- Umfassende Vorbereitung ist entscheidend: Sammeln und ordnen Sie alle relevanten Unterlagen wie Belege, Bescheide und Verträge im Vorfeld.
- Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten: Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht und einen Vertreter, aber auch die Pflicht, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
- Ein professioneller Auftritt hilft: Bleiben Sie sachlich, ruhig und kommunizieren Sie auf Augenhöhe. Ein respektvoller Umgangston ist die Basis für ein konstruktives Gespräch.
- Dokumentation ist alles: Führen Sie ein Gesprächsprotokoll und lassen Sie sich wichtige Vereinbarungen schriftlich bestätigen, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Suchen Sie sich bei Bedarf Hilfe: Zögern Sie nicht, einen Steuerberater oder eine andere Vertrauensperson zum Gespräch mitzunehmen, besonders bei komplexen Sachverhalten.
Warum ein Gespräch beim Finanzamt? Die häufigsten Anlässe
Ein Brief vom Finanzamt mit der Einladung zu einem persönlichen Gespräch kann viele Gründe haben. Oftmals löst eine solche Vorladung Unsicherheit aus, doch in den meisten Fällen handelt es sich um reine Routinevorgänge. Es ist wichtig zu verstehen, warum das Finanzamt den persönlichen Kontakt sucht, um sich gezielt vorbereiten zu können. Die Anlässe lassen sich grob in drei Kategorien einteilen: Klärungsbedarf, Prüfungen und Anträge Ihrerseits.
Klärungsbedarf bei der Steuererklärung
Der häufigste Grund für ein Gespräch ist Klärungsbedarf im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (dem sogenannten „Steuerausgleich“) oder Ihrer Einkommensteuererklärung. Vielleicht haben Sie außergewöhnlich hohe Werbungskosten geltend gemacht, es fehlen Belege für Sonderausgaben oder die Angaben zu Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind für den Bearbeiter nicht nachvollziehbar. Das Finanzamt möchte hier lediglich Unklarheiten beseitigen. Sehen Sie dies als Chance, Ihre Situation persönlich zu erläutern und die notwendigen Nachweise vorzulegen. Ein proaktives und transparentes Vorgehen kann hier viele Probleme von vornherein aus dem Weg räumen.
Steuerprüfungen und Nachschauen
Ein ernsterer Anlass ist die Ankündigung einer Steuerprüfung, wie etwa einer Betriebsprüfung bei Unternehmern oder einer Lohnsteuerprüfung beim Arbeitgeber. Auch im privaten Bereich kann es zu einer sogenannten „Außenprüfung“ kommen, wenn komplexe Sachverhalte wie umfangreiche Kapitalerträge aus dem Ausland oder unklare Schenkungen vorliegen. Hier geht es nicht nur um die Klärung einzelner Posten, sondern um eine umfassende Überprüfung Ihrer steuerlichen Verhältnisse über einen bestimmten Zeitraum. In solchen Fällen ist die Begleitung durch einen Steuerberater dringend zu empfehlen. Das Gespräch ist hier ein zentraler Bestandteil der gesamten Prüfung und erfordert eine besonders sorgfältige Vorbereitung.
Persönliche Anträge und Anliegen
Nicht immer geht die Initiative vom Finanzamt aus. Manchmal ist es sinnvoll, selbst das Gespräch zu suchen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie einen Antrag auf Ratenzahlung Ihrer Steuerschuld stellen möchten, eine Stundung beantragen oder eine verbindliche Rechtsauskunft zu einem komplexen steuerlichen Sachverhalt benötigen, bevor Sie eine finanzielle Entscheidung treffen. In diesen Fällen treten Sie als Antragsteller auf und müssen Ihr Anliegen klar und nachvollziehbar begründen. Eine gute Vorbereitung Ihrer Argumente und Unterlagen erhöht die Erfolgschancen Ihres Antrags erheblich.
