREICHISCHES – Eine detaillierte Kenntnis der Judikatur ist für alle, die sich mit Unternehmensrecht beschäftigen, von großer. Bedeutung. … Verlag Österreich, Wien. 2017, …… (rechtsanwaelte.at)