Gewerberecht-Kompass: Die wichtigsten Genehmigungen und Vorschriften für Ihr Unternehmen

  • Gewerbearten unterscheiden: In Österreich wird zwischen freien und reglementierten Gewerben unterschieden. Für reglementierte Gewerbe ist ein Befähigungsnachweis zwingend erforderlich.
  • Zentrale Anmeldung: Der erste und wichtigste Schritt ist die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft).
  • Betriebsanlagengenehmigung prüfen: Wenn von Ihrer Betriebsstätte Einflüsse wie Lärm, Geruch oder Kundenverkehr ausgehen könnten, benötigen Sie eine separate Betriebsanlagengenehmigung.
  • Pflichten nach der Gründung: Nach der Gewerbeanmeldung sind die Meldung beim Finanzamt zur Zuteilung einer Steuernummer und die Anmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) verpflichtend.
  • Kosten sparen: Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) kann Ihnen bei der Gründung erhebliche Gebühren ersparen.

Grundlagen des österreichischen Gewerberechts: Ein erster Überblick

Wer in Österreich ein Unternehmen gründen möchte, kommt am Gewerberecht nicht vorbei. Die zentrale rechtliche Grundlage dafür ist die Gewerbeordnung (GewO). Sie regelt, welche Tätigkeiten als Gewerbe gelten und unter welchen Voraussetzungen diese ausgeübt werden dürfen. Der Grundgedanke des österreichischen Gewerberechts ist die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass prinzipiell jeder Person die Ausübung eines Gewerbes freisteht, sofern nicht gesetzliche Ausnahmen oder spezielle Anforderungen dagegensprechen. Diese Anforderungen dienen dem Schutz der Kunden, der Umwelt oder der öffentlichen Sicherheit.

Um ein Gewerbe ausüben zu dürfen, müssen Sie bestimmte allgemeine Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen die Eigenberechtigung (Volljährigkeit), die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine Gleichstellung (z.B. EU/EWR-Bürger) und das Fehlen von gesetzlichen Ausschlussgründen. Solche Ausschlussgründe können beispielsweise bestimmte gerichtliche Verurteilungen oder eine Finanzstraftat sein. Die Überprüfung dieser Voraussetzungen erfolgt durch die zuständige Gewerbebehörde, in der Regel die Bezirkshauptmannschaft oder in Statutarstädten der Magistrat. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ist dabei Ihr wichtigster Partner und bietet umfassende Beratung und Unterstützung für Gründerinnen und Gründer.

Freie vs. Reglementierte Gewerbe: Welchen Weg schlagen Sie ein?

Eine der wichtigsten Weichenstellungen auf dem Weg in die Selbstständigkeit ist die Klärung, ob Ihre geplante Tätigkeit als freies oder als reglementiertes Gewerbe eingestuft wird. Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Voraussetzungen, die Sie für die Gründung erfüllen müssen. Das Verständnis dieses Unterschieds ist daher von entscheidender Bedeutung für eine reibungslose und rechtssichere Unternehmensgründung.

Das freie Gewerbe: Der unkomplizierte Einstieg

Freie Gewerbe sind jene Tätigkeiten, für deren Ausübung kein spezieller Befähigungsnachweis erforderlich ist. Die Hürden sind hier bewusst niedrig gehalten, um den Unternehmergeist zu fördern. Sie müssen lediglich die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, wie die Volljährigkeit und das Fehlen von Ausschlussgründen. Typische Beispiele für freie Gewerbe sind etwa das Betreiben eines Online-Shops (Handelsgewerbe), Dienstleistungen in der automatisierten Datenverarbeitung (IT-Dienstleistungen) oder die Tätigkeit als Werbeagentur. Die Anmeldung erfolgt schnell und unkompliziert bei der zuständigen Gewerbebehörde.

Das reglementierte Gewerbe: Fachwissen als Voraussetzung

Im Gegensatz dazu stehen die reglementierten Gewerbe. Hier hat der Gesetzgeber entschieden, dass aufgrund der potenziellen Risiken für Kunden, Gesundheit oder Sicherheit ein formeller Nachweis der fachlichen und kaufmännischen Fähigkeiten, der sogenannte Befähigungsnachweis, erbracht werden muss. Dieser soll sicherstellen, dass die Tätigkeit professionell und nach höchsten Standards ausgeführt wird. Zu den reglementierten Gewerben zählen beispielsweise das Gastgewerbe, Handwerksberufe wie Tischler oder Installateur, aber auch Unternehmensberater, Baumeister oder Kosmetiker. Die Liste der reglementierten Gewerbe ist in der Gewerbeordnung genau festgelegt.