Die goldene Regel: Vorbereitung ist alles
Der Erfolg Ihres Termins beim Finanzamt steht und fällt mit Ihrer Vorbereitung. Ein unvorbereiteter Auftritt wirkt nicht nur unprofessionell, sondern kann auch zu finanziellen Nachteilen führen, wenn Sie Sachverhalte nicht belegen oder Fragen nicht schlüssig beantworten können. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit, um den Termin strategisch zu planen. Eine strukturierte Vorbereitung gibt Ihnen Sicherheit und ermöglicht es Ihnen, dem Finanzbeamten auf Augenhöhe zu begegnen. Betrachten Sie den Termin nicht als Prüfung, sondern als ein Fachgespräch, in dem Sie Ihre steuerliche Situation darlegen.
Unterlagen sichten und sortieren
Der erste und wichtigste Schritt ist die Zusammenstellung aller relevanten Dokumente. Gehen Sie das Schreiben des Finanzamts genau durch: Welche Zeiträume und welche Themen werden angesprochen? Sammeln Sie alle dazugehörigen Unterlagen. Dazu gehören typischerweise:
- Die letzten Steuerbescheide
- Die betreffende Steuererklärung
- Sämtliche Belege, Rechnungen und Quittungen zu den strittigen Punkten (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen)
- Verträge (z.B. Mietverträge, Kaufverträge, Gesellschaftsverträge)
- Kontoauszüge, die relevante Zahlungen belegen
- Schriftverkehr mit dem Finanzamt oder anderen Behörden
Ordnen Sie diese Unterlagen chronologisch und thematisch. Erstellen Sie Kopien von den wichtigsten Dokumenten, die Sie dem Beamten übergeben können. Das Original sollten Sie immer bei sich behalten. Ein gut sortierter Ordner hinterlässt einen kompetenten Eindruck.
Ziele des Gesprächs definieren
Fragen Sie sich: Was genau möchte ich mit diesem Gespräch erreichen? Die Antwort auf diese Frage bestimmt Ihre gesamte Strategie. Mögliche Ziele könnten sein: die Anerkennung bestimmter Kosten, die Klärung eines Missverständnisses, die Vermeidung einer Strafzahlung oder die Genehmigung einer Ratenzahlung. Schreiben Sie sich Ihr Hauptziel und mögliche Nebenziele auf. Wenn Sie beispielsweise die Anerkennung von Homeoffice-Kosten diskutieren, ist Ihr Hauptziel die volle Anerkennung. Ein Nebenziel könnte sein, zumindest eine teilweise Anerkennung zu erreichen. Klare Ziele helfen Ihnen, während des Gesprächs den Fokus zu behalten und sich nicht in Nebensächlichkeiten zu verlieren.
Ihre Rechte und Pflichten im Verfahren
In einem Gespräch mit einer Behörde wie dem Finanzamt sind Sie kein Bittsteller, sondern ein Bürger mit klar definierten Rechten und Pflichten. Diese zu kennen, stärkt Ihre Position und sorgt für ein faires Verfahren. Das österreichische Verfahrensrecht, insbesondere die Bundesabgabenordnung (BAO), bildet hierfür die gesetzliche Grundlage. Ein selbstbewusstes, aber respektvolles Auftreten, das auf dem Wissen um die eigene Rechtsposition basiert, wird von den Beamten in der Regel positiv wahrgenommen.
Das Recht auf Akteneinsicht
Ein zentrales Recht ist das Recht auf Akteneinsicht (§ 90 BAO). Sie haben das Recht, alle Aktenbestandteile einzusehen, die Ihre steuerliche Situation betreffen und der Entscheidung des Finanzamts zugrunde liegen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, insbesondere vor wichtigen Gesprächen oder Prüfungen. So wissen Sie genau, über welche Informationen die Behörde verfügt und auf welche Dokumente sie sich stützt. Sie können Unstimmigkeiten oder fehlende Unterlagen im Vorfeld erkennen. Beantragen Sie die Akteneinsicht schriftlich und rechtzeitig vor dem Termin. Sie können sich dabei auch Notizen machen oder Kopien anfertigen lassen.
Die Wahrheitspflicht und Mitwirkungspflicht
Ihren Rechten stehen auch Pflichten gegenüber. Die wichtigste ist die Wahrheitspflicht. Sie sind verpflichtet, alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Falsche oder unvollständige Angaben können nicht nur steuerliche, sondern auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen haben. Eng damit verbunden ist die Mitwirkungspflicht (§ 115 BAO). Sie müssen bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken, also beispielsweise die geforderten Unterlagen vorlegen und Auskünfte erteilen. Eine Verweigerung der Mitwirkung kann dazu führen, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzt, was meist zu Ihrem Nachteil ausfällt.
