- Flexibilität und Praxiserfahrung: Selbstständigkeit im Studium ermöglicht freie Zeiteinteilung und die direkte Anwendung von Studieninhalten, was einen unschätzbaren Vorteil für die spätere Karriere darstellt.
- Wichtige Rahmenbedingungen: Die Anmeldung eines Gewerbes (Gewerbeschein) und die Auseinandersetzung mit Sozialversicherung (SVS) und Steuern sind unumgänglich.
- Finanzielle Grenzen beachten: Entscheidend sind die SVS-Versicherungsgrenze (Gewinn von 6.221,28 € pro Jahr für 2024) und die Einkommensteuergrenze (Einkommen von 12.816 € pro Jahr für 2024).
- Kleinunternehmerregelung nutzen: Bis zu einem Jahresumsatz von 35.000 € netto kann man sich von der Umsatzsteuer befreien lassen, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert.
- Unterstützung in Anspruch nehmen: Institutionen wie die Wirtschaftskammer (WKO) und universitäre Gründungszentren bieten wertvolle Beratung und Förderungen für studierende Unternehmer.
Die große Chance: Warum Selbstständigkeit im Studium ein Karriereturbo ist
Die Entscheidung, sich während des Studiums selbstständig zu machen, ist mehr als nur eine Möglichkeit, das Budget aufzubessern. Es ist eine strategische Investition in die eigene Zukunft. Während klassische Studentenjobs wertvolle Einblicke bieten, katapultiert Sie die Selbstständigkeit auf ein völlig neues Level der persönlichen und beruflichen Entwicklung. Der offensichtlichste Vorteil ist die maximale Flexibilität. Sie bestimmen, wann, wo und wie viel Sie arbeiten. Klausurenphasen? Dann wird die Arbeit zurückgeschraubt. Semesterferien? Jetzt ist Zeit, Projekte voranzutreiben und den Umsatz zu steigern. Diese Autonomie ist perfekt auf die schwankenden Anforderungen eines Studiums zugeschnitten.
Viel wichtiger ist jedoch der direkte Praxisbezug. Theorien aus dem Hörsaal werden lebendig, wenn sie zur Lösung echter Kundenprobleme eingesetzt werden. Ein Marketing-Konzept aus der Vorlesung wird zur Grundlage Ihrer eigenen Social-Media-Kampagne. Programmierkenntnisse aus dem Seminar fließen in die Entwicklung einer Website für einen Kleinbetrieb. Dieser Transfer von Wissen in die Praxis festigt nicht nur das Gelernte, sondern schafft auch ein beeindruckendes Portfolio. Sie sammeln handfeste Referenzen und Projekterfahrungen, die in jedem Lebenslauf Gold wert sind und Sie von Mitbewerbern abheben. Zudem entwickeln Sie unternehmerische Fähigkeiten – von der Kundenakquise über Preisverhandlungen bis hin zum Projektmanagement –, die in keiner Vorlesung gelehrt werden, aber für den beruflichen Erfolg entscheidend sind.
Erste Schritte: Von der Idee zur offiziellen Anmeldung
Der Weg in die Selbstständigkeit beginnt mit einer zündenden Idee, doch die erfolgreiche Umsetzung erfordert eine solide Planung und die Kenntnis der formellen Schritte. Bevor Sie Zeit und Geld investieren, ist eine kritische Prüfung Ihrer Geschäftsidee unerlässlich.
Die Geschäftsidee validieren
Eine gute Idee allein reicht nicht aus; es muss einen Markt dafür geben. Fragen Sie sich: Wer sind meine potenziellen Kunden? Welches konkrete Problem löse ich für sie? Gibt es bereits Konkurrenz und was kann ich besser oder anders machen? Führen Sie einfache Marktforschung durch. Sprechen Sie mit Freunden, Kommilitonen oder potenziellen Kunden. Erstellen Sie eine kleine Online-Umfrage. Das Ziel ist, frühzeitig Feedback zu erhalten und Ihre Idee zu schärfen. Ein BWL-Student könnte beispielsweise Nachhilfe für jüngere Semester anbieten, eine Design-Studentin Logos für lokale Start-ups entwerfen. Validieren Sie den Bedarf, bevor Sie den nächsten Schritt gehen.