Die Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt: So geht’s richtig

Die formelle Gewerbeanmeldung ist der offizielle Startschuss für Ihr Unternehmen. Dieser administrative Akt ist unerlässlich und sollte sorgfältig vorbereitet werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Der Prozess ist in Österreich standardisiert, egal ob Sie in Wien, Graz oder einem kleineren Ort gründen. Die Anmeldung muss bei der für Ihren Unternehmensstandort zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat erfolgen. Eine immer beliebtere und effizientere Alternative ist die Online-Anmeldung über das Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes.

Für die Anmeldung benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten. Halten Sie diese bereit, um den Prozess zu beschleunigen. Dazu gehören:

  • Ein gültiger Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) zur Identifikation.
  • Eine Strafregisterbescheinigung (nicht älter als drei Monate), um das Fehlen von Ausschlussgründen nachzuweisen.
  • Bei Nicht-EU/EWR-Bürgern ein gültiger Aufenthaltstitel, der zur selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
  • Gegebenenfalls eine Bestätigung der Meldung (Meldezettel).
  • Falls Sie das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) in Anspruch nehmen wollen, die entsprechende Bestätigung von der Wirtschaftskammer.

Bei reglementierten Gewerben kommt zusätzlich der jeweilige Befähigungsnachweis hinzu. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen trägt Sie die Behörde in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ein. Mit dem GISA-Auszug in der Hand sind Sie offiziell berechtigt, Ihre gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen.

Der Befähigungsnachweis: Das Ticket für reglementierte Gewerbe

Während bei freien Gewerben die allgemeinen Gründungsvoraussetzungen ausreichen, ist für reglementierte Gewerbe der Befähigungsnachweis das entscheidende Kriterium. Er ist der staatlich anerkannte Beleg dafür, dass Sie über die notwendigen fachlichen und unternehmerischen Kompetenzen verfügen, um eine bestimmte Tätigkeit sicher und qualitativ hochwertig auszuführen. Die Anforderungen sind je nach Gewerbe sehr unterschiedlich und in spezifischen Verordnungen genau geregelt.

Der Nachweis kann auf verschiedene Weisen erbracht werden:

  • Formale Ausbildung: Ein klassischer Weg ist der Abschluss einer relevanten Ausbildung, wie einer Meisterprüfung im Handwerk, der Abschluss einer einschlägigen HTL, Fachhochschule oder Universität.
  • Praktische Erfahrung: In vielen Fällen kann auch eine mehrjährige, facheinschlägige Tätigkeit in leitender Position als Nachweis anerkannt werden.
  • Befähigungsprüfung: Für einige Gewerbe, wie etwa die Unternehmensberatung oder die Immobilienmakler, gibt es spezielle Befähigungsprüfungen, die bei den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern abgelegt werden.

Sollten Sie den formalen Nachweis nicht direkt erbringen können, gibt es die Möglichkeit einer individuellen Befähigung. Dabei prüft die Behörde, ob Ihre persönlich erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen den Anforderungen des Gewerbes entsprechen. Dies ist ein Ausnahmeverfahren und erfordert eine sehr genaue Dokumentation Ihres Werdegangs. Eine andere Option ist die Anstellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers, der den Befähigungsnachweis für das Unternehmen erbringt.

Die Betriebsanlagengenehmigung: Wann wird sie zur Pflicht?

Viele Gründer übersehen diesen wichtigen Punkt: Neben der Gewerbeberechtigung benötigen zahlreiche Unternehmen zusätzlich eine Betriebsanlagengenehmigung. Diese Genehmigung ist immer dann erforderlich, wenn Ihre Betriebsstätte potenziell Auswirkungen auf die Nachbarschaft, die Umwelt oder die Sicherheit haben könnte. Es geht also nicht um Ihre Tätigkeit an sich, sondern um den Ort, an dem Sie diese ausüben. Eine Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit dient.

Eine Genehmigungspflicht besteht, wenn von der Anlage Störungen ausgehen könnten. Typische Beispiele hierfür sind:

  • Lärmemissionen: z.B. durch Maschinen in einer Werkstatt, Musik in einem Lokal oder An- und Ablieferverkehr.
  • Geruchs- oder Staubbelästigung: z.B. in einer Lackiererei, Tischlerei oder einem Gastronomiebetrieb mit Küche.
  • Erhöhter Kundenverkehr: Ein Geschäft oder ein Café, das viele Kunden anzieht und dadurch die Parksituation oder die Ruhe im Wohngebiet beeinflusst.
  • Gefährdung von Sicherheit oder Eigentum: z.B. durch die Lagerung von brennbaren Materialien.