Das Recht auf einen Vertreter
Sie müssen den Weg zum Finanzamt nicht alleine antreten. Sie haben jederzeit das Recht, sich durch eine befugte Person vertreten zu lassen. Dies ist in der Regel ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Bei komplexen Sachverhalten oder bei einer Betriebsprüfung ist die Hinzuziehung eines Experten fast immer ratsam. Ein professioneller Vertreter kennt das Verfahrensrecht, kann die Argumente des Finanzamts fachlich einschätzen und eine Verhandlungsstrategie auf Augenhöhe entwickeln. Sie können auch eine Vertrauensperson als Beistand mitnehmen, die Sie mental unterstützt, auch wenn diese kein fachlicher Vertreter ist.
Der richtige Auftritt: Psychologie im Behördengespräch
Neben Fakten und Paragrafen spielt die Psychologie eine wesentliche Rolle bei Behördengesprächen. Ihr Auftreten, Ihre Kommunikation und Ihre emotionale Verfassung beeinflussen maßgeblich den Verlauf und das Ergebnis des Termins. Ein Finanzbeamter ist auch nur ein Mensch, der auf Ihr Verhalten reagiert. Ein souveräner und konstruktiver Auftritt kann Türen öffnen, während eine konfrontative oder unsichere Haltung schnell zu verhärteten Fronten führen kann. Es geht darum, eine professionelle und zugleich menschliche Ebene für das Gespräch zu finden.
Kleidung und Körpersprache
Der erste Eindruck zählt. Wählen Sie eine Kleidung, die dem Anlass angemessen ist. Sie müssen nicht im Anzug erscheinen, aber gepflegte Freizeitkleidung oder „Business Casual“ signalisieren, dass Sie den Termin ernst nehmen. Vermeiden Sie zu legere Kleidung wie Jogginghosen oder T-Shirts mit provokanten Aufdrucken. Ihre Körpersprache ist ebenso wichtig. Nehmen Sie eine offene, aufrechte Haltung ein, vermeiden Sie verschränkte Arme und suchen Sie den Blickkontakt mit Ihrem Gegenüber. Dies signalisiert Selbstbewusstsein und Offenheit. Ein fester Händedruck zur Begrüßung (sofern situationsbedingt angebracht) und ein freundliches Lächeln können die Atmosphäre von Beginn an positiv gestalten.
Kommunikation auf Augenhöhe
Der Schlüssel zu einem erfolgreichen Gespräch ist eine respektvolle Kommunikation. Sprechen Sie klar, ruhig und sachlich. Vermeiden Sie Vorwürfe, aggressive Formulierungen oder eine allzu emotionale Sprache. Hören Sie aktiv zu, was der Beamte sagt, und lassen Sie ihn ausreden. Stellen Sie klärende Fragen, wenn Sie etwas nicht verstehen. Formulierungen wie „Habe ich richtig verstanden, dass…?“ oder „Könnten Sie mir bitte erläutern, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen?“ zeigen Ihr Interesse an einer gemeinsamen Lösung und helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Sie sind der Experte für Ihre Lebenssituation, der Beamte ist der Experte für das Steuerrecht. Ziel ist es, diese beiden Expertisen zusammenzubringen.
Emotionen im Griff behalten
Steuerthemen können belastend sein, und oft geht es um viel Geld. Es ist daher verständlich, wenn Sie nervös oder angespannt sind. Versuchen Sie dennoch, Ihre Emotionen unter Kontrolle zu halten. Ärger, Angst oder Frustration sind schlechte Ratgeber und können Ihre Argumentation schwächen. Atmen Sie vor dem Gespräch tief durch. Wenn Sie merken, dass Sie emotional werden, bitten Sie um eine kurze Pause. Konzentrieren Sie sich auf die Fakten und Ihre vorbereiteten Unterlagen. Eine sachliche Argumentation ist weitaus überzeugender als ein emotionaler Ausbruch. Wenn Sie wissen, dass Sie zu emotionalen Reaktionen neigen, ist die Begleitung durch einen ruhigen Steuerberater oder eine Vertrauensperson besonders wertvoll.