Der Weg zum Gewerbeschein
In Österreich ist für die meisten selbstständigen Tätigkeiten eine Gewerbeberechtigung, der sogenannte Gewerbeschein, erforderlich. Man unterscheidet zwischen freien und reglementierten Gewerben. Freie Gewerbe erfordern keinen spezifischen Befähigungsnachweis. Beispiele sind Werbeagenturen, IT-Dienstleistungen oder das Betreiben eines Onlineshops. Die Anmeldung ist unkompliziert und erfolgt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat Ihres Wohnortes. Reglementierte Gewerbe, wie Unternehmensberatung oder das Baugewerbe, erfordern einen Nachweis über Ihre fachlichen Qualifikationen (z.B. Studienabschluss, Meisterprüfung). Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) bietet eine umfassende Liste und kostenlose Beratung, welches Gewerbe für Ihre Tätigkeit das richtige ist.
Was ist ein „Neuer Selbstständiger“?
Eine wichtige Ausnahme stellt die Tätigkeit als „Neuer Selbstständiger“ dar. Darunter fallen bestimmte berufliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Dazu gehören beispielsweise schriftstellerische, künstlerische, unterrichtende oder wissenschaftliche Tätigkeiten. Wenn Sie also als Texter, Nachhilfelehrer oder Vortragender arbeiten, benötigen Sie keinen Gewerbeschein. Sie müssen Ihre Tätigkeit lediglich proaktiv dem zuständigen Finanzamt und der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) melden, sobald Sie die Versicherungsgrenze überschreiten.
Sozialversicherung für Studierende: SVS, Geringfügigkeit und Ausnahmen
Eines der wichtigsten und oft gefürchtetsten Themen für angehende Selbstständige in Österreich ist die Sozialversicherung. Doch mit dem richtigen Wissen verlieren die Begriffe SVS, Versicherungspflicht und Geringfügigkeit ihren Schrecken. Das System ist darauf ausgelegt, den Einstieg zu erleichtern.
Die magische Grenze: Die SVS-Versicherungspflicht
Als selbstständig Erwerbstätiger (egal ob mit Gewerbeschein oder als Neuer Selbstständiger) sind Sie grundsätzlich bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert. Die entscheidende Frage ist, ab wann Sie Beiträge zahlen müssen. Hier kommt die Versicherungsgrenze ins Spiel. Für das Jahr 2024 liegt diese bei einem jährlichen Gewinn von 6.221,28 €. Liegt Ihr Gewinn – das sind Ihre Einnahmen minus Ihrer betrieblichen Ausgaben – unter dieser Grenze, müssen Sie keine regulären SVS-Beiträge für die Kranken- und Pensionsversicherung zahlen. Sie sind dann nur unfallversichert, was einen geringen jährlichen Beitrag von rund 11 Euro ausmacht. Überschreiten Sie diese Gewinngrenze, tritt die volle Pflichtversicherung ein. Sie zahlen dann Beiträge und erwerben im Gegenzug vollen Versicherungsschutz, inklusive Krankengeld und Pensionszeiten.
Studentische Mitversicherung und Selbstständigkeit
Viele Studierende sind zu Beginn über ihre Eltern mitversichert (Familienversicherung). Diese Mitversicherung bleibt bestehen, solange Sie die SVS-Versicherungsgrenze nicht überschreiten. Sobald Sie jedoch durch Ihre selbstständige Tätigkeit pflichtversichert werden, endet die Mitversicherung bei den Eltern automatisch. Sie haben dann Ihren eigenen, vollwertigen Versicherungsschutz über die SVS. Es ist wichtig, dies im Auge zu behalten, um Versicherungslücken zu vermeiden und die SVS rechtzeitig über Ihre Einkommenssituation zu informieren.
Geringfügigkeitsgrenze vs. SVS-Grenze
Ein häufiges Missverständnis besteht in der Verwechslung der Geringfügigkeitsgrenze für Angestellte (rund 518 € pro Monat) mit der Versicherungsgrenze für Selbstständige. Diese beiden Werte haben nichts miteinander zu tun. Sie können beispielsweise geringfügig angestellt sein und zusätzlich selbstständig arbeiten. Die Einkünfte werden getrennt betrachtet. Für Ihre selbstständige Tätigkeit zählt einzig und allein die jährliche Gewinngrenze der SVS.