Das Genehmigungsverfahren wird bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat) eingeleitet. Sie müssen detaillierte Pläne und eine Betriebsbeschreibung einreichen. Im Zuge des Verfahrens wird oft eine mündliche Verhandlung anberaumt, bei der auch Nachbarn ihre Bedenken äußern können. Am Ende erhalten Sie einen Bescheid, der den Betrieb unter bestimmten Auflagen genehmigt. Planen Sie dieses Verfahren frühzeitig ein, da es mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick über die zentralen Unterschiede zwischen freien und reglementierten Gewerben:

Merkmal Freies Gewerbe Reglementiertes Gewerbe
Voraussetzung Nur allgemeine Voraussetzungen (z.B. Volljährigkeit, keine Ausschlussgründe) Allgemeine Voraussetzungen UND ein spezifischer Befähigungsnachweis
Befähigungsnachweis Nicht erforderlich Zwingend erforderlich (z.B. Meisterprüfung, Studienabschluss, Befähigungsprüfung)
Beispiele Handelsgewerbe, Werbeagentur, IT-Dienstleistungen Tischler, Gastronomie, Unternehmensberatung, Baumeister, Kosmetik
Anmeldungsprozess Schnell und unkompliziert nach Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen Aufwendiger, da der Befähigungsnachweis geprüft werden muss

Anmeldung bei Finanzamt und SVS: Ihre steuerlichen und sozialen Pflichten

Mit der Gewerbeberechtigung in der Hand ist die Arbeit noch nicht getan. Zwei weitere wesentliche Schritte sind die Anmeldung beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Diese Anmeldungen sind gesetzlich verpflichtend und begründen Ihre steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten als Unternehmerin oder Unternehmer. Eine verspätete Anmeldung kann zu empfindlichen Nachzahlungen und Säumniszuschlägen führen.

Der Weg zum Finanzamt

Innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie dies dem zuständigen Finanzamt melden. Dies geschieht in der Regel über das Online-Portal FinanzOnline mit dem Formular Verf24. Daraufhin erhalten Sie eine Steuernummer, die Sie für alle steuerlichen Belange benötigen. Wenn Sie voraussichtlich einen Jahresumsatz von über 35.000 Euro erzielen werden, sind Sie umsatzsteuerpflichtig und müssen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) beantragen. Diese benötigen Sie auch zwingend für Geschäfte im EU-Ausland. Auch unter dieser Grenze können Sie freiwillig zur Umsatzsteuer optieren, was den Vorteil des Vorsteuerabzugs mit sich bringt.

Die Pflichtversicherung bei der SVS

Jeder Gewerbetreibende in Österreich unterliegt der Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Die SVS ist für Ihre Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung zuständig. Die Anmeldung bei der SVS erfolgt in der Regel automatisch durch die Gewerbebehörde, die Ihre Daten weiterleitet. Sie erhalten daraufhin von der SVS ein Schreiben zur Bestätigung. Die Höhe Ihrer Beiträge richtet sich nach Ihren Einkünften. Für Gründer gibt es in den ersten Jahren begünstigte, niedrigere Mindestbeiträge, um den Start zu erleichtern. Es ist jedoch ratsam, realistische Gewinnschätzungen abzugeben, um hohe Nachzahlungen in der Zukunft zu vermeiden.

Sondergenehmigungen und Auflagen: Was für Ihre Branche gilt

Je nach Branche können über die allgemeine Gewerbeberechtigung und die Betriebsanlagengenehmigung hinaus weitere, sehr spezifische Genehmigungen und Auflagen auf Sie zukommen. Diese sind oft in Spezialgesetzen verankert und dienen dem Schutz von Konsumenten, der öffentlichen Gesundheit oder der Umwelt. Eine frühzeitige Recherche zu den branchenspezifischen Vorschriften ist unerlässlich, um rechtliche Probleme und empfindliche Strafen zu vermeiden. Die Wirtschaftskammer bietet hierzu branchenspezifische Beratungen an.

Ein klassisches Beispiel ist die Gastronomie. Hier benötigen Sie nicht nur eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe, sondern müssen auch strenge Hygienevorschriften nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) einhalten. Dazu gehört oft ein HACCP-Konzept zur Eigenkontrolle. Je nach Art des Betriebs kann auch eine Getränkekonzession erforderlich sein.