Der Gesprächsablauf: Was Sie erwartet
Ein Termin beim Finanzamt folgt in der Regel einer klaren Struktur. Wenn Sie wissen, was Sie in den einzelnen Phasen erwartet, können Sie sich besser darauf einstellen und das Gespräch aktiv mitgestalten. Von der Begrüßung bis zur Verabschiedung gibt es typische Abläufe, die Ihnen Sicherheit geben, wenn Sie sie kennen. Bereiten Sie sich auf jede dieser Phasen vor, um souverän und zielorientiert agieren zu können.
Die Eröffnung
Der Termin beginnt üblicherweise mit einer Begrüßung und der Vorstellung der Anwesenden. Der Finanzbeamte wird den Grund für das Gespräch kurz darlegen und erläutern, welche Themen er ansprechen möchte. Dies ist Ihre erste Gelegenheit, einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Seien Sie pünktlich, freundlich und hören Sie aufmerksam zu. Nutzen Sie diesen Moment, um ebenfalls kurz Ihr Verständnis des Termingrundes zu bestätigen und Ihr Ziel für das Gespräch zu formulieren, z.B.: „Guten Tag, danke für die Einladung. Ich bin hier, um die offenen Fragen zu meinen Werbungskosten für das Jahr 2022 zu klären und Ihnen die entsprechenden Belege vorzulegen.“ Damit setzen Sie von Anfang an einen konstruktiven Rahmen.
Die Sachverhaltsdarstellung
Dies ist der Kern des Gesprächs. Der Beamte wird Ihnen gezielte Fragen stellen oder Sie bitten, einen bestimmten Sachverhalt zu erläutern. Jetzt zahlt sich Ihre Vorbereitung aus. Antworten Sie präzise und bleiben Sie beim Thema. Schweifen Sie nicht ab. Untermauern Sie Ihre Aussagen immer mit den vorbereiteten Dokumenten. Reichen Sie die entsprechenden Belege und Nachweise unaufgefordert oder auf Nachfrage. Wenn Sie eine Frage nicht sofort beantworten können, ist das kein Problem. Sagen Sie ehrlich, dass Sie die Information nachreichen müssen. Raten oder spekulieren Sie nicht. Es ist besser, eine fundierte Antwort nachzuliefern, als eine voreilige, möglicherweise falsche Auskunft zu geben.
Der Abschluss und das Protokoll
Gegen Ende des Gesprächs wird der Beamte die Ergebnisse zusammenfassen oder die nächsten Schritte erläutern. Hören Sie hier besonders gut zu. Falls Unklarheiten bestehen, fragen Sie nach. Bitten Sie um eine kurze schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse oder ein Gesprächsprotokoll (Aktenvermerk). Dies ist extrem wichtig, um sicherzustellen, dass beide Seiten das gleiche Verständnis vom Ergebnis haben und mündliche Zusagen dokumentiert sind. Falls Fristen für das Nachreichen von Unterlagen gesetzt werden, notieren Sie sich diese genau. Verabschieden Sie sich höflich und bedanken Sie sich für das Gespräch, unabhängig vom Ergebnis. Ein professioneller Abgang hinterlässt einen bleibenden positiven Eindruck.
Belege, Belege, Belege: Die Macht der Dokumentation
Im österreichischen Steuerrecht gilt ein fundamentaler Grundsatz: Wer etwas von der Steuer absetzen will, muss dies im Zweifel auch beweisen können. Ihre stärksten Argumente im Gespräch mit dem Finanzamt sind daher nicht nur gute Worte, sondern vor allem lückenlose und aussagekräftige Belege. Eine saubere Dokumentation ist die Basis jeder erfolgreichen Auseinandersetzung mit der Finanzbehörde. Sie schafft Transparenz, beweist Ihre Angaben und nimmt dem Finanzbeamten den Wind aus den Segeln, wenn er Ihre Ausgaben anzweifelt. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für steuerlich relevante Unterlagen beträgt in Österreich grundsätzlich sieben Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Veranlagung vorgenommen wurde.
Was zählt als aussagekräftiger Beleg?