Steuern einfach erklärt: Einkommensteuer und Umsatzsteuer
Neben der Sozialversicherung ist das Thema Steuern von zentraler Bedeutung. Auch hier gibt es für Studierende und Kleinunternehmer klare Regelungen, die den Einstieg erleichtern und den bürokratischen Aufwand in Grenzen halten.
Die Einkommensteuer: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Jeder, der in Österreich ein Einkommen erzielt, ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Die gute Nachricht: Es gibt einen Steuerfreibetrag. Für das Jahr 2024 liegt die Grenze bei einem jährlichen Einkommen von 12.816 €. Erst wenn Ihr gesamtes Jahreseinkommen – also der Gewinn aus der Selbstständigkeit plus eventuelle Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis – diesen Betrag übersteigt, müssen Sie Einkommensteuer zahlen. Eine Steuererklärung müssen Sie jedoch bereits dann beim Finanzamt einreichen, wenn Ihr Einkommen über 12.816 € liegt oder wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Die Basis für die Berechnung ist Ihr Gewinn. Dieser wird in der Regel durch eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt: Sie stellen alle Ihre betrieblichen Einnahmen den betrieblichen Ausgaben (z.B. für Laptop, Fachliteratur, Fahrtkosten) gegenüber. Die Differenz ist Ihr steuerpflichtiger Gewinn.
Die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die auf fast alle Produkte und Dienstleistungen anfällt. Für Gründer und Studierende gibt es jedoch eine enorme Erleichterung: die Kleinunternehmerregelung. Solange Ihr Jahresumsatz 35.000 € netto nicht übersteigt, können Sie von dieser Regelung Gebrauch machen. Das bedeutet: Sie müssen auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und diese auch nicht an das Finanzamt abführen. Das vereinfacht die Buchhaltung enorm und ermöglicht es Ihnen, Ihre Dienstleistungen günstiger anzubieten. Der Nachteil ist, dass Sie im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen können – also die Umsatzsteuer, die Sie selbst für betriebliche Einkäufe bezahlen, nicht vom Finanzamt zurückbekommen. Für die meisten Studierenden überwiegen die Vorteile der Kleinunternehmerregelung jedoch bei Weitem.
Praktische Tipps zur Buchhaltung
Eine saubere Buchhaltung ist von Anfang an entscheidend. Führen Sie eine einfache Excel-Tabelle mit zwei Spalten: Einnahmen und Ausgaben. Heben Sie alle Belege – sowohl Rechnungen, die Sie stellen, als auch Rechnungen, die Sie bezahlen – sorgfältig auf. Am besten digitalisieren Sie alles sofort mit einer Handy-App. Das spart am Jahresende viel Zeit und Ärger bei der Erstellung Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für die Steuererklärung.
Die Rechtsform-Wahl: Einzelunternehmen als Standardfall
Bei der Gründung stellt sich die Frage nach der passenden Rechtsform. Für Studierende, die alleine in die Selbstständigkeit starten, ist die Antwort in den allermeisten Fällen klar und unkompliziert: das Einzelunternehmen. Diese Rechtsform ist der absolute Standard für Gründer, Freiberufler und kleine Gewerbetreibende in Österreich und bietet eine Reihe von entscheidenden Vorteilen, die perfekt zur Lebenssituation von Studierenden passen.
Der größte Vorteil ist die einfache und kostengünstige Gründung. Es ist kein Mindestkapital erforderlich und die formalen Hürden sind sehr niedrig. Die Anmeldung des Gewerbes bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat genügt in der Regel, um als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer tätig zu werden. Sie haben die volle Kontrolle und Entscheidungsfreiheit über Ihr Unternehmen – es gibt keine Partner oder Gesellschafter, mit denen Sie sich abstimmen müssen. Auch die Buchhaltung ist, wie bereits erwähnt, mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung relativ simpel zu handhaben.
Allerdings birgt das Einzelunternehmen auch ein wesentliches Risiko, dessen man sich bewusst sein muss: die persönliche, unbeschränkte Haftung. Das bedeutet, dass Sie nicht nur mit Ihrem Betriebsvermögen, sondern auch mit Ihrem gesamten Privatvermögen für eventuelle Schulden Ihres Unternehmens haften. Wenn Sie beispielsweise durch einen Fehler einen Schaden bei einem Kunden verursachen, könnten Gläubiger im schlimmsten Fall auf Ihr privates Bankkonto oder Auto zugreifen. Dieses Risiko lässt sich jedoch durch eine gute Berufshaftpflichtversicherung deutlich minimieren. Für die meisten studentischen Geschäftsmodelle mit überschaubarem Risiko (z.B. Texterstellung, Grafikdesign, Nachhilfe) ist das Einzelunternehmen dennoch die mit Abstand beste und pragmatischste Wahl.