Im Bereich E-Commerce und Online-Handel gibt es ebenfalls spezielle Pflichten. Dazu gehören eine lückenlose Impressumspflicht auf der Website, eine korrekte Datenschutzerklärung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die Einhaltung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), das unter anderem ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für Konsumenten vorschreibt. Im Handwerks- oder Baubereich sind neben der Meisterprüfung oft auch Baubewilligungen für konkrete Projekte oder die Einhaltung spezifischer ÖNORMen und technischer Vorschriften entscheidend.

Kosten und Förderungen im Blick: Das NeuFöG und weitere Sparpotenziale

Die Gründung eines Unternehmens ist mit Kosten verbunden. Diese reichen von den Anmeldegebühren über Beratungskosten bis hin zu den ersten Investitionen. Glücklicherweise bietet der österreichische Staat gezielte Förderungen, um Gründern den Start zu erleichtern. Die wichtigste und bekannteste Unterstützung ist das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG). Diese Förderung zielt darauf ab, die finanziellen Belastungen direkt bei der Gründung zu minimieren.

Wenn Sie die Voraussetzungen für das NeuFöG erfüllen, entfallen zahlreiche Gebühren und Abgaben. Dazu gehören:

  • Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (z.B. für die Gewerbeanmeldung).
  • Teile der Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch.
  • Die Grunderwerbsteuer bei Einbringung von Grundstücken.
  • Bestimmte Lohnnebenkosten für den ersten Angestellten in den ersten zwölf Monaten.

Um das NeuFöG in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich vor der Gründung bei Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer beraten lassen und erhalten dort eine NeuFöG-Bestätigung. Diese legen Sie dann bei den Behörden und dem Gericht vor. Die Voraussetzungen sind unter anderem, dass Sie eine bisher nicht ausgeübte betriebliche Struktur schaffen und die Tätigkeit noch nicht ausgeübt haben.

Neben dem NeuFöG gibt es eine Vielzahl weiterer Förderprogramme, zum Beispiel vom Austria Wirtschaftsservice (aws) oder den einzelnen Bundesländern. Diese reichen von Zuschüssen für Investitionen über geförderte Kredite bis hin zu Beratungsförderungen. Eine umfassende Recherche und Beratung lohnen sich hier in jedem Fall.

Wichtige Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ich mein Gewerbe nicht anmelde?

Die nicht angemeldete Ausübung eines Gewerbes, umgangssprachlich als „Pfuschen“ oder Schwarzarbeit bezeichnet, ist eine Verwaltungsübertretung. Dies kann zu hohen Geldstrafen führen. Zudem haben Sie keinen Versicherungsschutz durch die SVS und machen sich unter Umständen der Steuerhinterziehung schuldig. Eine legale Gründung schützt Sie vor diesen Risiken.

Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung in Österreich?

Bei einem freien Gewerbe erfolgt die Eintragung ins Gewerbeinformationssystem (GISA) oft sofort oder innerhalb weniger Tage, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Bei einem reglementierten Gewerbe dauert es länger, da der Befähigungsnachweis geprüft werden muss. Ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren kann sich über mehrere Monate erstrecken.

Benötige ich für einen Online-Shop eine besondere Genehmigung?

Für den Betrieb eines Online-Shops benötigen Sie in der Regel das freie Gewerbe „Handelsgewerbe“. Eine besondere Genehmigung ist dafür nicht nötig. Sie müssen jedoch zwingend rechtliche Vorgaben wie die Impressumspflicht, die DSGVO, das E-Commerce-Gesetz (ECG) und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) beachten.

Kann ich mehrere Gewerbe gleichzeitig anmelden?

Ja, Sie können für verschiedene Tätigkeiten mehrere Gewerbeberechtigungen innehaben. Jede Tätigkeit muss separat angemeldet werden. Wenn Sie beispielsweise Webdesign (freies Gewerbe) und Unternehmensberatung (reglementiertes Gewerbe) anbieten, müssen Sie beide Gewerbe anmelden und für die Unternehmensberatung den Befähigungsnachweis erbringen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Gewerbeberechtigung und einer Firmenbucheintragung?

Die Gewerbeberechtigung erlaubt Ihnen die Ausübung einer bestimmten gewerblichen Tätigkeit. Die Firmenbucheintragung ist die Registrierung Ihres Unternehmens beim zuständigen Handelsgericht. Einzelunternehmer müssen sich nur eintragen lassen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 700.000 € Umsatz machen. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind immer zur Eintragung verpflichtet.

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