Ein Beleg ist mehr als nur ein Kassenzettel. Damit das Finanzamt einen Nachweis anerkennt, muss er bestimmte Informationen enthalten. Dazu gehören in der Regel der Name des leistenden Unternehmens, das Datum der Leistung, eine genaue Bezeichnung der gekauften Ware oder Dienstleistung sowie der Betrag. Bei Rechnungen über 400 Euro muss zusätzlich Ihr Name als Leistungsempfänger aufgeführt sein. Achten Sie darauf, dass Ihre Belege lesbar sind. Verblasste Thermopapier-Belege sollten Sie kopieren oder scannen. Fügen Sie bei unklaren Bezeichnungen handschriftlich eine kurze Erklärung hinzu, wofür die Ausgabe getätigt wurde (z.B. „Fachliteratur für Weiterbildung XY“).
Beispiele für wichtige Dokumente und Belege
Die Art der notwendigen Belege hängt stark davon ab, welche Kosten Sie geltend machen. Eine strukturierte Sammlung ist hier Gold wert. In der folgenden Tabelle finden Sie typische absetzbare Posten und die dafür erforderlichen Nachweise.
Kostenart (Steuerliche Kategorie) | Beispiel | Erforderliche Dokumentation |
---|---|---|
Werbungskosten | Fachliteratur, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel (z.B. Laptop) | Rechnungen, Zahlungsbestätigungen, Teilnahmebestätigungen, Kursunterlagen, detaillierte Aufschlüsselung bei gemischter Nutzung (privat/beruflich) |
Sonderausgaben | Kirchenbeitrag, Spenden an begünstigte Organisationen | Zahlungsbestätigung der Religionsgemeinschaft, Spendenbestätigung (wird oft direkt an das Finanzamt gemeldet) |
Außergewöhnliche Belastungen | Krankheitskosten (z.B. Arzt, Medikamente, Heilbehelfe) | Rechnungen von Ärzten und Apotheken, Verordnungsscheine, Zahlungsnachweise, Bestätigung der Krankenkasse über erhaltene Ersätze |
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt | Kurkosten, Kosten für Kinderbetreuung | Ärztliches Gutachten vor Kurantritt, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Bestätigung der Betreuungseinrichtung mit Angabe der Kinder |
Homeoffice | Anteilige Miete/Strom, ergonomische Büromöbel | Mietvertrag, Stromrechnung, Plan der Wohnung zur Berechnung des Anteils, Rechnungen für Büromöbel |
Diese Tabelle dient als Orientierung. Je klarer und vollständiger Ihre Dokumentation ist, desto geringer ist der Diskussionsspielraum und desto wahrscheinlicher ist die Anerkennung durch das Finanzamt.
Wenn es schwierig wird: Eskalationsstrategien
Trotz bester Vorbereitung und sachlicher Kommunikation kann es vorkommen, dass ein Gespräch mit dem Finanzamt nicht wie gewünscht verläuft. Die Fronten verhärten sich, der Beamte bleibt bei seiner ablehnenden Haltung oder Sie fühlen sich unter Druck gesetzt. In solchen Momenten ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und zu wissen, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. Es gibt bewährte Strategien, um eine festgefahrene Situation zu deeskalieren oder das Verfahren auf eine andere Ebene zu heben. Wichtig ist, nicht vorschnell aufzugeben, sondern überlegt und strategisch vorzugehen.
Das Gespräch vertagen
Wenn Sie merken, dass Sie argumentativ nicht weiterkommen, neue, unerwartete Vorwürfe erhoben werden oder Sie einfach Zeit zum Nachdenken oder zur Beschaffung weiterer Unterlagen benötigen, ist eine Vertagung des Gesprächs eine legitime und oft sinnvolle Option. Sie haben das Recht, um einen neuen Termin zu bitten. Formulieren Sie dies höflich, aber bestimmt: „Ich stelle fest, dass wir in diesem Punkt heute nicht zu einer Einigung kommen. Um die von Ihnen neu aufgeworfenen Aspekte zu prüfen und entsprechende Unterlagen vorzulegen, möchte ich vorschlagen, das Gespräch zu vertagen.“ Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, sich in Ruhe neu zu sortieren, rechtlichen Rat einzuholen und mit frischen Argumenten in die nächste Runde zu gehen. Eine Vertagung ist immer besser als eine vorschnelle, nachteilige Zustimmung.