Finanzierung und Förderungen: Wo gibt es Unterstützung?
Der Start in die Selbstständigkeit muss nicht teuer sein, aber manchmal sind kleinere Investitionen – für einen leistungsstarken Laptop, eine Softwarelizenz oder Werbematerial – notwendig. Glücklicherweise müssen Sie diese Hürden nicht alleine meistern. In Österreich gibt es ein dichtes Netz an Institutionen, die Studierende und junge Gründer mit Rat, Tat und auch finanziellen Mitteln unterstützen.
Staatliche Förderstellen
Zwei zentrale Anlaufstellen auf Bundesebene sind das Austria Wirtschaftsservice (aws) und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Das aws bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen, von Mikrokrediten über Haftungsübernahmen bis hin zu Zuschüssen für innovative Projekte. Besonders das Programm „aws First“ richtet sich an Gründer in der Vorgründungsphase. Die FFG fokussiert sich stärker auf technologie- und forschungsbasierte Gründungen, was besonders für Studierende aus technischen oder naturwissenschaftlichen Fächern interessant sein kann.
Unterstützung durch die WKO
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ist die gesetzliche Interessenvertretung aller Unternehmer und eine unverzichtbare Anlaufstelle. Das Gründerservice der WKO bietet in allen Bundesländern kostenlose Erstberatungen an. Hier erhalten Sie fundierte Informationen zu allen Aspekten der Gründung – von der Gewerbeanmeldung über Sozialversicherung bis hin zu Steuern. Die Experten der WKO helfen Ihnen, die richtigen Formulare auszufüllen und weisen Sie auf landesspezifische Förderungen und Netzwerkmöglichkeiten hin. Nutzen Sie dieses kostenlose Angebot unbedingt, um typische Anfängerfehler zu vermeiden.
Universitäre Gründungszentren
Viele österreichische Universitäten und Fachhochschulen haben erkannt, welch großes unternehmerisches Potenzial in ihren Studierenden steckt. Daher haben sie eigene Gründungszentren, Startup-Center oder Inkubatoren eingerichtet. Diese bieten oft ein maßgeschneidertes Programm für Studierende an: von Workshops zur Ideenfindung und Businessplan-Erstellung über Mentoring durch erfahrene Unternehmer bis hin zu kostenlosen Arbeitsplätzen (Co-Working Spaces). Erkundigen Sie sich direkt an Ihrer Hochschule, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Der direkte Draht zur akademischen Welt und zu gleichgesinnten Kommilitonen ist ein unschätzbarer Vorteil.
Zeitmanagement und Work-Life-Study-Balance: So gelingt die Doppelbelastung
Die Kombination aus Studium und Selbstständigkeit ist eine fantastische Chance, birgt aber auch die Gefahr der Überlastung. Eine exzellente Organisation und ein bewusstes Management der eigenen Ressourcen sind daher keine Kür, sondern Pflicht. Eine gute Work-Life-Study-Balance ist der Schlüssel zum langfristigen Erfolg und zum Erhalt Ihrer Gesundheit und Motivation.
Prioritäten setzen: Das Studium hat Vorrang
Machen Sie sich von Anfang an klar: Ihr Hauptjob ist das Studium. Die Selbstständigkeit ist – zumindest zu Beginn – eine Nebentätigkeit. Der erfolgreiche Studienabschluss ist das primäre Ziel. Das bedeutet, dass in Prüfungsphasen oder bei wichtigen Abgabeterminen das Geschäft zurückstehen muss. Kommunizieren Sie dies auch transparent an Ihre Kunden. Eine einfache Methode zur Priorisierung ist die Eisenhower-Matrix: Teilen Sie Ihre Aufgaben in vier Kategorien ein: wichtig und dringend (sofort erledigen), wichtig aber nicht dringend (terminieren), dringend aber nicht wichtig (delegieren oder minimieren) und weder wichtig noch dringend (streichen). Dies hilft, den Fokus auf das Wesentliche zu legen.
Effiziente Arbeitsmethoden anwenden
Um die knappe Zeit optimal zu nutzen, sind bewährte Zeitmanagement-Techniken unerlässlich. Die Pomodoro-Technik, bei der Sie in fokussierten 25-Minuten-Intervallen arbeiten und danach eine kurze Pause machen, kann die Konzentration enorm steigern. Eine weitere effektive Methode ist das „Time Blocking“, bei dem Sie feste Zeitblöcke in Ihrem Kalender für spezifische Aufgaben reservieren – sowohl für das Lernen als auch für Kundenprojekte. Versuchen Sie außerdem, ähnliche Aufgaben zu bündeln („Batching“). Erledigen Sie beispielsweise alle E-Mails und administrativen Tätigkeiten in einem festen Block, anstatt sich immer wieder aus der konzentrierten Arbeit reißen zu lassen.
Grenzen ziehen und Pausen einplanen
Die ständige Erreichbarkeit ist einer der größten Stressfaktoren. Definieren Sie klare Arbeitszeiten und kommunizieren Sie diese. Nur weil Sie selbstständig sind, müssen Sie nicht rund um die Uhr verfügbar sein. Genauso wichtig wie Arbeitsphasen sind bewusste Pausen und Erholungszeiten. Planen Sie Zeit für Sport, Freunde und Hobbys fest in Ihre Woche ein. Diese Aktivitäten sind kein Luxus, sondern notwendig, um die Batterien wieder aufzuladen und einem Burnout vorzubeugen. Achten Sie auf die Signale Ihres Körpers und nehmen Sie sich eine Auszeit, wenn Sie sie brauchen.
Praxisbeispiele und Fallstricke: Was man oft übersieht
Die Theorie ist wichtig, doch die Praxis hält oft eigene Lektionen bereit. Ein Blick auf bewährte Geschäftsmodelle und häufige Fehler hilft, den eigenen Weg sicherer zu gestalten und typische Hürden von Anfang an zu umschiffen.
Typische Geschäftsmodelle für Studierende
Viele erfolgreiche studentische Gründungen basieren auf Fähigkeiten, die im Studium erworben oder vertieft wurden, oder auf Dienstleistungen, die im universitären Umfeld gefragt sind. Beliebte und bewährte Modelle sind:
- Digitale Dienstleistungen: Webdesign, Grafikdesign, Social-Media-Management, SEO-Optimierung, Content-Erstellung oder Online-Marketing für kleine Unternehmen.
- Kreative Tätigkeiten: Fotografie (Events, Porträts), Videoproduktion, Musikproduktion oder das Design und der Verkauf von eigenen Produkten über Plattformen wie Etsy.
- IT-Support: Unterstützung bei Computerproblemen für Privatpersonen oder kleine Firmen, Programmierung von kleineren Anwendungen.
– Wissensbasierte Services: Nachhilfe für Schüler oder jüngere Studierende, Lektorat und Korrektorat von wissenschaftlichen Arbeiten, Übersetzungen.
Der Schlüssel liegt oft darin, mit einer klaren, eng definierten Dienstleistung zu starten und das Angebot schrittweise auszubauen.
Ein Vergleich: Angestellt vs. Selbstständig im Studium
Um die Entscheidung zu erleichtern, hilft ein direkter Vergleich der beiden gängigsten Arbeitsformen während des Studiums.
Kriterium | Geringfügige Anstellung | Selbstständigkeit (als Einzelunternehmer) |
---|---|---|
Flexibilität | Gering bis mittel, oft feste Arbeitszeiten | Sehr hoch, freie Zeiteinteilung |
Verdienst | Gedeckelt durch Geringfügigkeitsgrenze (ca. 518 €/Monat) | Nach oben offen, abhängig von Auftragslage und Preisen |
Sozialversicherung | Nur Unfallversicherung durch Arbeitgeber | Pflichtversicherung bei der SVS ab 6.221,28 € Gewinn/Jahr |
Administrativer Aufwand | Sehr gering, Abwicklung durch Arbeitgeber | Höher (Gewerbeanmeldung, SVS, Finanzamt, Buchhaltung) |
Risiko | Kein unternehmerisches Risiko | Unternehmerisches Risiko, persönliche Haftung |
Lerneffekt | Einblick in eine Abteilung/ein Unternehmen | Umfassende Entwicklung von Fach- und Unternehmerkompetenzen |
Häufige Fehler vermeiden
Viele Studierende stolpern über dieselben Fallstricke. Seien Sie schlauer und vermeiden Sie diese von Anfang an: Keine saubere Trennung von Privat und Geschäftlich (richten Sie ein eigenes Geschäftskonto ein), Preisdumping (kennen Sie Ihren Wert und verlangen Sie faire Preise), Ignorieren der Bürokratie (melden Sie Ihre Tätigkeit rechtzeitig an und behalten Sie die SVS- und Steuergrenzen im Auge) und die Unterschätzung des Zeitaufwands (planen Sie neben der reinen Arbeitszeit auch Zeit für Akquise, Marketing und Administration ein).