Eine zweite Meinung einholen
Fühlen Sie sich mit der rechtlichen Einschätzung des Finanzbeamten überfordert oder sind Sie unsicher, ob seine Forderungen rechtens sind, ist es Zeit für eine zweite Meinung. Kontaktieren Sie einen Steuerberater oder die Arbeiterkammer. Schildern Sie den Fall objektiv und legen Sie die strittigen Punkte dar. Ein Experte kann die Situation aus einer neutralen Perspektive bewerten und Ihnen sagen, ob die Position des Finanzamts haltbar ist oder ob es gute Argumente dagegen gibt. Oft kann schon ein kurzes Telefonat mit einem Profi Klarheit bringen und Ihnen die nötige Sicherheit für das weitere Vorgehen geben. Manchmal genügt es bereits, im Gespräch anzukündigen, dass Sie die Angelegenheit nun mit Ihrem Steuerberater besprechen werden, um die Dynamik zu verändern.
Der offizielle Rechtsweg: Beschwerde einlegen
Wenn das Gespräch zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führt und das Finanzamt einen für Sie nachteiligen Bescheid erlässt, ist das Verfahren noch nicht zu Ende. Ihnen steht der offizielle Rechtsweg offen. Gegen einen Steuerbescheid können Sie innerhalb eines Monats ab Zustellung eine Beschwerde (früher „Berufung“) beim Finanzamt einlegen. Diese Beschwerde muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten. Sie wird dann von einer anderen Abteilung oder Person innerhalb der Finanzverwaltung geprüft. Führt auch dies nicht zum Erfolg, steht der Weg zum Bundesfinanzgericht offen. Eine Beschwerde sollte gut überlegt und fundiert sein. Spätestens hier ist die Unterstützung durch einen Steuerberater unerlässlich, um formale Fehler zu vermeiden und die Erfolgsaussichten zu maximieren.
Die Nachbereitung: Was nach dem Termin zu tun ist
Mit dem Verlassen des Finanzamts ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Die Phase nach dem Gespräch ist mindestens genauso wichtig wie die Vorbereitung. Eine sorgfältige Nachbereitung stellt sicher, dass die getroffenen Vereinbarungen korrekt umgesetzt werden, keine Fristen versäumt werden und Sie die Kontrolle über das weitere Verfahren behalten. Oft entscheiden die unmittelbar nach dem Termin gesetzten Schritte über den langfristigen Erfolg.
Ergebnisse zusammenfassen und abgleichen
Setzen Sie sich direkt nach dem Termin hin und fassen Sie den Verlauf und die Ergebnisse schriftlich zusammen, solange die Erinnerung noch frisch ist. Nutzen Sie dafür Ihre während des Gesprächs gemachten Notizen. Was wurde konkret vereinbart? Welche Zusagen wurden gemacht, sowohl von Ihnen als auch vom Finanzbeamten? Welche nächsten Schritte wurden festgelegt? Vergleichen Sie Ihre Zusammenfassung mit dem offiziellen Protokoll oder Aktenvermerk, falls Sie einen erhalten haben oder später zugesendet bekommen. Bei Abweichungen sollten Sie umgehend schriftlich reagieren und um eine Korrektur bitten. Diese Dokumentation ist Ihr Beweismittel für alle getroffenen Absprachen.
Fristen beachten und einhalten
Wurden im Gespräch Fristen für das Nachreichen von Unterlagen oder für die Abgabe von Stellungnahmen gesetzt, tragen Sie diese sofort in Ihren Kalender ein. Das Versäumen einer Frist kann gravierende Nachteile haben, bis hin zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt. Planen Sie genügend Puffer ein, um die benötigten Dokumente in Ruhe zu beschaffen und vorzubereiten. Senden Sie die Unterlagen am besten nachweislich, also per Einschreiben oder über FinanzOnline, um einen Beleg für die rechtzeitige Übermittlung zu haben. Sollten Sie absehen können, dass Sie eine Frist nicht einhalten können, beantragen Sie rechtzeitig und mit einer nachvollziehbaren Begründung eine Fristverlängerung.