Wichtige Fragen und Antworten
Muss ich für meine selbstständige Tätigkeit einen Gewerbeschein lösen?
Das hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Für die meisten Dienstleistungen (z.B. IT-Services, Werbeagentur) benötigen Sie einen Gewerbeschein für ein freies Gewerbe. Für unterrichtende, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten (z.B. Nachhilfe, Texterstellung) fallen Sie oft in die Kategorie der „Neuen Selbstständigen“ und benötigen keinen Gewerbeschein, müssen Ihre Tätigkeit aber bei der SVS und dem Finanzamt melden.
Was passiert konkret, wenn ich die SVS-Versicherungsgrenze überschreite?
Wenn Ihr Gewinn in einem Jahr 6.221,28 € (Wert für 2024) übersteigt, werden Sie bei der SVS pflichtversichert. Sie erhalten eine Vorschreibung für die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung. Gleichzeitig erwerben Sie damit einen vollwertigen Versicherungsschutz, inklusive Anspruch auf Krankengeld, und sammeln wertvolle Beitragszeiten für Ihre spätere Pension. Die Mitversicherung bei den Eltern endet in diesem Fall.
Kann ich neben meiner Selbstständigkeit noch geringfügig angestellt sein?
Ja, das ist problemlos möglich. Die Einkünfte aus einer geringfügigen Anstellung (bis ca. 518 €/Monat) und die Gewinne aus Ihrer Selbstständigkeit werden für die Sozialversicherung getrennt betrachtet. Für die Einkommensteuer werden am Jahresende jedoch alle Einkünfte zusammengerechnet. Sie müssen also beide Einkommensarten im Auge behalten, um die Steuergrenze von 12.816 € (Wert 2024) nicht unbemerkt zu überschreiten.
Hat meine Selbstständigkeit Einfluss auf die Familienbeihilfe?
Ja, das ist ein sehr wichtiger Punkt. Um die Familienbeihilfe weiterhin zu beziehen, darf Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen pro Kalenderjahr eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese liegt aktuell bei 15.000 € pro Jahr. Wenn Ihr Einkommen (Gewinn aus Selbstständigkeit plus eventuelle andere Einkünfte) diesen Betrag übersteigt, kann der Anspruch auf Familienbeihilfe für das betreffende Jahr verloren gehen. Es ist daher essenziell, Ihre Einnahmen und Ausgaben genau zu dokumentieren.
Image by: Andrew Neel
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Weiterführende Quellen:
- Curriculum für das Masterstudium Molecular Biology Englische … – (2) Die Absolvent*innen des Masterstudiums Molecular Biology an der Universität Wien sind über ein Bachelorstudium hinaus befähigt selbständig wissenschaftliche …… (senat.univie.ac.at)
- Nachhaltige Verpackungstechnologie – Das gibt Ihnen schon während des Studiums die Chance, wertvolle Kontakte für Ihre berufliche Zukunft zu knüpfen. … bei Kalkulationen mitwirken und selbstständig …… (fh-campuswien.ac.at)
- Studium & Beruf – Studium & Beruf. Eine Berufstätigkeit (vor oder während des Studiums) kann sich in mehrfacher Weise auf die Studienförderung auswirken…. (stipendium.at)
- Studie zu Unternehmensgründungen – Sep 30, 2024 … Daten der Statistik Austria zeigen, dass die Anzahl der Neugründungen in den letzten Jahren bis einschließlich…. (bmwet.gv.at)
- Studienbeihilfe – Nur wenn die Eltern oder die/der Studierende selbst nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln die mit einem Studium verbundenen Kosten zu tragen, soll die …… (stipendium.at)