Vereinbarungen umsetzen und Bescheide prüfen
Setzen Sie die getroffenen Vereinbarungen konsequent um. Wenn eine Ratenzahlung genehmigt wurde, richten Sie einen Dauerauftrag ein. Wenn Sie zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichtet wurden, beginnen Sie damit unverzüglich. Nach dem Gespräch wird das Finanzamt in der Regel einen neuen oder geänderten Steuerbescheid erlassen. Prüfen Sie diesen Bescheid akribisch. Wurden alle Ergebnisse des Gesprächs korrekt berücksichtigt? Entspricht die Berechnung den Vereinbarungen? Sollten Sie Fehler entdecken, müssen Sie innerhalb der einmonatigen Frist eine Beschwerde einlegen. Nur durch diese abschließende Kontrolle stellen Sie sicher, dass sich Ihre Mühe im Gespräch auch tatsächlich ausgezahlt hat.
Wichtige Fragen und Antworten
Muss ich alleine zum Finanzamt gehen?
Nein, Sie müssen den Termin nicht alleine wahrnehmen. Sie haben das Recht, eine Person Ihres Vertrauens als Beistand mitzunehmen. Noch wirksamer ist es, einen professionellen Parteienvertreter wie einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Anwalt zu beauftragen. Dieser kann Sie nicht nur begleiten, sondern das Gespräch auch vollständig für Sie führen. Bei komplexen oder strittigen Themen ist dies dringend zu empfehlen.
Was passiert, wenn ich einen Termin beim Finanzamt versäume?
Einem Ladungsbescheid des Finanzamts sollten Sie unbedingt Folge leisten. Wenn Sie einen Termin unentschuldigt versäumen, kann dies negative Konsequenzen haben. Das Finanzamt kann den Sachverhalt nach Aktenlage, also ohne Ihre persönliche Stellungnahme, entscheiden, was oft nachteilig ist. Zudem kann bei wiederholtem Nicht-Erscheinen eine Ordnungsstrafe verhängt werden. Sollten Sie aus einem wichtigen Grund (z.B. Krankheit) verhindert sein, informieren Sie das Finanzamt umgehend und bitten Sie um eine Terminverschiebung.
Kann ich eine Ratenzahlung für meine Steuerschuld vereinbaren?
Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Wenn die sofortige Entrichtung einer Steuerschuld für Sie eine erhebliche Härte darstellen würde, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Ratenzahlung (Ratenzahlungsansuchen) stellen. Dafür müssen Sie Ihre finanzielle Situation offenlegen und nachweisen, dass die Einbringlichkeit der Schuld durch die Ratenzahlung nicht gefährdet ist. Ein solcher Antrag kann formlos, am besten aber schriftlich über FinanzOnline, gestellt werden. Oft ist dies auch direkt im persönlichen Gespräch möglich.
Wie lange muss ich Belege in Österreich aufbewahren?
Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen und die dazugehörigen Belege beträgt in Österreich grundsätzlich sieben Jahre. Diese Frist ist in der Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt. Bei bestimmten Sachverhalten, etwa im Zusammenhang mit Grundstücken oder wenn ein Rechtsverfahren anhängig ist, können auch längere Fristen gelten. Es ist daher ratsam, wichtige Unterlagen auch über die Sieben-Jahres-Frist hinaus sicher zu verwahren.
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Weiterführende Quellen:
- POCKET MANNERHATTEN – Baugemeinschaften in Wien – Endbericht 2 – Rechtsfragen, Leitfaden, Grundstücksvergabe. … gut ausgestatteten Nahumfeld in ihrer Wohngegend abhängig…. (iba-wien.at)
- Niederösterreichische Niederösterreichische – Oct 27, 2016 … Verbindliche, schri liche An- meldung per Mail mittels dem auf wko.at/Wien/Personenbetreuung hinterlegten Formulars. Veranstaltungszeiten…. (wko.at)
- MASTERARBEIT – 3.2 Kurzer Abriss historischer Entwicklung von Migration in Österreich……….. … eine bestätigung bekommen zur vorlage beim finanzamt weil den jahres -. 70…. (unipub.uni-graz.at)